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Auf dieser Seite finden Prüfungsbewerberinnen, Prüfungsbewerber und Prüfungsteilnehmende alle wichtigen Informationen zur Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte (MFA). Dazu gehören Hinweise zur Anmeldung, zu den Prüfungsinhalten, zu den Zulassungsvoraussetzungen und zur Vorbereitung auf die Prüfung.
Die Informationen richten sich insbesondere an MFA-Auszubildende, die an der Abschlussprüfung teilnehmen möchten.
Die Anmeldung zur Abschlussprüfung im Winter ist bis zum Anmeldeschluss 01.10.2026 über den Anmelde-Assistenten im Portal möglich.
Auszubildende haben die Anmeldung vorzubereiten im Menü Ausbildung > Prüfungsanmeldung.
Rechtsgrundlagen:
Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum MFA
Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der MFA
Mit der Abschlussprüfung wird festgestellt, ob die oder der Prüfungsteilnehmende die berufliche Handlungsfähigkeit als Medizinische Fachangestellte oder Medizinischer Fachangestellter erlangt hat.
Die Abschlussprüfung gliedert sich in zwei Prüfungsteile: einem schriftlichen Teil und einem praktischen Teil.
Prüfungsgegenstand ist der Lernstoff der betrieblichen und schulischen Ausbildung. Maßgeblich sind die Ausbildungsordnung und der Lehrplan. Orientierung bietet außerdem der Stoffkatalog.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussprüfung sind in § 43 Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt.
Für die Zulassung zur Abschlussprüfung müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Anmeldeschluss: Sommer: 15. Januar | Winter: 1. Oktober
Auszubildende melden sich über den Anmeldeassistenten im MFA-Ausbildungsportal zur Abschlussprüfung an. Der Anmeldeassistent wird etwa sechs Wochen vor dem Meldeschluss geöffnet.
Schriftlicher Teil: Mo., 16. November und Di., 17. November, jeweils ab 13.30 Uhr
Praktischer Teil: 7. bis 30. Januar 2027
Schriftlicher Teil: Mo., 19. April und Di., 20. April, jeweils ab 13.30 Uhr
Praktischer Teil: 14. Juni – 14. Juli