Sie sind die Besten ihres Ausbildungsjahrganges: 76 frisch ausgebildete Medizinische Fachangestellte (MFA) sind jetzt in einer Feierstunde der Ärztekammer Westfalen-Lippe in Münster für ihre hervorragenden Prüfungsleistungen ausgezeichnet worden. Mit jeweils mindestens 92 von 100 möglichen Punkten hatten die 74 Frauen und zwei Männer in ihrer Abschlussprüfung die Note „Sehr gut“ erreicht. Als Anerkennung für diese Leistung erhielten sie von Dr. med. Hans-Peter Peters, dem Beauftragten der Ärztekammer für die Ausbildung Medizinischer Fachangestellter, eine Urkunde und ein Buchpräsent überreicht. Ein Glückwunsch ging auch an eine Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, die ihre Fortbildung ebenfalls mit Bestnote abgeschlossen hatte. Insgesamt hatten sich in diesem Jahrgang 1683 MFA-Auszubildende zur Prüfung angemeldet.
„Sie haben Ihr gestecktes Berufsziel nicht einfach nur erreicht, sondern Ihre Prüfung mit Bravour bestanden“, lobte Dr. Peters die Ausgezeichneten. Ganz offensichtlich hätten sie einen Beruf gefunden, er ihnen Freude bereite: „Anders sind solche Spitzennoten – auch mit viel Fleiß – nicht zu erreichen.“ Als wichtige Bezugspersonen in der Arztpraxis bzw. anderen Einrichtungen der medizinischen Versorgung, so Peters weiter, trügen Medizinische Fachangestellte und Fachwirtinnen eine hohe Verantwortung. Sie seien als Angehörige gut qualifizierter medizinischer Fachberufe für die ärztliche Berufsausübung unverzichtbar.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist Ansprechpartnerin in Fragen rund um die Aus- und Fortbildung Medizinischer Fachangestellter. Die Ausbildung, die je nach Qualifikation der Auszubildenden zwischen zwei und drei Jahre dauert, wird in Kooperation von Ausbildungsbetrieben – zumeist Arztpraxen – und Berufskollegs durchgeführt und durch die Ärztekammer geregelt und überwacht. Im Anschluss daran bietet die Ärztekammer eine Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung sowie fast 40 Spezialisierungsqualifikationen an. Freie Ausbildungsplätze, Informationen zur Aus- und Fortbildung sowie Kontaktdaten zu Ansprechpartnern finden Interessierte unter www.aekwl.de/etwasfuerdich.
Abschlussprüfung 2023
Unter www.aekwl.de/fuer-mfa/ausbildung/pruefungen finden Sie nun die Termine für den praktischen Teil der Abschlussprüfung im Sommer 2023. Außerdem haben wir dort Hinweise zum Verhalten während der Abschlussprüfung hinterlegt, die ein gesundes Miteinander fördern sollen. Bitte beachten Sie diese Verhaltensregeln.
Viel Erfolg für Ihre Prüfung wünscht die Ärztekammer Westfalen-Lippe!
Mehr Gehalt für MFA und MFA-Auszubildende
Zum 1. Januar 2023 erhalten Medizinische Fachangestellte 2,6 Prozent mehr Gehalt. Das sieht der Tarifvertrag vor, auf den sich die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e. V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – bereits Ende 2020 geeinigt haben. Dieser enthält die Steigerung der Gehälter in drei Stufen: die erste Stufe zum 1. Januar 2021 beinhaltete eine Steigerung von 6 bis 11,8 Prozent, die zweite zum 1. Januar 2022 eine um 3 Prozent und die dritte zum 1. Januar 2023 eine weitere Erhöhung um 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Somit gilt ab 01.01.2023 bis 31.12.2023 folgende Gehaltstabelle für Vollzeitbeschäftigte:
Berufsjahr | TG I (Euro) | TG II (Euro) | TG III (Euro) | TG IV (Euro) | TG V (Euro) | TG VI (Euro) |
---|---|---|---|---|---|---|
1. – 4. | 2.206,98 € | 2.372,50 € | 2.482,85 € | 2.648,38 € | 2.869,07 € | 3.200,12 € |
5. – 8. | 2.396,46 € | 2.576,19 € | 2.696,02 € | 2.875,75 € | 3.115,40 € | 3.474,87 € |
9. – 12. | 2.548,90 € | 2.740,07 € | 2.867,51 € | 3.058,68 € | 3.313,57 € | 3.695,91 € |
13. – 16. | 2.620,87 € | 2.817,44 € | 2.948,48 € | 3.145,04 € | 3.407,13 € | 3.800,26 € |
17. – 20. | 2.899,50 € | 3.116,96 € | 3.261,94 € | 3.479,40 € | 3.769,35 € | 4.204,28 € |
21. – 24. | 2.952,34 € | 3.173,77 € | 3.321,38 € | 3.542,80 € | 3.838,03 € | 4.280,89 € |
25. – 28. | 3.005,17 € | 3.230,57 € | 3.380,82 € | 3.606,21 € | 3.906,72 € | 4.357,50 € |
ab 29. | 3.058,01 € | 3.287,37 € | 3.440,26 € | 3.669,61 € | 3.975,41 € | 4.434,13 € |
Darüber hinaus steigen auch die Ausbildungsvergütungen. Auszubildende erhalten ab dem 1. Januar 2023 folgenden Bruttoverdienst monatlich:
im 1. Ausbildungsjahr: 920 Euro
im 2. Ausbildungsjahr: 995 Euro
im 3. Ausbildungsjahr: 1.075 Euro
Weitere Informationen finden Sie im Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen.
Sie gehören zu den besten Auszubildenden in NRW. Bei der Ehrung der Besten Auszubildenden 2022 Freie Berufe NRW am 17. November 2022 wurden die Auszubildenden in einer Ansprache des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Herr Karl-Josef Laumann, gewürdigt. Bei der Festveranstaltung in Düsseldorf bekamen die Jahrgangsbesten den Titel "Beste/r Auszubildende/r in Nordrhein-Westfalen" von Freie Berufe NRW (Verband Freier Berufe im Lande Nordrhein-Westfalen e. V.) verliehen. Anlässlich des Tages der Freien Berufe NRW konnte dieses Jahr wieder ein in Präsenz stattfindender Festakt für die Besten Auszubildenden der Freien Berufe abgehalten werden. Hierbei überreichte NRW-Arbeitsminister Karl-Josef Laumann, zusammen mit dem frisch im Amt bestätigten Vorsitzenden des Verbandes, Bernd Zimmer, den insgesamt 66 Preisträgern Urkunden und Skulpturen. Pressemitteilung Freie Berufe NRW
Befragung der Auszubildenden
Auch in diesem Jahr hat die Ärztekammer Westfalen-Lippe wieder die MFA-Auszubildenden, die ihre Zwischenprüfung abgelegt haben, gefragt, wie zufrieden sie mit ihrer Ausbildung sind. 1537 von ihnen haben an der Umfrage teilgenommen. Die Ergebnisse finden Sie hier.
Zu einer Feierstunde im Ärztehaus Münster lud die Ärztekammer Westfalen-Lippe die prüfungsbesten Medizinischen Fachangestellten und Fachwirtinnen für ambulante medizinische Versorgung ein.
Mehr als 1.800 Auszubildende für den Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) haben sich seit November letzten Jahres in Westfalen-Lippe ihrer Abschlussprüfung gestellt. 72 von ihnen zählen zu den Prüfungsbesten, die die Höchstnote „Sehr gut“ erreichten. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe zeichnete sie jetzt für ihre außergewöhnliche Leistung aus: Im Ärztehaus in Münster gratulierte Dr. med. Hans-Peter Peters, Beauftragter der Ärztekammer für die Ausbildung Medizinischer Fachangestellter, den neuen MFA und überreichte Urkunden und Buchpräsente. Glückwünsche galten zudem sieben Fachwirtinnen und -wirten für ambulante medizinische Versorgung: Sie hatten die Abschlussprüfung ihrer Aufstiegsfortbildung ebenfalls mit Höchstnoten absolviert.
Zur Sommerprüfung an den 34 Berufskollegs im Kammerbezirk waren 1.526 Auszubildende für den MFA-Beruf gemeldet, bei der vorangegangenen Winterprüfung waren es 330. Die erfolgreiche Prüfung eröffne den Start in das außerordentlich vielfältige Berufsleben der Medizinischen Fachangestellten, erläuterte Ausbildungsbeauftragter Dr. Peters. Denn MFA seien nicht nur Bezugsperson für Patientinnen und Patienten, sondern übten als „rechte Hand“ von Ärztin und Arzt auch eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der Arztpraxis sei nicht nur ein Schlagwort, sondern gelebte Realität und Voraussetzung für den Behandlungserfolg.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe betreut nach dem Berufsbildungsgesetz die dreijährige Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten. Die anspruchsvolle Ausbildung vermittle umfangreiches fachliches Wissen, betonte Dr. Peters. Er dankte den Ärztinnen und Ärzten, die ihre Auszubildenden engagiert zum Abschluss geführt hätten, aber auch den Berufskollegs in Westfalen-Lippe, mit denen die Ärztekammer eng und konstruktiv zusammenarbeite.
Medizinischen Fachangestellten stehen verschiedenste Möglichkeiten beruflicher Entwicklung offen: Die Qualifikation als Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) in Hausarzt- und Facharztpraxen als eine von 36 möglichen Spezialisierungsqualifikationen gehört ebenso dazu wie die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung.
Befragung zur Ausbildungszufriedenheit: Ergebnisse online
Die ÄKWL hat den MFA-Auszubildenden, die in diesem Jahr ihre Zwischenprüfung abgelegt haben, zum fünften Mal Fragen zu ihrer Ausbildungssituation gestellt. Die Ergebnisse der Umfrage sind nun hier einzusehen.
Änderungstarifvertrag zum 01.08.2021
Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag vom 08.12.2021 für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Umfrageergebnisse "Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten" jetzt online
Um einen Einblick in die pandemiebedingten Veränderungen in Betrieb und Berufsschule zu erhalten, wurde im Herbst 2020 vom Bundesinstitut für Berufsbildung eine Umfrage mit 1253 Auszubildenden durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Diese finden Sie unter https://www.bibb.de/de/134677.php
Tarifabschluss 2020: sechs Prozent mehr Gehalt für MFA ab Januar
Die Gehälter der Medizinischen Fachangestellten sollen bis 2023 um insgesamt zwölf Prozent steigen. Darauf haben sich die Tarifparteien – der Verband medizinischer Fachberufe e. V. und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – im Dezember geeinigt. Der Tarifvertrag enthält drei Stufen: Zunächst steigen die Gehälter ab 1. Januar 2021 um sechs Prozent. Zum 1. Januar 2022 folgen weitere drei Prozent und zum 1. Januar 2023 ein Plus von 2,6 Prozent. Der Tarifvertrag gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Drei Stufen wurden auch für die Ausbildungsvergütungen vereinbart. Diese erhöhen sich ab 1. Januar 2021 im ersten Ausbildungsjahr von bisher 865 auf 880 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr von 910 auf 935 Euro und im dritten von 960 auf 995 Euro. Ab 2022 betragen die Ausbildungsvergütungen in den drei Ausbildungsjahren 900, 965 bzw. 1.035 Euro und ab 2023 jeweils 920, 995 bzw. 1.075 Euro. Darüber hinaus steigt im Jahr 2022 die Sonderzahlung ab dem zweiten Jahr der Betriebszugehörigkeit von 65 auf 70 Prozent des regelmäßigen Bruttomonatsgehalts.
Abgeschlossen wurde zudem ein Tarifvertrag zur Kurzarbeit für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021. Der Vertrag ist angelehnt an die Regelungen des öffentlichen Dienstes und enthält unter anderem die Aufstockung zum Kurzarbeitergeld auf 80 Prozent des Nettoentgelts, den Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen und die Wiedereinstellung bei befristeten Arbeitsverträgen.
Manteltarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
Gemeinsame Pressemitteilung von AAA und Verband medizinischer Fachberufe e. V.
Tipp für den praktischen Prüfungsteil und zur Vorbereitung
Auch wenn es sich um eine praktische Prüfung handelt, ist Ihr Redeanteil immens wichtig! Erläutern Sie dem Prüfungsausschuss Ihre Handlungsschritte und zeigen Sie auch, dass Sie mit dem „Patienten“ situationsgerecht kommunizieren können. Es ist in der aktuellen Situation nicht abwegig, dass auf körpernahes Prüfen verzichtet wird. Dann beschreiben Sie die praktische Durchführung, beispielsweise die manuelle Blutdruckmessung.
Und: Achten Sie auch in der Prüfungssituation auf eine hygienische Arbeitsweise, auch dann, wenn Sie praktische Tätigkeiten nur verbaliseren.
Nutzen Sie Alltagssituationen in der Praxis, um die Kommunikation und das Handling für die Prüfungssituation zu üben. Erklären Sie Ihren Kolleginnen und/oder Ausbildenden Ihre Handlungsschritte. Achten Sie im Gespräch mit dem Patienten/der Patientin darauf, dass Sie die fachlichen Details so vereinfachen, dass sie auch verständlich sind.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Weitere Informationen und Hinweise zur Abschlussprüfung finden Sie hier.
Förderung von Ausbildungsbetrieben
Das Förderprogramm des Bundes „Ausbildungsplätze sichern“ soll das bisherige Ausbildungsniveau aufrecht erhalten und neue Ausbildungskapazitäten schaffen. Dabei werden mit der Ersten Förderrichtlinie kleine und mittlere Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation durch Zuschüsse unterstützt. Weitere Informationen, die Förderrichtline und die Antragsformulare finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
Coronavirus: arbeitsrechtliche Auswirkungen
Lesen Sie hier Hinweise des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu arbeitsrechtlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie.
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