Ombudsstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe bietet mit der Ombudsstelle für Fälle von sexualisierter Gewalt im Rahmen der ärztlichen Tätigkeit ein niedrigschwelliges Beratungsangebot für Betroffene. Das Angebot ist für alle offen: An die Ombudsstelle können sich Patientinnen, Patienten, Ärztinnen, Ärzte und Angestellte von Gesundheitseinrichtungen wenden.

Sie können sich vertraulich an unabhängige und qualifizierte Ombudspersonen wenden. Ziel ist es, Betroffene zu informieren, zu beraten und sie bei der Wahrung ihrer Rechte zu unterstützen.

Kontakt zur Ombudsstelle

Betroffene können die Ombudsstelle telefonisch oder per E-Mail erreichen:

Telefon: 0251 929-2900
E-Mail: ombudsstelle@aekwl.de

Nach der Kontaktaufnahme nimmt eine Ombudsperson Verbindung zur meldenden Person auf. Derzeit sind mehrere erfahrene Fachärztinnen für die Ombudsstelle tätig.

Vertrauliche Beratung für Betroffene

Das Gespräch mit der Ombudsstelle ist vertraulich. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen. In jedem Fall unterliegt das Gespräch der ärztlichen Schweigepflicht.

Gemeinsam mit der Ombudsperson kann die Situation besprochen werden. Zudem können mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt werden.

Angebot für Patientinnen, Patienten, Ärztinnen, Ärzte und Angestellte

„Wir wissen, dass Missbrauch und Grenzverletzungen auch im Arzt-Patienten-Verhältnis vorkommen können“, erläutert Ärztekammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle. „Die Kammer nimmt Meldungen solcher Fälle sehr ernst.“

Missbrauchshandlungen können sowohl Patientinnen und Patienten als auch Angestellte oder ärztliche Kolleginnen und Kollegen betreffen.

Berufsrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen

Sexualisierte Gewalt und Grenzverletzungen sind mit den Regeln ärztlicher Berufsausübung nicht vereinbar. Die ärztliche Berufsordnung zieht hier seit jeher eine klare rote Linie, die nicht überschritten werden darf.

Wer in diesem Bereich gegen die Regeln verstößt, muss nach den Worten des Ärztekammerpräsidenten nicht nur mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Verstöße werden auch nach dem ärztlichen Berufsrecht sanktioniert.