Versorgung von Flüchtlingen – Download-Center

Gesundheitsfilme – DRK-Filmprojekt

Im Rahmen des vom MAGS geförderten Projektes hat das Deutsche Rote Kreuz neun kurze Filme zu verschiedenen Gesundheitsthemen in jeweils sechs Sprachen entwickelt. Die Filme sollen zugewanderten Menschen ermöglichen, sich besser über das Gesundheitswesen, medizinische Versorgung und Prävention zu informieren. Sie können außerdem die Arbeit von haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Flüchtlingshilfe, im Gesundheitswesen sowie von Sprach- und Integrationskursen unterstützen. Alle Filme dürfen kostenfrei genutzt und in eigene Angebote eingebunden werden. Nähere Informationen unter: www.drk-gesundheitsfilme.de

Dazu ist aktuell ein mehrsprachiges Infoplakat mit praktischem QR-Code erschienen, der direkt zu den verschiedenen Sprachversionen der Filme führt. Dieses Plakat eignet sich z. B. zum Einsatz in Wartezimmern und Ämter. Es steht im Internet kostenfrei zur Verfügung: www.drk-betreuungsdienste-westfalen.de/presse/downloads.
Weitere Projektbilder können unter Beachtung der Regularien verwendet werden.


Informationen zur gesundheitlichen Versorgung in Unterbringungseinrichtungen

Die Bezirksregierung Arnsberg hat allen Unterbringungseinrichtungen für Flüchtlinge und Asylbewerber des Landes NRW Informationen in zusammengefasster Form zur Verfügung gestellt, die einen Überblick über durchzuführende Gesundheitsmaßnahmen in der Einrichtung geben und bei der Umsetzung erforderlicher Untersuchungen behilflich sind. Dazu erfolgen Hinweise auf das Abrechnungsverfahren.

Hier finden Sie die Information zur gesundheitlichen Versorgung in Unterbringungseinrichtungen der Bezirksregierung Arnsberg und hier die Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe zur Abrechnung. 


Die Apothekerverbände Nordrhein und Westfalen-Lippe informieren

Vereinbarung über die Versorgung von Asylsuchenden in den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW
[BRANDNEU Nr. 45/2015 des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe e. V.]

Neue Vereinbarung über die Versorgung von Asylsuchenden in den Unterbringungseinrichtungen des Landes NRW
[Sonderrundschreiben Nr. 47/2015 des Apothekerverbandes Nordrhein e. V.]


Anamnesebögen für das Erstgespräch mit ausländischen Patienten

Die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und der Verein "Armut und Gesundheit in Deutschland e. V." stellen für das Erstgespräch mit ausländischen Patientinnen und Patienten identisch strukturierte Anamnesebögen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung. Diese Bögen, die in allen Sprachen gleich aufgebaut sind und die Muttersprachler ehrenamtlich übersetzt haben, helfen Arzt und Patienten über erste Sprachbarrieren hinweg. Zum übersichtlichen Abgleich ist der Anamnesebogen in deutscher Sprache genauso strukturiert wie die fremdsprachlichen Bögen. [Stand Oktober 2015.]

Die Anamnesebögen stehen Ihnen in folgenden Sprachen zur Verfügung:


Informationen des Robert-Koch-Instituts

Auf der Homepage des Robert Koch Instituts finden Sie hier Informationsmaterialien in verschiedenen Sprachen zum Thema Impfen, wie z. B. Aufklärungsbögen und wichtigste Vokabeln beim Impfen.



Haftung bei der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen in Einrichtungen des Landes

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen informierte am 11. September über die rechtliche Beurteilung zur Frage der Haftung im Rahmen des Einsatzes von Ärztinnen und Ärzten, die auf Veranlassung des Landes in Einrichtungen der Flüchtlingshilfe tätig sind. [mehr]

Die Deutsche Ärzteversicherung hat beschlossen, Ärztinnen und Ärzten, die ambulante Behandlungen bei Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht‐Versicherung zu garantieren.

Die Frage der Haftung bei ärztlicher Tätigkeit im Rahmen der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen ist seit dem 3. September geklärt: Sie gilt nach einer "Haftungsfreistellungserklärung" des Landes Nordrhein-Westfalen nun - ähnlich wie beim Impfen - als "Tätigkeit unter Staatshaftung". Aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation hat auch die Deutsche Ärzteversicherung beschlossen, Ärzten, die ambulante Behandlungen bei Flüchtlingen vornehmen, Versicherungsschutz in der Berufshaftpflicht-Versicherung zu garantieren. Dies gelte, so die Ärzteversicherung, für alle bei ihr abgeschlossenen Berufshaftpflichtverträge. Jede Ärztin und jeder Arzt werde auf Wunsch eine entsprechende Versicherungsbestätigung ausgestellt, wobei diese Regelung auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte gelte. Der Versicherungsschutz gelte sowohl für privatrechtliche Ansprüche als auch für öffentlich-rechtliche Ansprüche des Landes bei grob fahrlässigem Verhalten des Behandelnden. Weitere Informationen sind unter Telefon 0221 14822700 bei der Deutschen Ärzteversicherung erhältlich. 

Pressemitteilung vom 22.09.2015
Pressemitteilung vom 28.10.2015