Weiterbildung im Ausland

Hinweise zu den einzureichenden Unterlagen:

  Amtlich beglaubigte Kopien
Bitte senden Sie die oben aufgeführten Unterlagen per Post und in amtlich beglaubigten Kopien (keine Originalunterlagen!). Amtliche Beglaubigungen werden in der Regel durch die Einwohnermeldeämter/Bürgerbüros vorgenommen. Sofern diese Stellen fremdsprachige Dokumente nicht amtlich beglaubigen, so besteht die Möglichkeit, Dokumente durch einen Notar amtlich beglaubigen zu lassen.

  Übersetzungen
Die Amtssprache ist deutsch. Alle fremdsprachigen Unterlagen bedürfen daher der deutschen Übersetzung. Bitte lassen Sie die Übersetzungen von einem in der Bundesrepublik Deutschland gerichtlich bestellten Übersetzer anfertigen. Eine Liste der zulässigen Übersetzer und Dolmetscher finden Sie im Internet (www.justiz-dolmetscher.de).

  Zeugnisse
Ein Zeugnis muss datiert sein und den jeweiligen Aussteller erkennen lassen. Inhaltlich muss das Zeugnis die Dauer, den Umfang und die Art der Tätigkeit enthalten. Ferner muss es ausführlich und detailliert Auskunft darüber geben, welche Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie Untersuchungs-, Operations- und Behandlungsverfahren erworben wurden.