Externe Zulassung zur MFA-Abschlussprüfung

Auch ohne durchlaufene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder zum Medizinischen Fachangestellten (MFA) kann eine Zulassung zur Abschlussprüfung möglich sein. Nach der sogenannten Externenregelung ist dafür in der Regel eine 4,5-jährige Berufstätigkeit im Berufsbild der Medizinischen Fachangestellten erforderlich. Grundlage ist § 45 Abs. 2 BBiG.

Welche Voraussetzungen gelten für die Externenprüfung?

Die wichtigste Voraussetzung für die externe Zulassung ist die Berufserfahrung der Prüfungsbewerberin oder des Prüfungsbewerbers. Erforderlich ist in der Regel das Eineinhalbfache der regulären Ausbildungsdauer. Das entspricht 4,5 Jahren Berufstätigkeit in Vollzeitbeschäftigung im Berufsbild der MFA. Eine vorherige einschlägige Berufsausbildung in einem anderen Ausbildungsberuf oder eine Berufstätigkeit im Ausland kann auf die erforderliche Zeit angerechnet werden.

Außerdem müssen Kenntnisse und Fertigkeiten des gesamten Berufsbildes der MFA nachgewiesen werden. Grundlage sind §§ 4 und 5 der Ausbildungsverordnung.

In Einzelfällen kann von der Mindestdauer abgesehen werden. Dies sollte rechtzeitig vor dem angestrebten Prüfungstermin mit der Ärztekammer geklärt werden.

Wie wird der Antrag auf externe Zulassung gestellt?

Das Antragsformular für die Zulassung zur Externenprüfung kann per E-Mail bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe angefordert werden: mfa@aekwl.de

Welche Unterlagen sind dem Antrag beizufügen?

Dem Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • tabellarischer bildungs- und erwerbsbezogener Lebenslauf
  • Tätigkeits- und Beschäftigungsnachweise mit Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit
  • Nachweise über die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten
Wann muss der Antrag gestellt werden?

Der Antrag auf Zulassung zur Externenprüfung muss spätestens zum jeweiligen Anmeldeschluss bei der Ärztekammer eingehen:

  • 1. Oktober für den Prüfungstermin im Winter
  • 15. Januar für den Prüfungstermin im Sommer

Idealerweise sollten die Unterlagen etwa zwei Wochen vor dem offiziellen Anmeldeschluss zum gewünschten Prüfungstermin eingereicht werden. So kann gegebenenfalls Fehlendes noch nachgereicht werden.

Wann findet die MFA-Abschlussprüfung statt?

Die Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte findet zweimal jährlich statt:

  • im Sommer
  • im Winter

Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Prüfungsseite.

Wie hoch ist die Prüfungsgebühr?

Die Verwaltungsgebühr für das Zulassungs- und Prüfungsverfahren von Abschlussprüfungen richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung. Sie beträgt derzeit 200 Euro.

Gebührenschuldnerin oder Gebührenschuldner für die Externenprüfung ist die Antragstellerin oder der Antragsteller.
Die Gebühr wird auch im Fall einer Nichtzulassung erhoben.

Was unterscheidet die Externenprüfung von der regulären Abschlussprüfung?

Im Prüfungsverfahren gibt es keine Unterschiede. Extern zugelassene Prüfungsbewerberinnen und Prüfungsbewerber legen dieselbe Abschlussprüfung ab wie Auszubildende.