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Gut zu wissen
Planung Ihrer Weiterbildung
Facharztweiterbildung Allgemeinmedizin
Facharztweiterbildung Innere Medizin
Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
Dokumentation Ihrer Weiterbildung – eLogbuch
Zusatz-Weiterbildungen, die für Sie interessant sein könnten
Wo finde ich Befugte für die Weiterbildung?
Weiterbildungsverbünde
Wo finde ich Angebote für Weiterbildungsstellen?
Informationsveranstaltungen
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Weitere Infos, Tipps und Ansprechpartner
Die Ärztliche Weiterbildung ist Aufgabe der Ärztekammern.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es im Unterschied zu den anderen Bundesländern nicht nur eine sondern zwei Ärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Als approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt sind Sie verpflichtet, sich bei der für Sie zuständigen Ärztekammer anzumelden. Für die Zugehörigkeit ausschlaggebend ist der Ort Ihrer Berufsausübung oder, wenn Sie nicht beruflich tätig sein sollten, Ihr Wohnort.
Die für Sie zuständige Ärztekammer ist relevant für Sie mit ihren spezifischen Vorgaben zur Weiterbildung.
Sie findet unter der Leitung einer bzw. eines Weiterbildungsbefugten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt und erfolgt grundsätzlich ganztägig und hauptberuflich in mindestens Drei-Monatsabschnitten. Die Vorgaben für die Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe zu finden.
An welchem Ort Sie Ihre Weiterbildung absolvieren, liegt in Ihrer Verantwortung. Sich für die Weiterbildung eine Region, für die der Bedarf prognostiziert ist, auszusuchen, ist perspektivisch sicherlich sinnvoll, da Sie sich dadurch von vornherein mit örtlich wichtigen Personen und Strukturen vertraut machen können.
Die Informationen aus der Karte mit dem perspektivisch berechneten Bedarf beziehen Sie daher am besten mit ein:
::: Auszug Facharzt/Fachärztin Allgemeinmedizin aus der WBO 2020
::: eLogbuch Allgemeinmedizin
::: Muster-Kursbuch Psychosomatische Grundversorgung
Über die Befugtensuche können Sie sich gezielt orientieren, wer wo für die Weiterbildung welcher Bezeichnung befugt ist.
Bei der örtlichen Suche beziehen Sie gerne die Informationen aus der Karte mit dem perspektivisch berechneten Bedarf ein.
Sie können mehrere Suchkriterien auf einmal eingeben. So haben Sie die Möglichkeit, die Suche auf einen Ort einzuschränken oder auch auf einen Kreis. Zudem macht es natürlich Sinn, die gewünschte Bezeichnung einzugeben, ggf. eingeschränkt auf „stationär“ für die Innere Medizin.
Auch als Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin können Sie an der ambulanten hausärztlichen Versorgung teilnehmen.
::: Auszug Facharzt/Fachärztin Innere Medizin aus WBO 2020
::: eLogbuch Innere Medizin
60 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
:: müssen 48 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin abgeleistet werden
:: müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
:: müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
:: müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
Inwieweit eine Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin gem. Landarztgesetz NRW möglich ist, ist abhängig von der Feststellung, ob zukünftig ein besonderer öffentlicher Bedarf im Sinne der Landarztquote besteht. Die Festlegungen hierzu trifft das Landesgesundheitsministerium https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=22280&ver=8&val=22280&sg=0&menu=0&vd_back=N.
Informationen zur Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
::: Auszug Facharzt/Fachärztin Kinder- und Jugendmedizin aus der WBO 2020
::: Logbuch Kinder- und Jugendmedizin zur Dokumentation der Weiterbildung
::: Muster-Kursbuch Psychosomatische Grundversorgung
60 Monate Kinder- und Jugendmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
:: müssen 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden
:: können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
:: 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung
Sie haben die Aufgabe, Ihre Weiterbildung zu dokumentieren. Die Weiterbildungsordnung gibt vor, dass dies „kontinuierlich“ zu erfolgen hat. Im ersten Schritt legen Sie hierzu bitte ein eLogbuch an.
Auf der Homepage der ÄKWL finden Sie hierfür Anwendungshilfen und Tipps
Es gibt hier verschiedene kurze Videos, beginnend bei der Anlage eines eLogbuchs über die Pflege der Inhalte bis zur digitalen Umstellung des eLogbuchs im Fall des Kammerwechsels z. B. nach Nordrhein.
Von der Vielzahl an Zusatzbezeichnungen, die nach der Weiterbildungsordnung erwerbbar sind, gibt es einige, die keine ergänzende Weiterbildungszeit erfordern, stattdessen aber Anforderungen wie z. B. die Ableistung von Weiterbildungskursen.
Interessant könnte im Sinne der Patientenversorgung für Sie möglicherweise der Erwerb folgender Zusatzbezeichnungen sein:
::: Notfallmedizin
::: Palliativmedizin
Auszug Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin aus der WBO 2020
eLogbuch Palliativmedizin
Muster-Kursbuch Palliativmedizin
::: Suchtmedizinische Grundversorgung
Auszug Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung aus der WBO 2020
eLogbuch Suchtmedizinische Grundversorgung
Muster-Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung
Ein Weiterbildungsverbund stellt eine Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit Krankenhäusern und anderen zur Weiterbildung befugten Fachärztinnen und Fachärzten dar, die gemeinsam die komplette Weiterbildung eines Gebietes "aus einer Hand" bzw. "in einem Guss" sicherstellen. Im Kammerbereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe gibt es einige Weiterbildungsverbünde.
Wenn Sie eine Stelle als Weiterbildungsassistent oder Weiterbildungsassistentin suchen, schauen Sie doch auf der Weiterbildungsstellenbörse der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorbei.
Informationsveranstaltung für zukünftige Landärztinnen und Landärzte
Hier informieren wir Sie über anstehende Veranstaltungen. Schauen Sie gern regelmäßig vorbei.
Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns.
Per E-Mail an landarztquote@aekwl.de
Oder an die Kolleginnen der Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung (KoStA), die die zentrale Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte wie auch Medizinstudentinnen und -studenten ist, die an einer Weiterbildung zum Facharzt (insbesondere für Allgemeinmedizin) interessiert sind.
Telefonisch erreichen Sie die KoStA uns unter 0251 929-2343 zu folgenden Zeiten:
Mo. von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Di. von 09.00 – 11.00 Uhr
Mi. von 14.00 – 16.45 Uhr
Do. von 09.00 – 11.00 Uhr
Fr. von 09.00 – 13.30 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an weiterbildung@aekwl.de.
Informationen zur ärztlichen Weiterbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Ärztliche Weiterbildung
Aufgabe der Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung (KoStA) ist es, die hausärztliche Versorgung zu sichern und zu verbessern. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Ärzte und Medizinstudenten, die an einer Weiterbildung zum Facharzt (insbesondere für Allgemeinmedizin) interessiert sind sowie für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten.
KoStA
Informationen zum Landarztgesetz NRW
Landarztgesetz NRW
Praxisstart-Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
KVWL Praxisstart
KVBörse zwecks Beratung und Information zu Niederlassung, Praxisabgabe, Anstellung, Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt
KVBörse
Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Westfalen-Lippe (KWWL) ist ein Zusammenschluss der allgemeinmedizinischen Abteilungen der Universitäten Bochum, Bielefeld, Münster und Witten mit der KVWL, der ÄKWL und der KGNRW. Sie können das Angebot nutzen und sich in das kostenlose Programm (gefördert nach § 75 a, Sozialgesetzbuch V) einschreiben.
KWWL
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte finden Sie u. a. bei der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Fortbildungskatalog der Akademie