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Neben dem Hirntodkriterium kommt in einigen Ländern, unter anderem in Großbritannien, der Schweiz, den Niederlanden, Spanien, Belgien und den USA das sogenannte DCD-Verfahren zum Einsatz. Gemäß diesem Verfahren dürfen Organe nicht nur nach Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls entnommen werden, sondern auch dann, wenn ein Herz-Kreislaufstillstand von 10 Minuten Dauer bei normaler Körpertemperatur vorliegt. In Deutschland darf das DCD-Verfahren zur Todesfeststellung nicht herangezogen werden. In einer Mitteilung hat die Bundesärztekammer erklärt, dass ein Herz- und Kreislaufstillstand von 10 Minuten bei normaler Körpertemperatur kein „sicheres Äquivalent zum Hirntod“ darstelle. Ein im Ausland nicht gemäß den deutschen Gesetzesvorschriften entnommenes Organ darf in Deutschland nicht transplantiert werden [Vilmar K, Brandt Th, Hanrath P, Haverich A (1998); Deutsches Ärzteblatt 95(50): A-3235].
Quelle: Organentnahme nach Herzstillstand ("Non heart-beating donor") bundesaerztekammer.de
Nach den in Deutschland geltenden transplantationsrechtlichen Rahmenbedingungen ist die Widerspruchslösung bei der grenzüberschreitenden Organvermittlung rechtlich nicht zu beanstanden, weil – nach der Gesetzeshistorie und hieran angelehnt auch vertraglich – für aus dem Ausland vermittelte Organe geringere Anforderungen festgelegt wurden [Bakhschai B, Blasczyk R (2021) Transfusionsmedizin 11:253–257. https://doi.org/10.1055/a-1521-8068].