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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte (MFA):
Rechtsgrundlage: Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen des/der MFA
Alle MFA-Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr werden grundsätzlich für die Zwischenprüfung vorgemerkt. Eine gesonderte Anmeldung oder Einladung ist nicht vorgesehen.
Auszubildende sind für die Teilnahme an der Prüfung durch die/den Ausbildende/n freizustellen (§ 15 BBiG). Das gilt auch für Wegezeiten und Pausen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend (§ 13 Satz 2 BBiG) und zugleich eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Die Zwischenprüfung dient nicht nur der Feststellung des Ausbildungsstands (§ 48 BBiG). Sie bietet auch eine gute Vorbereitung auf das schriftliche Prüfungsverfahren der Abschlussprüfung und auf weitere Prüfungssituationen. Die Aufgabensätze dürfen unmittelbar nach der Prüfung von den Prüfungsteilnehmenden mitgenommen werden. Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung erstellt und an die Prüfungsteilnehmenden sowie an die Ausbildenden versandt. Sie enthält die erreichten Ist-Punkte und ermöglicht einen Vergleich mit dem Kammerdurchschnitt.
Zeitlicher Ablauf
Ab 13.30 Uhr: Kaufmännischer Bereich (40 Minuten)
- Verwaltungsarbeiten = 15 Aufgaben
- Datenschutz und -sicherheit = 5 Aufgaben
15 Minuten Pause
Ab 14.25 Uhr/14.30 Uhr: Medizinischer Bereich (80 Minuten)
- Arbeits- und Praxishygiene= 10 Aufgaben
- Schutz vor Infektionskrankheiten = 10 Aufgaben
- Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten = 25 Aufgaben
Inhaltlich umfasst die Zwischenprüfung die betrieblichen und schulischen Ausbildungsinhalte der ersten Ausbildungshälfte. Maßgeblich sind die Inhalte des Stoffkatalogs.
Stoffkatalog für die Zwischen- und Abschlussprüfung
Hinweise zum Ausfüllen des Antwortbogens
Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer: 1.612
Ergebnisse (Höchste zu erreichende Punktzahl: 100 Punkte)
Arbeits- und Praxishygiene → 70,35
Schutz vor Infektionskrankheiten → 54,68
Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten → 51,66
Verwaltungsarbeiten → 63,00
Datenschutz und Datensicherheit → 68,24