Gebührenordnung

Die Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe wird von der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe beschlossen und tritt nach Genehmigung der Aufsichtsbehörde in Kraft. Sie regelt auch die Gebühren der Ethik-Kommission.

Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem Verwaltungsaufwand der Ethik-Kommission im Rahmen von Beratungen und Bewertungen von Forschungsanträgen am und mit Menschen.

Bei der Festsetzung der Höhe der Gebühren wird das Kostendeckungsprinzip insofern gewahrt, als die Ethik-Kommission sich durch Erhebung der Gebühren selbst tragen können soll, ohne auf Zuschüsse durch Dritte angewiesen zu sein.

In den Gebührenbescheiden finden Sie umfangreiche Angaben, mit denen Sie den jeweiligen Vorgang eindeutig zuordnen können. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir darüber hinausgehende Angaben nicht aufnehmen können. Wir bitten außerdem um Verständnis dafür, dass wir Gebührenbescheide im Regelfall an den Antragsteller bzw. Sponsor der Studie als Gebührenschuldner richten.

  Verwaltungsgebührenordnung der ÄKWL

Hinweis

Für klinische Prüfungen nach dem Medizinproduktegesetz gelten seit 15. Mai 2010 die Tarifstellen 10.6.1.9 – 10.6.1.12 und 10.6.1.15 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 3. Juli 2001 in der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit dem Vewaltungskostengesetz des Bundes (VWKostG) in Verbindung mit § 37 Abs. 9 in Verbindung mit § 35 Satz 2 MPG.


Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.