Ärztliche Gutachter

Sie suchen einen ärztlichen Sachverständigen, der für Sie ein Gutachten erstellt?

 Wer erstellt ärztliche Gutachten?

 Jeder Facharzt ist berechtigt, Gutachten zu erstellen. Die Befähigung dazu wird im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung nach Erlangung der Approbation erworben.

 Wie finde ich den richtigen ärztlichen Sachverständigen?

 Ihre erste Möglichkeit, einen ärztlichen Sachverständigen zur Begutachtung zu finden, ist die elektronische Arztsuche des Ärztekammer-Portals. Geben Sie bei "Besonderheiten (beruhend auf Selbstauskünften)" unter Tätigkeitsschwerpunkt das Stichwort "Begutachtung" ein oder Sie suchen unter Zusatzqualifikationen nach "Medizinische Begutachtung".

Ihre zweite Möglichkeit, einen ärztlichen Sachverständigen zur Begutachtung zu finden, ist die Liste der zur Weiterbildungsbefugten Ärzte. Ärzte mit der Befugnis zur Weiterbildung besitzen besondere, von der Ärztekammer geprüfte Qualifikationen und Erfahrungen in ihrem Fachgebiet und sind in der Regel auch als Gutachter tätig. Geben Sie das Fachgebiet ein, aus dem sie einen ärztlichen Sachverständigen suchen. Sie finden dann Ärzte, die als Gutachter geeignet wären, nach Dienstorten in alphabetischer Reihenfolge. Wenden Sie sich an den Gutachter direkt, um alles über dessen Spezialkenntnisse und zeitliche Verfügbarkeit zu erfahren.

 Was tue ich, wenn diese Wege nicht zum Ziel geführt haben?

 In diesen Fällen helfen Ihnen die Ansprechpartnerinnen und -partner der Meldestelle in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9.00 Uhr bis 15.45 Uhr und am Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gerne weiter:

Name0251 929-
Katrin Beuers2506
Ines Gerstenköper2505
Simone Pelster2507
Alexandra Schmidt2501

Bei speziellen Anfragen von Gerichten benötigt die Meldestelle unbedingt die folgenden Informationen:

  • einen Beweisbeschluss,
  • Namen und Adressen aller Ärzte, die bereits als Behandelnde oder als Gutachter im Zusammenhang mit diesem Rechtsstreit tätig waren,
  • einen Ansprechpartner, der für telefonische Rückfragen zur Verfügung steht, falls Sie Ihre Anfrage schriftlich an die Meldestelle richten.