Antragsunterlagen für sonstige Forschung am Menschen (Anträge nach §15 Berufsordnung)

Die Ethik-Kommission Westfalen-Lippe ist zuständig für die Leitung eines teilnehmenden Zentrums

Anzeige der Beteiligung an einem Forschungsvorhaben, für das bereits eine Beratung durch eine andere Ethik-Kommission nach § 15 Berufsordnung erfolgt ist

Anzeige erfolgt nach dem Prinzip „eine Studie-ein Votum“

Unterlagen finden Sie hier https://www.akek.de/sonstige-studien/

Amendments

nur erforderlich, wenn das Amendment Dokumente betrifft, die bei der Anzeige mit eingereicht werden müssen

Bitte verwenden Sie die Anzeige-Unterlagen unter https://www.akek.de/sonstige-studien/

Die Einreichung erfolgt über Ethikpool. Beachten Sie dazu bitte die Hinweise:

  • Nur elektronische Einreichung über das Einreichungsportal Ethikpool
  • Dateien eindeutig benennen („Prüfplan", „Aufklärung“ etc., mit Version und Datum)
  • Falls vorhanden unser Aktenzeichen angeben
  • Nur die Dateiformate pdf, xml, docx und xlxs ohne Makros
  • Keine verschlüsselten Dateien
  • Durchsuchbare Dokumente

Mit der Einreichung über Ethikpool erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Ethik-Kommission ihre Korrespondenz ebenfalls auf diesem Weg übermittelt.

Hinweise für nichtärztliche Forschung am Menschen

Aufgrund von Gesetzesänderungen kann die Ethik-Kommission ab dem 01.01.2023 leider keine Forschungsvorhaben mehr zur Beratung annehmen, an denen keine Kammerangehörigen der Ärztekammer Westfalen-Lippe beteiligt sind.

Die Zuständigkeit für klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz, dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz oder anderer bundesgesetzlicher Vorschriften bleibt davon unberührt.

Auch ab dem 01.01.2023 ist die Beratung eines Vorhabens mit medizinischer Fragestellung weiterhin möglich, wenn daran eine Ärztin oder ein Arzt aus Westfalen-Lippe beteiligt ist. Eine Beteiligung an der Durchführung genügt, eine Rolle als Studienleiter/-in o.ä. ist nicht erforderlich. Für Projekte, an denen kammerangehörige Ärztinnen/Ärzte aus Westfalen-Lippe beteiligt sind, verwenden Sie bitte das Antragsformular für sonstige Studien.

 Für nichtärztliche Forschungsprojekte aus der Universität Bielefeld besteht ggf. die Möglichkeit einer Beratung durch die Ethik-Kommission der Universität Bielefeld

 Für nichtärztliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Fachhochschule Münster besteht ggf. die Möglichkeit einer Beratung durch die Ethikkommission der FH Münster

 Für nichtärztliche Mitglieder und Angehörige der Medizinischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bzw. ihrer Einrichtungen (Institute und Lehrkrankenhäuser) besteht ggf. die Möglichkeit einer Beratung durch die Ethik-Kommission der Ruhr-Universität Bochum, Sitz Ostwestfalen.

 Nichtärztliche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Medizinischen Fakultät Münster sollten sich zunächst an die Dekanatsverwaltung wenden. Ansprechpartner finden Sie auf dieser Seite unter der Rubrik "Ethik-Votum".


Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.