Ermittlung der Prüfungsergebnisse in der MFA-Abschlussprüfung

Auf dieser Seite erfahren Prüfungsteilnehmende, wie das Ergebnis der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte (MFA) ermittelt wird. Die Bewertung umfasst den schriftlichen und den praktischen Teil der Prüfung.

Wann ist die MFA-Abschlussprüfung bestanden?

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Im praktischen Teil der Prüfung werden mindestens ausreichende Leistungen erzielt.
  • Im schriftlichen Teil der Prüfung werden insgesamt mindestens ausreichende Leistungen erzielt.
  • Innerhalb des schriftlichen Teils werden in mindestens zwei Prüfungsbereichen mindestens ausreichende Leistungen erzielt.
  • In keinem Prüfungsbereich wird eine Prüfungsleistung mit ungenügend bewertet.

Mindestens ausreichende Prüfungsleistungen liegen ab 50 Punkten vor. Eine ungenügende Prüfungsleistung liegt bei 0 bis 29 Punkten vor.

Durch eine mündliche Ergänzungsprüfung können mangelhafte Prüfungsleistungen im schriftlichen Teil der MFA-Abschlussprüfung ausgeglichen werden.
Weitere Informationen zur mündlichen Ergänzungsprüfung

Wie wird das Gesamtprüfungsergebnis berechnet?

Die MFA-Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Beide Prüfungsteile werden für die Gesamtnote gleich gewichtet.

Schriftlicher Teil
Der schriftliche Teil setzt sich aus drei Prüfungsbereichen zusammen:

PrüfungsbereichGewichtung 
Behandlungsassistenz40 Prozent
Betriebsorganisation und -verwaltung40 Prozent
Wirtschafts- und Sozialkunde20 Prozent

Für die Berechnung des schriftlichen Ergebnisses werden die Punkte entsprechend gewichtet:

  • Behandlungsassistenz: Punktwert × 4
  • Betriebsorganisation und -verwaltung: Punktwert × 4
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: Punktwert × 2

Die Summe wird anschließend durch 10 geteilt.

Praktischer Teil
Der praktische Teil fließt einfach in die Gesamtberechnung ein.
Innerhalb der praktischen Prüfung werden die praktische Aufgabe und das Fachgespräch berücksichtigt:

  • praktische Aufgabe: 80 Prozent
  • Fachgespräch: 20 Prozent


Gesamtnote
Das Gesamtergebnis wird aus dem schriftlichen und dem praktischen Teil berechnet:

Schriftlicher Teil + praktischer Teil
geteilt durch 2
= Gesamtprüfungsergebnis

Beispiel: Ermittlung des Gesamtprüfungsergebnisses ohne mündliche Ergänzungsprüfung
Ein Beispiel zeigt, wie das Gesamtprüfungsergebnis berechnet wird.

Ergebnisse im schriftlichen Teil:

PrüfungsbereichPunktwertBerechnungGewichtete Punkte
Behandlungsassistenz8080 x 4320
Betriebsorganisation und -verwaltung7070 x 4280
Wirtschafts- und Sozialkunde7878 x 2156

Berechnung schriftlicher Teil:
320 + 280 + 156 = 756
756 : 10 = 75,6 Punkte

Ergebnis praktischer Teil: 
90 Punkte

Berechnung Gesamtprüfungsergebnis:
75,6 + 90 = 165,6
165,6 : 2 = 82,8 Punkte

Nach kaufmännischer Rundung ergibt sich eine Endpunktzahl von 83 Punkten.
Das entspricht der Endnote 2.

Rundung der Einzelergebnisse
Einzelergebnisse werden nach der kaufmännischen Rundungsregelung auf- oder abgerundet:

  • bis 0,49 wird abgerundet
  • ab 0,50 wird aufgerundet
Wie wird das Ergebnis bei einer mündlichen Ergänzungsprüfung berechnet?

Wenn eine mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wird, wird das Ergebnis des betreffenden schriftlichen Prüfungsbereichs neu berechnet.
Dabei werden das bisherige schriftliche Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet.

Berechnung:
Schriftlicher Punktwert × 2 + mündlicher Punktwert × 1
geteilt durch 3
= Endergebnis des schriftlichen Prüfungsbereichs

Wie wird die Note mit mündlicher Ergänzungsprüfung berechnet?

Die Note eines schriftlichen Prüfungsbereichs mit mündlicher Ergänzungsprüfung wird aus dem schriftlichen und dem mündlichen Ergebnis berechnet. Der schriftliche Punktwert wird doppelt gewichtet, der mündliche Punktwert einfach.

Formel:
Schriftlicher Punktwert × 2 + mündlicher Punktwert × 1
geteilt durch 3
= Endnote für den Prüfungsbereich

Wenn sich die mangelhafte Note durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht verbessert, ist die Prüfung nicht bestanden.

Wer stellt das Prüfungsergebnis fest?

Der Prüfungsausschuss fasst die Beschlüsse über:

  • die Noten zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen, die er selbst abgenommen hat,
  • die Noten zur Bewertung der Prüfung insgesamt,
  • das Bestehen oder Nichtbestehen der Abschlussprüfung.

Nach der letzten Prüfungsleistung stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung fest. Die letzte Prüfungsleistung ist entweder der praktische Teil oder eine mündliche Ergänzungsprüfung. Das Ergebnis wird der oder dem Prüfungsteilnehmenden mitgeteilt. Über das Ergebnis gibt es eine vorläufige Bescheinigung.

Was enthält das Prüfungszeugnis?

Bei bestandener Abschlussprüfung erstellt die Ärztekammer das Prüfungszeugnis.

Das Prüfungszeugnis enthält:

  • die Gesamtnote,
  • die Einzelleistungen im schriftlichen und praktischen Teil,
  • die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsbereiche.
Was passiert bei Nichtbestehen?

Bei Nichtbestehen erhalten die oder der Prüfungsteilnehmende sowie die oder der Ausbildende einen Bescheid. Der Bescheid enthält die Einzelergebnisse, Angaben zur Wiederholung und eine Rechtsbehelfsbelehrung.