Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist zuständige Stelle für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Berufsabschluss "Medizinische Fachangestellte" für das Bundesgebiet (mit Ausnahme von Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).