Förderung der Weiterbildung im stationären/ambulanten Bereich

Die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin wird seit Jahren auf vielfältige Weise und von unterschiedlichen Stellen finanziell gefördert.

Die o. g. Vereinbarung sieht eine finanzielle Förderung der Weiterbildung vor. Vertragspartner sind hierbei die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV-Verband) sowie mit der Bundesärztekammer (BÄK). Ziel der Vertragspartner ist es ebenfalls, die hausärztliche Versorgung langfristig zu sichern.

Die Förderung erfolgt für: 

  • Praxen niedergelassener Vertragsärzte, zugelassene Krankenhäuser sowie für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, für die ein Versorgungsvertrag gem. § 111 SGB V besteht
  • eine Mindestdauer von drei Monaten, höchstens jedoch 60 Monate
  • Vollzeit- und Teilzeitstellen (mind. 50 % Beschäftigungsumfang)


Die Höhe der Förderungen unterscheidet sich zwischen dem stationären Bereich (DKG) und dem ambulanten Bereich (KVWL), die genauen Beträge und weitere Informationen erhalten Sie hier:

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) 
 Tel.: 030 39801-0
 E-Mail: dkgmail@dkgev.de 
 www.dkgev.de

Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe 
 Tel.: 0231 9432-0
 E-Mail: kvinfo@kvwl.de 
 www.kvwl.de


Förderung durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales werden Weiterbildungsassistentinnen und -assistenten mit 500 Euro monatlich unterstützt, die in den Förderregionen ihre Weiterbildungszeit in Hausarztpraxen absolvieren.

Darüber hinaus werden Zuwendungen für eine Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten und für eine Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung durch angestellte Ärztinnen und Ärzte in Gebieten gewährt, in denen die hausärztliche Versorgung bedroht ist bzw. mittelfristig gefährdet sein kann. Dazu werden aus Landesmitteln bis zu 60.000 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt. 

Nähere Informationen und Listen der förderungsfähigen Gemeinden erhalten Sie hier:

Bezirksregierung Arnsberg
 Tel.: 02931 82-0
  www.bezreg-arnsberg.nrw.de

Bezirksregierung Detmold
 Tel.: 05231 71-0
  www.bezreg-detmold.nrw.de

Bezirksregierung Münster
 Tel.: 0251 411-0
  www.bezreg-muenster.nrw.de

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW
https://www.mags.nrw/hausarztaktionsprogramm