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Durch eine mündliche Ergänzungsprüfung können mangelhafte Prüfungsleistungen im schriftlichen Teil der MFA-Abschlussprüfung ausgeglichen werden. Das ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Die Regelungen zur mündlichen Ergänzungsprüfung ergeben sich aus der Prüfungsordnung (§ 14 Abs. 7 und § 22 Abs. 3).
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist möglich, wenn
In diesen Fällen informiert die Ärztekammer die Prüfungsteilnehmenden unmittelbar im Zusammenhang mit der Ergebnismitteilung über den schriftlichen Teil.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nicht möglich, wenn sie nicht mehr zum Bestehen der Prüfung führen kann. Sie ist außerdem nicht möglich, wenn sie ausschließlich der allgemeinen Notenverbesserung dienen soll.
Wurde der praktische Teil nicht bestanden, ist ebenfalls keine mündliche Ergänzungsprüfung mehr möglich. In diesem Fall kann das Gesamtbestehen der Prüfung durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht mehr erreicht werden.
Die Prüfungsteilnehmenden bestimmen selbst, in welchem schriftlichen Prüfungsbereich die mündliche Ergänzungsprüfung abgelegt wird.
Bei der Wahl des Prüfungsbereichs sollten nicht nur persönliche Stärken berücksichtigt werden. Entscheidend können auch die bisher erreichten Ergebnisse und die Gewichtung der Prüfungsbereiche nach der Prüfungsordnung sein.
Die schriftlichen Prüfungsbereiche werden unterschiedlich gewichtet:
Die Prüfungsbereiche Behandlungsassistenz sowie Betriebsorganisation und -verwaltung werden damit jeweils doppelt so stark gewichtet wie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Daher kann eine mündliche Ergänzungsprüfung in einem der beiden großen Prüfungsbereiche empfehlenswert sein.
Die Note eines schriftlichen Prüfungsbereichs mit mündlicher Ergänzungsprüfung wird aus dem schriftlichen und dem mündlichen Ergebnis berechnet. Der schriftliche Punktwert wird doppelt gewichtet, der mündliche Punktwert einfach.
Formel:
Schriftlicher Punktwert × 2 + mündlicher Punktwert × 1
geteilt durch 3
= Endnote für den Prüfungsbereich
Wenn sich die mangelhafte Note durch die mündliche Ergänzungsprüfung nicht verbessert, ist die Prüfung nicht bestanden.
Dauer:
Die mündliche Ergänzungsprüfung dauert 15 Minuten.
Zeitpunkt:
Die mündliche Ergänzungsprüfung findet nach dem praktischen Teil statt, meistens unmittelbar im Anschluss.
Gegenstand:
Gegenstand der mündlichen Ergänzungsprüfung ist eine Wissensabfrage zum Lehr- und Lernstoff der gesamten MFA-Ausbildung im gewählten Prüfungsbereich.