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Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zwischenprüfung und Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte (MFA), zum Ablauf der Prüfungen, zu Anmeldefristen und Terminen sowie zu weiterführenden Unterlagen und Hilfen.
Alle MFA-Auszubildenden im zweiten Ausbildungsjahr werden grundsätzlich für die Zwischenprüfung vorgemerkt. Eine gesonderte Anmeldung oder Einladung ist nicht vorgesehen.
Auszubildende sind für die Teilnahme an der Prüfung durch die/den Ausbildende/n freizustellen (§ 15 BBiG). Das gilt auch für Wegezeiten und Pausen. Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist verpflichtend (§ 13 Satz 2 BBiG) und zugleich eine Zulassungsvoraussetzung für die Abschlussprüfung.
Rechtsgrundlage: Grundsätze für die Durchführung von Zwischenprüfungen des/der MFA
Die Zwischenprüfung dient nicht nur der Feststellung des Ausbildungsstands (§ 48 BBiG). Sie bietet auch eine gute Vorbereitung auf das schriftliche Prüfungsverfahren der Abschlussprüfung und auf weitere Prüfungssituationen. Die Aufgabensätze dürfen unmittelbar nach der Prüfung von den Prüfungsteilnehmenden mitgenommen werden.
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung wird eine Bescheinigung erstellt und an die Prüfungsteilnehmenden sowie an die Ausbildenden versandt. Sie enthält die erreichten Ist-Punkte und ermöglicht einen Vergleich mit dem Kammerdurchschnitt.
Inhaltlich umfasst die Zwischenprüfung die betrieblichen und schulischen Ausbildungsinhalte der ersten Ausbildungshälfte. Maßgeblich sind die Inhalte des Stoffkatalogs.
Stoffkatalog für die Zwischen- und Abschlussprüfung
Hinweise zum Ausfüllen des Antwortbogens
Mittwoch, 18. März 2026
Beginn: 13.30 Uhr, kaufmännischer Bereich
Dauer: 40 Minuten
Pause: 15 Minuten
Beginn: 14.25 / 14.30 Uhr, medizinischer Bereich
Dauer: 80 Minuten
Zeitablauf
Kaufmännischer Bereich
Verwaltungsarbeiten: 15 Aufgaben
Datenschutz und Datensicherheit: 5 Aufgaben
Medizinischer Bereich
Arbeits- und Praxishygiene: 10 Aufgaben
Schutz vor Infektionskrankheiten: 10 Aufgaben
Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten: 25 Aufgaben
Die Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Anmeldung, zum Prüfungsablauf, zu den Terminen sowie zur vorzeitigen Zulassung.
Anmeldeschluss
Sommer: 15. Januar | Winter: 1. Oktober
Auszubildende melden sich über den Anmeldeassistenten im MFA-Ausbildungsportal zur Abschlussprüfung an. Seit Dezember ist dies für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Sommer 2026 möglich.
Weiterführende Informationen
Hinweise zum neuen Anmeldeverfahren über das Ausbildungsportal
Die Zulassungen zur Abschlussprüfung werden über das ÄKWL-Portal verschickt. Da die Zulassungsanträge individuell geprüft und bestätigt werden, erfolgt dies an unterschiedlichen Tagen.
Prüfungsbewerber sehen ihren Status der Anmeldung unter “Ausbildung” und “Prüfungsanmeldung”, Auszubildende oder deren Mandatsträger sehen diesen unter “Ausbildung” und “Prüfungsanmeldebestätigung”.
Status “Zulassung erteilt”:
Die Prüfungszulassung wurde mit einem Dokument an den/die Prüfungsbewerber/in und nachträglich an die/den Auszubildende/n bestätigt.
Status “eingereicht”:
Die Prüfungsanmeldung wurde an die Ärztekammer übermittelt und wird dort bearbeitet.
Wenn die Anmeldung ausbilderseitig noch zu bestätigen ist, sind die vorhandenen Anmeldedaten im ÄKWL-Portal zu überprüfen. Erst nach Ansicht und Bestätigung der Daten, wird die Anmeldung an die Ärztekammer weitergeleitet.
Wenn noch kein Antrag gestellt wurde, also noch keine Anmeldung zur Prüfung vorbereitet wurde, sind von der/dem Auszubildenden der Sommerprüfung 2026 die Anmeldedaten unverzüglich einzureichen.
Rechtsgrundlage: Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten
Weiterführende Informationen
Stoffkatalog für die Zwischen- und Abschlussprüfung
Schriftliche Prüfung: Muster-Aufgabensätze und Hinweise zu den Lösungen
Auch wenn es sich um eine praktische Prüfung handelt, ist Ihr Redeanteil sehr wichtig. Erläutern Sie dem Prüfungsausschuss Ihre Handlungsschritte und zeigen Sie, dass Sie mit dem „Patienten“ situationsgerecht kommunizieren können.
Es ist in der aktuellen Situation nicht abwegig, dass auf körpernahes Prüfen verzichtet wird. In diesem Fall beschreiben Sie die praktische Durchführung, zum Beispiel die manuelle Blutdruckmessung.
Achten Sie auch in der Prüfungssituation auf eine hygienische Arbeitsweise – auch dann, wenn Sie praktische Tätigkeiten nur verbalisieren.
Nutzen Sie Alltagssituationen in der Praxis, um Kommunikation und Handling für die Prüfungssituation zu üben. Erklären Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen oder Ihren Ausbildenden Ihre Handlungsschritte. Achten Sie im Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin darauf, fachliche Inhalte so zu vereinfachen, dass sie verständlich sind.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.
Informationen zum Aufbau und Ablauf der praktischen Prüfungen
Montag, 20. April 2026
Beginn: 13.30 Uhr, Behandlungsassistenz
Dauer: 120 Minuten
30 Minuten Pause
Beginn: 16.00 Uhr, Wirtschafts- und Sozialkunde
Dauer: 60 Minuten
Dienstag, 21. April 2026
Beginn: 13.30 Uhr, Betriebsorganisation und -verwaltung
Dauer: 120 Minuten
Zeitraum Praktischer Teil: 15. Juni – 11. Juli
| Prüfungsort | Termine |
| Ahaus | 15. bis 17. Juni |
| Ahlen | 15. bis 17. Juni |
| Arnsberg | 22. bis 24. Juni |
| Bad Oeynhausen | 15. bis 20. Juni und 22. bis 25. Juni |
| Bielefeld | 15., 17. bis 19. und 22. bis 26. Juni |
| Bocholt | 26. und 27. Juni |
| Bochum | 16. bis 19. Juni und 22. bis 25. Juni (bei Erfordernis 26. Juni) |
| Bottrop | 22. bis 26. Juni |
| Brilon | 15. und 17. Juni |
| Bünde | 15. bis 17. Juni (bei Erfordernis 18. Juni) |
| Castrop-Rauxel | 15. bis 19. Juni, 22. und 23. Juni |
| Coesfeld | 18. bis 20. Juni |
| Detmold | 16. bis 23. Juni |
| Dortmund | 15. bis 19., 22. bis 26. Juni und 29. Juni bis 3. Juli und 6., 7. Juli |
| Gelsenkirchen | 15. bis 19. Juni, 22. bis 24. Juni |
| Hagen | 6. bis 10. Juli |
| Halver-Ostendorf | 2. und 3. Juli |
| Hamm | 15. bis 17. Juni und 19. Juni |
| Höxter | 16. und 17. Juni |
| Ibbenbüren | 16. und 17. Juni |
| Isterlohn | 15. bis 19. Juni |
| Lippstadt | 15., 17. und 18. Juni |
| Lübbecke | 15. und 16. Juni |
| Lüdinghausen | 16. und 17. Juni |
| Lünen | 16. bis 18. Juni |
| Münster | 15. bis 19., 22. bis 26. Juni und 29. Juni bis 3. Juli |
| Olpe | 1. und 2. Juli |
| Paderborn | 15. bis 19. Juni |
| Rheda-Wiedenbrück | 16. bis 19. Juni und 22. Juni |
| Rheine | 16. bis 19. Juni, 22. und 23. Juni (bei Erfordernis 24. Juni) |
| Siegen | 15. bis 17. Juni (bei Erfordernis 18. Juni) |
| Soest | 16. und 17. Juni |
| Unna | 15. bis 18. Juni |
| Witten | 24. und 25. Juni |
Bei entsprechenden Ausbildungsleistungen in der Ausbildungsstätte und in der Berufsschule können Sie die Dauer Ihrer Ausbildung verkürzen, indem Sie die Abschlussprüfung vorziehen (§ 45 Abs. 1 BBiG).
Wenn Sie diese Möglichkeit nutzen möchten, wählen Sie im Ausbildungsportal im Menü „Ausbildung“ unter „Prüfungsanmeldung“ im Anmeldeassistenten die Prüfung „Abschlussprüfung (vorzeitig)“ aus und beantragen die vorzeitige Prüfungszulassung.
Bitte beachten Sie die Zeiten, in denen die Anmeldung möglich ist (Anmeldephase). Sobald die Öffnung der Anmeldephase feststeht, informieren wir unter www.aekwl.de.
Für die Zulassungsentscheidung sind sowohl die/der Ausbildende als auch die Berufsschule zu hören. Die erforderlichen Stellungnahmen sind von der Prüfungsbewerberin bzw. vom Prüfungsbewerber einzuholen. Entsprechende Vordrucke stehen nach Öffnung der Anmeldephase im Anmeldeassistenten des Ausbildungsportals zum Herunterladen bereit.
Die Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung etwa sechs Monate vor dem regulären Prüfungstermin sind erfüllt, wenn folgende Nachweise vorliegen:
Nur in Einzelfällen und bei überdurchschnittlichen schulischen und betrieblichen Ausbildungsleistungen (Durchschnittsnote 1,5) ist eine Zulassung bereits zwölf Monate vor dem regulären Prüfungstermin möglich.
Als Nachweis der schulischen Leistungen gelten die Jahres- bzw. Halbjahreszeugnisse der zuständigen Berufsschule, hilfsweise der bescheinigte aktuelle Leistungsstand.
Die Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten darf nicht unterschritten werden. Andernfalls ist der Antrag abzulehnen.
Die Mindestausbildungsdauer errechnet sich vom Beginn der Ausbildung bis zum voraussichtlich letzten Prüfungstag.
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung können Auszubildende innerhalb der Anmeldephase für den jeweiligen Prüfungstermin im ÄKWL-Portal im Menü „Ausbildung“ unter „Prüfungsanmeldung“ stellen.
Im Anschluss wird der Antrag bzw. die Anmeldung zur Überprüfung an den Ausbildenden weitergeleitet. Dies erfolgt im ÄKWL-Portal unter „Ausbildung“ und „Prüfungsanmeldebestätigung“. Erst nach Bestätigung der Angaben zur Prüfungsanmeldung wird die Anmeldung digital an die Ärztekammer übermittelt.
Wird der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung entsprochen, führt dies nicht zu einer Änderung des vertraglichen Ausbildungsendes.
Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung vor Ablauf der Ausbildungsdauer, endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.