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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte (MFA), zum Ablauf der Prüfungen, zu Anmeldefristen und Terminen sowie zu weiterführenden Unterlagen und Hilfen.
Alle MFA-Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr werden grundsätzlich für die Zwischenprüfung vorgemerkt. Eine gesonderte Anmeldung oder Einladung ist nicht vorgesehen.
Auszubildende sind für die Teilnahme an der Prüfung durch die/den Ausbildende/n freizustellen (§ 15 BBiG). Das gilt auch für Wegezeiten und Pausen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend (§ 13 Satz 2 BBiG) und zugleich eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Rechtsgrundlage: Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen des/der MFA
Die Zwischenprüfung dient nicht nur der Feststellung des Ausbildungsstands (§ 48 BBiG). Sie bietet auch eine gute Vorbereitung auf das schriftliche Prüfungsverfahren der Abschlussprüfung und auf weitere Prüfungssituationen. Die Aufgabensätze dürfen unmittelbar nach der Prüfung von den Prüfungsteilnehmenden mitgenommen werden.
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung erstellt und an die Prüfungsteilnehmenden sowie an die Ausbildenden versandt. Sie enthält die erreichten Ist-Punkte und ermöglicht einen Vergleich mit dem Kammerdurchschnitt.
Inhaltlich umfasst die Zwischenprüfung die betrieblichen und schulischen Ausbildungsinhalte der ersten Ausbildungshälfte. Maßgeblich sind die Inhalte des Stoffkatalogs.
Stoffkatalog für die Zwischen- und Abschlussprüfung
Hinweise zum Ausfüllen des Antwortbogens