Referat Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Den Schwerpunkt der Arbeit der Ärztekammer Westfalen-Lippe im Bereich "Gebührenordnung" stellt die Bearbeitung von schriftlichen Anfragen zu Privatliquidationen und zum Umgang mit der Gebührenordnung für Ärzte dar.

Nach § 6 Abs. 1 Heilberufsgesetz NRW ist es eine Aufgabe der Ärztekammer, Streitigkeiten zwischen Ärzten und Dritten, die aus der Berufsausübung entstanden sind, zu schlichten. Sofern eine GOÄ-Rechnung Gegenstand der Auseinandersetzung ist, können Sie diese mit der Bitte um Stellungnahme beim Referat GOÄ einreichen. In den vom Referat GOÄ geführten Schlichtungsverfahren werden die betroffenen Ärzte zunächst um Stellungnahme zu den aufgeworfenen Fragen gebeten und zur weiteren Sachverhaltsaufklärung wird die für diesen Vorgang relevante Patientendokumentation eingesehen. Erst danach wird auf Grundlage der Aussagen der Betroffenen und der vorgelegten Patientendokumentation eine Stellungnahme zur Angemessenheit der Honorarforderung abgegeben.

Die für diese Schlichtungsverfahren erforderlichen Formulare finden Sie unter dem Punkt "Prüfung einer Privatliquidation". Bitte legen Sie die streitige Liquidation sowie den ggf. bisher mit dem Arzt und/oder der Beihilfestelle und/oder der Versicherung geführten Schriftwechsel den unten aufgeführten Formularen in Kopie bei.

Auch kammerangehörige Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit bei Streitigkeiten um ihre Privatliquidation, diese bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit der Bitte um Prüfung einzureichen. In diesen Fällen benötigen wir das Einverständis des Patienten sowie die Schweigepflichtentbindungserklärung und das Informationsblatt zum Datenschutz oder die Unterlagen müssen anonymisiert eingereicht werden.

Liegt der Rechnung ein Sachverhalt zu Grunde, der ebenfalls bei der Gutachterkommission für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Westfalen-Lippe geprüft wird, möchten wir darauf  hinweisen, dass eine Prüfung der Rechnungslegung erst nach Abschluss des Verfahrens vor der Gutachterkommission erfolgen kann, da nach § 1 Abs. 2 GOÄ eine Vergütung nur für Leistungen berechnet werden darf, die nach den Regeln der ärztlichen Kunst für eine medizinisch notwendige ärztliche Versorgung erforderlich sind. 

Bitte legen Sie in diesem Fall nach Abschluss des Verfahrens den gutachterlichen Bescheid den unten aufgeführten Formularen (diese finden Sie unter "Prüfung einer Privatliquidation") bei.

Das Referat "GOÄ" beantwortet auch Anfragen zum Umgang mit der Gebührenordnung für Ärzte, denen keine konkreten Honorarnoten zugrunde liegen. Inhalt dieser Beratungen (schriftlich oder telefonisch) sind insbesondere Fragen zur Wahl einer geeigneten Analogposition, zum Zielleistungsprinzip, zu individuellen Gesundheitsleistungen und Aufklärungspflichten in diesem Zusammenhang, zur Abrechnung der Leichenschau, zur Wahl der Steigerungsfaktoren, zur Abrechnung von Ausfallhonorar, zur Verjährung und Verwirkung und anderes. Unter dem unten aufgeführten Punkt "Anfragen zum Umgang mit der GOÄ" finden Sie Ansprechpartner und für schriftliche Anfragen die Anschrift, an die Sie sich mit Ihrem Anliegen wenden können.


Formulare Privatliquidation

Prüfung einer Privatliquidation 

Bitte legen Sie die streitige Rechnung und den bisherigen Schriftverkehr den Formularen bei und senden Sie die Unterlagen an die Anschrift:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Referat "GOÄ"
Gartenstraße 210 – 214 
48147 Münster

 Tel.: 0251 929-2031 oder 0251 929-2032
 Fax: 0251 929-2039
 E-Mail: goae@aekwl.de

Prüfung einer Privatliquidation für eine Leichenschau

Bitte legen Sie die Sterbeurkunde den vorgenannten Formularen bei und senden Sie die Unterlagen an die Anschrift:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Referat "GOÄ"
Gartenstraße 210 – 214
48147 Münster

 Tel.: 0251 929-2031 oder 0251 929-2032
 Fax: 0251 929-2039
 E-Mail: goae@aekwl.de

Anfragen zum Umgang mit der Gebührenordnung für Ärzte


Bitte wenden Sie sich für Anfragen an die:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Referat "GOÄ"
Gartenstraße 210 – 214, 
48147 Münster

 Tel.: 0251 929-2031 oder  0251 929-2032    
 Fax: 0251 929-2039
 E-Mail: goae@aekwl.de


Aktuelles/Wissenswertes zur GOÄ

 

Informationen der Bundesärztekammer zur abweichenden Honorarvereinbarung sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren:
https://www.bundesaerztekammer.de/themen/aerzte/honorar/goae-novellierung
  Merkblatt für Ärztinnen und Ärzte zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren
  Hinweise der Bundesärztekammer zu abweichenden Honorarvereinbarungen sowie zur Anwendung höherer Steigerungsfaktoren
  Anschreiben an Patientinnen und Patienten
  Faltblatt für Patientinnen und Patienten

Abrechnungsempfehlungen zur Berechnung von ärztlichen Leistungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie:
Abrechnungsempfehlungen im Rahmen der COVID-19-Pandemie (Informationen der BÄK)
 

Neuregelung der Abrechnung der Leichenschau

"Veränderte Abrechnung der Leichenschau nach GOÄ – Änderungen treten ab 1. Januar in Kraft", Westfälisches Ärzteblatt 12/19, S. 15
"Gebührenordnung für Ärzte: Vergütung der ärztlichen Leichenschau neu geregelt", Deutsches Ärzteblatt 2019; 116(46): A-2124
"Fünfte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Ärzte", Deutsches Ärzteblatt Jg. 116(46): A-2155f.
"Zur Abrechnung der ärztlichen Leichenschau ab 1. Januar 2020", Deutsches Ärzteblatt Jg. 117(3): A-92

Beratung zur Organ- und Gewebespende 
 

GOÄ-Ratgeber der Bundesärztekammer

Verzeichnis der Analogen Bewertungen der BÄK

IGEL-Leistungen – Was ist zu beachten? 

Persönliche Leistungserbringung – Möglichkeiten und Grenzen der Delegation ärztlicher Leistungen, Deutsches Ärzteblatt Jg. 105(41): A-2173ff.