Mündliche Ergänzungsprüfung in der MFA-Abschlussprüfung

Durch eine mündliche Ergänzungsprüfung können mangelhafte Prüfungsleistungen im schriftlichen Teil der MFA-Abschlussprüfung ausgeglichen werden. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Regelungen in der Prüfungsordnung

Die Regelungen zur mündlichen Ergänzungsprüfung ergeben sich aus der Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 7 und § 22 Abs. 3).

Wann ist eine mündliche Ergänzungsprüfung möglich?

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn

  • zwei schriftliche Prüfungsbereiche mit mangelhaft bewertet wurden,
  • ein schriftlicher Prüfungsbereich mit mindestens ausreichend bewertet wurde,
  • und durch die mündliche Ergänzungsprüfung das Bestehen der Abschlussprüfung noch erreicht werden kann.

In diesen Fällen informiert die Ärztekammer die Prüfungsteilnehmenden unmittelbar im Zusammenhang mit der Ergebnismitteilung über den schriftlichen Teil.

Wann ist eine mündliche Ergänzungsprüfung nicht möglich?

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich, wenn sie nicht mehr zum Bestehen der Prüfung führen kann. Sie ist außerdem nicht möglich, wenn sie ausschließlich der allgemeinen Notenverbesserung dienen soll.

Wurde der praktische Teil nicht bestanden, ist ebenfalls keine mündliche Ergänzungsprüfung mehr möglich. In diesem Fall kann das Gesamtbestehen der Prüfung durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr erreicht werden.

In welchem Prüfungsbereich wird die mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt?

Die Prüfungsteilnehmenden bestimmen selbst, in welchem schriftlichen Prüfungsbereich die mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wird.

Bei der Wahl des Prüfungsbereichs sollten nicht nur persönliche Stärken berücksichtigt werden. Entscheidend können auch die bisher erreichten Ergebnisse und die Gewichtung der Prüfungsbereiche nach der Prüfungsordnung sein.

Warum ist die Gewichtung der Prüfungsbereiche wichtig?

Die schriftlichen Prüfungsbereiche werden unterschiedlich gewichtet:

  • Behandlungsassistenz: 40 Prozent
  • Betriebsorganisation und -verwaltung: 40 Prozent
  • Wirtschafts- und Sozialkunde: 20 Prozent

Die Prüfungsbereiche Behandlungsassistenz sowie Betriebsorganisation und -verwaltung werden damit jeweils doppelt so stark gewichtet wie Wirtschafts- und Sozialkunde.

Daher kann eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der beiden großen Prüfungsbereiche empfehlenswert sein.

Wie wird die Note mit mündlicher Ergänzungsprüfung berechnet?

Die Note eines schriftlichen Prüfungsbereichs mit mündlicher Ergänzungsprüfung wird aus dem schriftlichen und dem mündlichen Ergebnis berechnet. Der schriftliche Punktwert wird doppelt gewichtet, der mündliche Punktwert einfach.

Formel:
Schriftlicher Punktwert × 2 + mündlicher Punktwert × 1
geteilt durch 3
= Endnote für den Prüfungsbereich

Wenn sich die mangelhafte Note durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht verbessert, ist die Prüfung nicht bestanden.

Dauer, Zeitpunkt und Inhalt der mündlichen Ergänzungsprüfung

Dauer:
Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert 15 Minuten.

Zeitpunkt:
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet nach dem praktischen Teil statt, meistens unmittelbar im Anschluss.

Gegenstand:
Gegenstand der mündlichen Ergänzungsprüfung ist eine Wissensabfrage zum Lehr- und Lernstoff der gesamten MFA-Ausbildung im gewählten Prüfungsbereich.