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Auf dieser Seite erfahren Prüfungsteilnehmende, wie das Ergebnis der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte (MFA) ermittelt wird. Die Bewertung umfasst den schriftlichen und den praktischen Teil der Prüfung.
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Mindestens ausreichende Prüfungsleistungen liegen ab 50 Punkten vor. Eine ungenügende Prüfungsleistung liegt bei 0 bis 29 Punkten vor.
Durch eine mündliche Ergänzungsprüfung können mangelhafte Prüfungsleistungen im schriftlichen Teil der MFA-Abschlussprüfung ausgeglichen werden.
Weitere Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung
Die MFA-Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Beide Prüfungsteile werden für die Gesamtnote gleich gewichtet.
Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil setzt sich aus drei Prüfungsbereichen zusammen:
| Prüfungsbereich | Gewichtung |
| Behandlungsassistenz | 40 Prozent |
| Betriebsorganisation und -verwaltung | 40 Prozent |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 20 Prozent |
Für die Berechnung des schriftlichen Ergebnisses werden die Punkte entsprechend gewichtet:
Die Summe wird anschließend durch 10 geteilt.
Praktischer Teil
Der praktische Teil fließt einfach in die Gesamtberechnung ein.
Innerhalb der praktischen Prüfung werden die praktische Aufgabe und das Fachgespräch berücksichtigt:
Gesamtnote
Das Gesamtergebnis wird aus dem schriftlichen und dem praktischen Teil berechnet:
Schriftlicher Teil + praktischer Teil
geteilt durch 2
= Gesamtprüfungsergebnis
Beispiel: Ermittlung des Gesamtprüfungsergebnisses ohne mündliche Ergänzungsprüfung
Ein Beispiel zeigt, wie das Gesamtprüfungsergebnis berechnet wird.
Ergebnisse im schriftlichen Teil:
| Prüfungsbereich | Punktwert | Berechnung | Gewichtete Punkte |
| Behandlungsassistenz | 80 | 80 x 4 | 320 |
| Betriebsorganisation und -verwaltung | 70 | 70 x 4 | 280 |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 78 | 78 x 2 | 156 |
Berechnung schriftlicher Teil:
320 + 280 + 156 = 756
756 : 10 = 75,6 Punkte
Ergebnis praktischer Teil:
90 Punkte
Berechnung Gesamtprüfungsergebnis:
75,6 + 90 = 165,6
165,6 : 2 = 82,8 Punkte
Nach kaufmännischer Rundung ergibt sich eine Endpunktzahl von 83 Punkten.
Das entspricht der Endnote 2.
Rundung der Einzelergebnisse
Einzelergebnisse werden nach der kaufmännischen Rundungsregelung auf- oder abgerundet:
Wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wird, wird das Ergebnis des betreffenden schriftlichen Prüfungsbereichs neu berechnet.
Dabei werden das bisherige schriftliche Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet.
Berechnung:
Schriftlicher Punktwert × 2 + mündlicher Punktwert × 1
geteilt durch 3
= Endergebnis des schriftlichen Prüfungsbereichs
Die Note eines schriftlichen Prüfungsbereichs mit mündlicher Ergänzungsprüfung wird aus dem schriftlichen und dem mündlichen Ergebnis berechnet. Der schriftliche Punktwert wird doppelt gewichtet, der mündliche Punktwert einfach.
Formel:
Schriftlicher Punktwert × 2 + mündlicher Punktwert × 1
geteilt durch 3
= Endnote für den Prüfungsbereich
Wenn sich die mangelhafte Note durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht verbessert, ist die Prüfung nicht bestanden.
Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über:
Nach der letzten Prüfungsleistung stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung fest. Die letzte Prüfungsleistung ist entweder der praktische Teil oder eine mündliche Ergänzungsprüfung. Das Ergebnis wird der oder dem Prüfungsteilnehmenden mitgeteilt. Über das Ergebnis gibt es eine vorläufige Bescheinigung.
Bei bestandener Abschlussprüfung erstellt die Ärztekammer das Prüfungszeugnis.
Das Prüfungszeugnis enthält:
Bei Nichtbestehen erhalten die oder der Prüfungsteilnehmende sowie die oder der Ausbildende einen Bescheid. Der Bescheid enthält die Einzelergebnisse, Angaben zur Wiederholung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.