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Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Ankündigungen zu den Prüfungen "Medizinische/r Fachangestellte/r", wichtige Informationen zum Ablauf, Tipps und Musteraufgaben.
Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen des/der MFA
Prüfungsordnung diese ist die Rechtsgrundlage für die Abschlussprüfung der MFA
Stoffkatalog für die Zwischen- und Abschlussprüfung
Dieser beschreibt das Basiswissen von MFAs und erfasst den Kernbereich der prüfungsrelevanten Inhalte. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt der Stoffkatalog nicht. Der Stoffkatalog wurde in Zusammenarbeit mit der Ärztekammer Nordrhein erstellt und orientiert sich an Kompetenzen, die MFAs im Berufsalltag benötigen
Sommer: 15. Januar | Winter: 1. Oktober
Auszubildende melden sich über den Anmeldeassistenten im MFA-Ausbildungsportal zur Abschlussprüfung an. Ab Ende August ist dies für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Winter 2025 möglich.
Bei entsprechenden Ausbildungsleistungen in der Ausbildungsstätte und der Berufsschule können Sie die Dauer Ihrer Ausbildung reduzieren, indem Sie die Prüfung vorziehen. Wenn Sie diese Option für sich in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie im Ausbildungsportal im Menü „Ausbildung“ unter “Prüfungsanmeldung“ im Anmeldeassistenten die Prüfung „Abschlussprüfung (vorzeitig)“ aus und beantragen Sie die vorzeitige Prüfungszulassung. Beachten Sie dabei die Zeiten, zu denen die Anmeldung möglich ist (Anmeldephase). Sobald die Öffnung der Anmeldephase feststeht, informieren wir unter www.aekwl.de.
Für die Zulassungsentscheidung sind sowohl die/der Ausbildende sowie die Berufsschule zu hören. Dafür sind die erforderlichen Stellungnahmen vom Prüfungsbewerber einzuholen. Entsprechende Vordrucke finden Sie nach der Öffnung der Anmeldephase zum Herunterladen im Anmeldeassistenten im Ausbildungsportals.
Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum vorgezogenen Prüfungstermin?
Die Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung ca. 6 Monaten vor dem regulären Prüfungstermin sind gegeben, wenn folgende Nachweise erbracht werden:
Eine aktuelle Beurteilung der betrieblichen Ausbildungsleistungen, mindestens mit der Schulnote „gut“ sowie die Erklärung, dass noch fehlende Ausbildungsinhalte bis zum vorgezogenen Prüfungstermin noch vermittelt werden.
Eine aktuelle Stellungnahme der Berufsschule mit aktuellem Leistungsstand, der mindestens die Durchschnittsnote 2,0 in den prüfungsrelevanten Fächern (Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse, Praxismanagement) nachweist
Nur in Einzelfällen und bei überdurchschnittlichen schulischen und betrieblichen Ausbildungsleistungen (Durchschnittsnote 1,5) wird eine Zulassung bereits 12 Monate vor dem regulären Prüfungstermin möglich sein.
Als Nachweis der schulischen Leistungen gelten die Jahres- bzw. Halbjahreszeugnisse der zuständigen Berufsschule, bzw. hilfsweise der bescheinigte aktuelle Leistungsstand.
für den vorgezogenen Prüfungstermin Winter: das letzte Jahreszeugnis
für den Prüfungstermin Sommer: das Halbjahreszeugnis oder der aktuelle bescheinigte Leistungsstand (Januar des Jahres)
Die Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten darf nicht unterschritten werden. Ansonsten ist der Antrag abzulehnen.
Wie errechnet sich die Mindestausbildungsdauer?
Die Mindestausbildungsdauer errechnet sich vom Beginn der Ausbildung bis zum (voraussichtlich) letzten Prüfungstag.
Wie wird der Antrag gestellt?
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung können Auszubildende innerhalb der Anmeldephase für den jeweiligen Prüfungstermin im ÄKWL-Portal im Menü „Ausbildung“ unter “Prüfungsanmeldung“ stellen. Im Anschluss wird der Antrag/die Anmeldung zur Überprüfung an den Ausbildenden weitergeleitet, siehe ÄKWL-Portal im Menü „Ausbildung“ unter “Prüfungsanmeldebestätigung“. Erst nach Bestätigung der Angaben zur Prüfungsanmeldung wird die Anmeldung digital an die Ärztekammer übermittelt.
Auswirkung der Antragstellung auf das Ausbildungsverhältnis
Wird der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung entsprochen, führt das nicht zur Änderung des vertraglichen Ausbildungsendes.
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Schriftlicher Teil:
Montag, 17. November 2025
Beginn: 13.30 Uhr, Behandlungsassistenz
Dauer: 120 Minuten
30 Minuten Pause
Beginn: 16.00 Uhr, Wirtschafts- und Sozialkunde
Dauer: 60 Minuten
Dienstag, 18. November 2025
Beginn: 13.30 Uhr, Betriebsorganisation und -verwaltung
Dauer: 120 Minuten
Schriftlicher Teil:
Montag, 20. April 2026
Beginn: 13.30 Uhr, Behandlungsassistenz
Dauer: 120 Minuten
30 Minuten Pause
Beginn: 16.00 Uhr, Wirtschafts- und Sozialkunde
Dauer: 60 Minuten
Dienstag, 21. April 2026
Beginn: 13.30 Uhr, Betriebsorganisation und -verwaltung
Dauer: 120 Minuten
Zeitraum Praktischer Teil: 15. Juni – 11. Juli
Auch wenn es sich um eine praktische Prüfung handelt, ist Ihr Redeanteil immens wichtig! Erläutern Sie dem Prüfungsausschuss Ihre Handlungsschritte und zeigen Sie auch, dass Sie mit dem „Patienten“ situationsgerecht kommunizieren können. Es ist in der aktuellen Situation nicht abwegig, dass auf körpernahes Prüfen verzichtet wird. Dann beschreiben Sie die praktische Durchführung, beispielsweise die manuelle Blutdruckmessung.
Und: Achten Sie auch in der Prüfungssituation auf eine hygienische Arbeitsweise, auch dann, wenn Sie praktische Tätigkeiten nur verbaliseren.
Nutzen Sie Alltagssituationen in der Praxis, um die Kommunikation und das Handling für die Prüfungssituation zu üben. Erklären Sie Ihren Kolleginnen und/oder Ausbildenden Ihre Handlungsschritte. Achten Sie im Gespräch mit dem Patienten/der Patientin darauf, dass Sie die fachlichen Details so vereinfachen, dass sie auch verständlich sind.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg!
Teilnehmende an der Zwischenprüfung MFA 2025 haben ihre Teilnahmebescheinigung mit ihren Ergebnissen erhalten.
Die Bescheinigungen wurden an die Privatanschrift der Auszubildenden versandt und zwar in doppelter Ausfertigung. Dabei ist eine Ausfertigung zur Information und Besprechung mit dem ausbildenden Arzt/der ausbildenden Ärztin vorgesehen.
Im Durchschnitt erreichten die 1.624 Teilnehmenden im Kammergebiet folgende Ergebnisse:
1. | Arbeits- und Praxishygiene | 63,44 % |
2. | Schutz vor Infektionskrankheiten | 54,17 % |
3. | Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten | 52,76 % |
4. | Verwaltungsarbeiten | 63,71 % |
5. | Datenschutz und Datensicherheit | 71,65 % |
Mittwoch, 18. März 2026
Beginn: 13.30 Uhr, kaufm. Bereich
Dauer: 40 Minuten
15 Minuten Pause
Beginn: 14.25 / 14.30 Uhr, med. Bereich
Dauer: 80 Minuten
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