Ärztekammer Westfalen-Lippe in leichter Sprache

Was ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe?

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist eine wichtige Einrichtung für Ärzte.
Das Kurz-Wort von Ärztekammer Westfalen-Lippe ist ÄKWL.
Die ÄKWL hat ihren Sitz in Münster.
Die ÄKWL vertritt die Interessen von Ärzten in der Region Westfalen-Lippe. 

In der ÄKWL arbeiten gewählte Ärzte.
Das sind die Vertreter.
Die Vertreter werden alle 5 Jahre gewählt.

Die Vertreter arbeiten ehrenamtlich.
Das heißt: Die Vertreter bekommen kein Geld dafür.

Die Regeln für ihre Arbeit stehen im Gesetz.
Das Gesetz heißt: Heilberufs-Gesetz NRW.

Wichtige Gruppen in der ÄKWL sind:

  • Die Kammer-Versammlung mit 121 Mitgliedern
  • Der Vorstand mit 11 Mitgliedern
  • Der Präsident 

Es gibt eine Haupt-Stelle in Münster.
Außerdem gibt es in der Region 12 Neben-Stellen.


Was macht die ÄKWL?

Die ÄKWL:

  • vertritt die Interessen von Ärzten
  • regelt die Weiter-Bildung von Ärzten
  • achtet auf die Qualität der ärztlichen Arbeit
  • überwacht, ob Ärzte ihre Berufs-Regeln einhalten
  • kümmert sich um die Ausbildung von medizinischen Fach-Kräften
  • hilft bei Streit zwischen Ärzten
  • bearbeitet Beschwerden von Patienten
  • nennt Spezialisten
  • macht Gutachten.

Es gibt auch eine Prüfer-Gruppe bei Behandlungs-Fehlern.
Diese Gruppe hilft Patienten bei Verdacht auf Behandlungs-Fehler.
Die Prüfung ist kostenlos.
Der Arzt muss zur Prüfung zustimmen.
Die ÄKWL hat auch ein Versorgungs-Werk.

Das ist eine Art Alters-Vorsorge für Ärzte.


Was macht die Patienten-Beratung Westfalen-Lippe?

Die Patienten-Beratung macht die ÄKWL und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe.
Die Patienten-Beratung ist:

  • selbständig
  • verständlich
  • fachlich gut 

Wobei hilft die Patienten-Beratung?

Zum Beispiel bei der Suche nach:

  • einem Arzt mit besonderer Qualifikation
  • einem Psycho-Therapeuten 
  • einem Arzt mit Fremdsprachen-Kenntnissen
  • Selbsthilfe-Gruppen
  • anderen Stellen im Gesundheits-Bereich

Wozu berät die Patienten-Beratung?

Zum Beispiel zu:

  • Krankheiten
  • möglichen Behandlungen
  • Befunden
  • Rechten und Pflichten als Patient
  • Leistungen der Kranken-Versicherung
  • Regeln bei Medikamenten
  • Bestimmte Gesundheits-Leistungen (IGeL)

Wie kann man sich bei der Ärztekammer beschweren?

Wenn es Probleme mit einem Arzt gibt,
kann man mit der Ärztekammer sprechen.

Wichtig!
Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Arzt.
Vielleicht kann man so das Problem lösen.

Eine Beschwerde ist nicht gut für das Vertrauens-Verhältnis zwischen Arzt und Patient.

Die Behandlung kann dadurch enden.

Wie müssen Sie eine Beschwerde machen?

Eine Beschwerde muss:

  • schriftlich sein
  • unterschrieben sein

Sie müssen genau erklären, was passiert ist. 
Manchmal braucht die Ärztekammer die Behandlungs-Unterlagen.

Schicken Sie Belege mit. 

Zum Beispiel:

  • Briefe
  • E-Mails
  • Arzt-Berichte

Diese Angaben vom Patienten sind wichtig:

  • Vorname und Nachname
  • Geburts-Datum
  • Adresse 
  • Ihre Telefon-Nummer
  • Ihre E-Mail-Adresse

Diese Angaben vom Arzt sind wichtig:

  • Name
  • Praxis-Adresse

Die Ärztekammer schickt Ihre Beschwerde an den Arzt.

Dafür müssen Sie eine Schweige-Pflicht-Entbindung unterschreiben. Das bedeutet:

Sie müssen der Ärztekammer Ihr schriftliches Einverständnis zur Beschwerde geben.

Welche Stelle ist für welche Beschwerde zuständig?

Beschwerde wegen Verletzung der Berufs-Pflichten:

Bereich Recht oder regionale Stelle der Ärztekammer

Benötigt werden:

  • Beschwerde-Formular
  • Schweigepflicht-Entbindung
  • Datenschutz-Information

Beschwerde über eine private Arzt-Rechnung 

Referat Gebühren-Ordnung

Benötigt werden:

  • Schrift-Verkehr
  • Honorar-Rechnung
  • Behandlungs-Bericht
  • Schweigepflicht-Entbindung
  • Einverständnis zur Weiterleitung an den Arzt

Behandlungs-Fehler mit Gesundheits-Schaden

Fach-Leute prüfen den Fall für die Arzt-Haftpflicht.

Die Prüfung ist kostenlos.

Der Arzt muss der Prüfung zustimmen.

Wofür ist die Ärztekammer NICHT zuständig?

  • Beschwerde über Pflege im Krankenhaus
  • Beschwerde über Organisation der Arzt-Praxis
  • Beschwerde über ein Gutachten

Ombudsstelle bei sexualisierter Gewalt beim Arzt

Was ist eine Ombudsstelle?

Eine Ombudsstelle ist eine Stelle,
mit der Sie sprechen können,
wenn Sie sich beschweren wollen.
Oder wenn Sie ein Problem klären möchten.
Es ist kein Gericht.

Bei der Ärztekammer gibt es eine besondere Ombudsstelle.

Diese Ombudsstelle hilft Ihnen, 
wenn es um sexualisierte Gewalt während einer ärztlichen Behandlung geht.

Die Ombudsstelle bietet:

  • Klärung vom Vorfall
  • vertrauliche Beratung
  • Information
  • Hilfe bei weiteren Schritten

Dort arbeiten erfahrene Fach-Ärztinnen.

So läuft es ab:

  • Betroffene melden sich per Telefon oder E-Mail.
  • Eine Ombuds-Person meldet sich danach bei Ihnen.
  • Es gilt die Schweige-Pflicht.
  • Auf Wunsch müssen Sie nicht Ihren Namen sagen.

Kontakt

Telefon: 0251 929-2900

E-Mail: ombudsstelle@aekwl.de

© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e. V., Illustrator Stefan Albers