Komplikationen und unerwünschte Ereignisse im Zusammenhang mit ärztlichen Behandlungen belasten Patienten, Angehörige und Ärzte. Die Beteiligten sollten in solchen Fällen das Gespräch miteinander suchen. Sofern sich in diesem Zusammenhang die Frage nach einem ärztlichen Behandlungsfehler stellt, erwarten die Betroffenen zu Recht einen offenen Umgang mit den Beanstandungen.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat eine Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen eingerichtet, um Behandlungsfehlervorwürfe im Streitfall außergerichtlich zu klären. Ziel der Gutachterkommission ist es, eine neutrale, unabhängige und für den Patienten kostenlose medizinische Begutachtung einer ärztlichen Behandlung durchzuführen. Abschließend wird eine juristische Einschätzung abgegeben, ob Schadensersatzansprüche wegen eines Behandlungsfehlers gerechtfertigt erscheinen.
Bitte beachten Sie im Hinblick auf eine mögliche Verjährung, dass eine Zustellung an den Antragsgegner erst nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen erfolgt. Zur Antragstellung ist zwingend unser Antragsformular einschließlich der Anlagen erforderlich.
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Die Gutachterkommission der Ärztekammer Westfalen-Lippe ist zuständig für alle ärztlichen Behandlungen, die in Westfalen-Lippe stattgefunden und zu einem Gesundheitsschaden geführt haben. Voraussetzung für ein Verfahren ist, dass keine Strafanzeige erstattet wurde und keine Klage auf Schadensersatz vor Gericht läuft. Die Behandlung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.
Das Verfahren ist für die Patienten kostenlos. Antragsteller tragen nur Ihre eigenen Kosten, beispielsweise Porto- und Kopierkosten oder die Kosten eines von Ihnen beauftragten anwaltlichen Vertreters.
Das Verfahren ist für alle Beteiligten freiwillig. Alle Beteiligten müssen mit der Durchführung des Verfahrens einverstanden sein.
Das Gutachterverfahren wird rein schriftlich geführt.
Die Begutachtung erfolgt auf Grundlage der Behandlungsdokumentation. Eine Anhörung, eine Zeugenvernehmung oder eine persönliche Untersuchung finden nicht statt.
Die Entscheidung der Gutachterkommission ist für die Beteiligten rechtlich nicht bindend. In der Mehrzahl der Fälle dient die Entscheidung der Gutachterkommission als Grundlage für eine außergerichtliche Einigung. Die Möglichkeit einer Klage vor dem Zivilgericht bleibt unberührt. In mehr als 85 Prozent der Fälle kann durch das Gutachterverfahren eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden. (Der Krankenhaus-Justitiar 2/2017, 37)
Das Verfahren ist transparent. Die Beteiligten werden laufend über den Stand des Verfahrens informiert. Sie haben zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit einer Stellungnahme und der Akteneinsicht in der Geschäftsstelle (nach Terminvereinbarung).
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Die Gutachterkommission prüft Behandlungen unter Berücksichtigung der §§ 630a ff. BGB (sogenanntes "Patientenrechtegesetz") sowie der aktuellen Literatur und Rechtsprechung.
Ein Behandlungsfehler liegt dann vor, wenn der Arzt bei der Behandlung vom allgemein anerkannten fachlichen Standard seines Fachgebiets abweichte und dies vermeidbar war. Standard ist die Art und Weise des ärztlichen Vorgehens, die sich, angepasst an die individuellen Anforderungen des einzelnen Behandlungsfalls, aus wissenschaftlichen Erkenntnissen und ärztlicher Erfahrung zum Zeitpunkt der Behandlung ergibt.
Ein Gesundheitsschaden im arzthaftungsrechtlichen Sinne ist ein gesundheitlicher Nachteil, der zusätzlich zu den krankheitsbedingten Beeinträchtigungen eines Patienten durch eine ärztliche Behandlung eintritt. Ein Patient hat Anspruch auf Schadensersatz, wenn er einen Gesundheitsschaden in Folge eines vermeidbaren Behandlungsfehlers erleidet. Schmerzensgeld ist eine Form des Schadensersatzes. Schadensersatzansprüche können vererbt werden.
Grundsätzlich muss der Antragsteller den Beweis erbringen, dass bei ihm ein Behandlungsfehler zu einem Gesundheitsschaden geführt hat. In manchen Fällen kommen Patienten Beweiserleichterungen zu – auch das prüft die Gutachterkommission.
Möchten Sie die vermutete fehlerhafte Behandlung nicht durch die Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe klären lassen, haben Sie die Möglichkeit
Veröffentlichungen zur Patientensicherheit
Bildgebende Diagnostik im Arzthaftungsrecht. Wie kommt es zur Zunahme an Behandlungsfehlern durch bildgebende Diagnostik?
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 06/2019, S. 30-31]
Komplikationen in der Adipositaschirurgie. Bisher selten Fehler festgestellt – ein Blick in eine aktuelle Leitlinie
[Quelle: Westfälisches Ärzteblatt 02/2019, S. 32-33]
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