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Die Ärztliche Weiterbildung ist Aufgabe der Ärztekammern.
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen gibt es im Unterschied zu den anderen Bundesländern nicht nur eine sondern zwei Ärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Als approbierte Ärztin bzw. approbierter Arzt sind Sie verpflichtet, sich bei der für Sie zuständigen Ärztekammer anzumelden. Für die Zugehörigkeit ausschlaggebend ist der Ort Ihrer Berufsausübung oder, wenn Sie nicht beruflich tätig sein sollten, Ihr Wohnort.
Die für Sie zuständige Ärztekammer ist relevant für Sie mit ihren spezifischen Vorgaben zur Weiterbildung.
Sie findet unter der Leitung einer bzw. eines Weiterbildungsbefugten an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt und erfolgt grundsätzlich ganztägig und hauptberuflich in mindestens Drei-Monatsabschnitten. Die Vorgaben für die Weiterbildung sind in der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe zu finden.
An welchem Ort Sie Ihre Weiterbildung wahrnehmen, liegt in Ihrer Verantwortung. Sich für die Weiterbildung eine Region, für die der Bedarf prognostiziert ist, auszusuchen, ist perspektivisch sicherlich sinnvoll, da Sie sich dadurch von vornherein mit örtlich wichtigen Personen und Strukturen vertraut machen können.
Die Informationen aus der Karte mit dem perspektivisch berechneten Bedarf beziehen Sie daher am besten mit ein:
Weiterbildungsordnung (WBO)
::: Auszug Facharzt/Fachärztin Allgemeinmedizin aus der WBO 2020
::: Logbuch Allgemeinmedizin zur Dokumentation der Weiterbildung
::: Muster-Kursbuch Psychosomatische Grundversorgung
60 Monate Allgemeinmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
:: müssen 24 Monate in Allgemeinmedizin in der ambulanten hausärztlichen Versorgung abgeleistet werden
:: müssen 12 Monate im Gebiet Innere Medizin in der stationären Akutversorgung abgeleistet werden
:: müssen 6 Monate in mindestens einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung abgeleistet werden
:: können zum Kompetenzerwerb weitere 18 Monate Weiterbildung in Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung erfolgen
:: 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung
12 Monate Innere Medizin in der stationären Akutversorgung
Sinnvoll ist, diesen klinischen Abschnitt zu Beginn der Weiterbildung abzuleisten. Dadurch werden Sie sicherlich weiter an Sicherheit gewinnen, auch das größere interdisziplinäre Team im stationären Bereich trägt dazu bei. Möglicherweise ergibt sich im Rahmen Ihrer stationären Weiterbildung ein Weiterbildungsabschnitt in einem anderen Gebiet der „unmittelbaren Patientenversorgung“, den sie auch verpflichtend für zumindest 6 Monate leisten müssen.
6 Monate in einem anderen Gebiet der „unmittelbaren Patientenversorgung“ (UPV)
Hier haben Sie sehr viele Möglichkeiten, da eine Vielzahl an Facharztkompetenzen unter die Definition der UPV gehören. Überlegen Sie, welche Kenntnisse und Erfahrungen für die Patientenversorgung perspektivisch als Landärztin oder Landarzt besonders wertvoll sein könnten.
Facharztkompetenzen der "unmittelbaren Patientenversorgung", aus denen Sie wählen können, sind:
24 Monate Allgemeinmedizin
Dieser Weiterbildungsabschnitt wird meistens nach den Weiterbildungsabschnitten in der Inneren Medizin und UPV abgeleistet.
PJ-Tertial Allgemeinmedizin wird hierauf anerkannt. Als Besonderheit in der allgemeinmedizinischen Weiterbildung können Ihnen, wenn Sie innerhalb des Praktischen Jahres ein Tertial in der "Allgemeinmedizin" abgeleistet haben, diese Zeit auf die zu absolvierende 24-monatige Weiterbildungszeit in der ambulanten hausärztlichen Versorgung angerechnet werden (§ 44a Abs. 2 des Heilberufsgesetzes NW)
Ableistung des 80 Stunden-Kurses Psychosomatische Grundversorgung
Sehr flexibel sind Sie hinsichtlich der restlichen 18 Monate Weiterbildung, die Sie noch ableisten müssen. Diese Weiterbildung können Sie in einer oder auch mehreren Facharztkompetenzen der „UPV“ – hier sogar einschließlich Allgemeinmedizin – erbringen.
Beispiel 1: mit hohem Anteil an ambulant geleisteter Weiterbildung
1. Jahr: 12 Monate Innere Medizin (z. B. Gastrologie + Kardiologie) stationär
2. Jahr: 6 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie ambulant + 6 Monate Allgemeinmedizin
3. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
4. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
5. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
Beispiel 2: Weiterbildung mit Ziel auf einen breit ausgerichteten, versorgungsrelevanten Kompetenzerwerb
1. Jahr: 12 Monate Innere Medizin (z. B. Gastrologie + Kardiologie) stationär
2. Jahr: 6 Monate Anästhesiologie + 6 Monate Neurologie stationär
3. Jahr: 6 Monate Haut- und Geschlechtskrankheiten + 6 Monate Orthopädie und Unfallchirurgie
4. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
5. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
Beispiel 3: mit hohem Kompetenzgewinn in der Kinder- und Jugendmedizin
1. Jahr: 12 Monate Innere Medizin (z. B. Gastrologie + Kardiologie) stationär
2. Jahr: 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin ambulant und/oder stationär
3. Jahr: 12 Monate Kinder- und Jugendmedizin ambulant und/oder stationär
4. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
5. Jahr: 12 Monate Allgemeinmedizin
60 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
:: müssen 48 Monate in Innere Medizin oder in mindestens zwei verschiedenen Facharztkompetenzen des Gebiets Innere Medizin abgeleistet werden
:: müssen 30 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
:: müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
:: müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
Inwieweit eine Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin gem. Landarztgesetz NRW möglich ist, ist abhängig von der Feststellung, ob zukünftig ein besonderer öffentlicher Bedarf im Sinne der Landarztquote besteht. Die Festlegungen hierzu trifft das Landesgesundheitsministerium https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=22280&ver=8&val=22280&sg=0&menu=0&vd_back=N.
Informationen zur Facharztweiterbildung Kinder- und Jugendmedizin
::: Auszug Facharzt/Fachärztin Kinder- und Jugendmedizin aus der WBO 2020
::: Logbuch Kinder- und Jugendmedizin zur Dokumentation der Weiterbildung
::: Muster-Kursbuch Psychosomatische Grundversorgung
60 Monate Kinder- und Jugendmedizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
:: müssen 6 Monate in der intensivmedizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen abgeleistet werden
:: können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in anderen Gebieten erfolgen
:: 80 Stunden Kurs-Weiterbildung in Psychosomatische Grundversorgung
Sie haben die Aufgabe, Ihre Weiterbildung zu dokumentieren. Die Weiterbildungsordnung gibt vor, dass dies „kontinuierlich“ zu erfolgen hat. Im ersten Schritt legen Sie hierzu bitte ein eLogbuch an.
Auf der Homepage der ÄKWL finden Sie hierfür Anwendungshilfen und Tipps
Es gibt hier verschiedene kurze Videos, beginnend bei der Anlage eines eLogbuchs über die Pflege der Inhalte bis zur digitalen Umstellung des eLogbuchs im Fall des Kammerwechsels z. B. nach Nordrhein.
Von der Vielzahl an Zusatzbezeichnungen, die nach der Weiterbildungsordnung erwerbbar sind, gibt es einige, die keine ergänzende Weiterbildungszeit erfordern, stattdessen aber Anforderungen wie z. B. die Ableistung von Weiterbildungskursen.
Interessant könnte im Sinne der Patientenversorgung für Sie möglicherweise der Erwerb folgender Zusatzbezeichnungen sein:
::: Notfallmedizin
::: Palliativmedizin
Auszug Zusatz-Weiterbildung Palliativmedizin aus der WBO 2020
Logbuch Palliativmedizin
Muster-Kursbuch Palliativmedizin
::: Suchtmedizinische Grundversorgung
Auszug Zusatz-Weiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung aus der WBO 2020
Logbuch Suchtmedizinische Grundversorgung
Muster-Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung
Über die Befugtensuche können Sie sich gezielt orientieren, wer wo für die Weiterbildung welcher Bezeichnung befugt ist.
Bei der örtlichen Suche beziehen Sie gerne die Informationen aus der Karte mit dem perspektivisch berechneten Bedarf ein.
Sie können mehrere Suchkriterien auf einmal eingeben. So haben Sie die Möglichkeit, die Suche auf einen Ort einzuschränken oder auch auf einen Kreis. Zudem macht es natürlich Sinn, die gewünschte Bezeichnung einzugeben, ggf. eingeschränkt auf „stationär“ für die Innere Medizin.
Ein Weiterbildungsverbund stellt eine Kooperation von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten mit Krankenhäusern und anderen zur Weiterbildung befugten Fachärztinnen und Fachärzten dar, die gemeinsam die komplette Weiterbildung eines Gebietes "aus einer Hand" bzw. "in einem Guss" sicherstellen. Im Kammerbereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe gibt es einige Weiterbildungsverbünde.
Wenn Sie eine Stelle als Weiterbildungsassistent oder Weiterbildungsassistentin suchen, schauen Sie doch auf der Weiterbildungsstellenbörse der Ärztekammer Westfalen-Lippe vorbei.
Informationsveranstaltung für zukünftige Landärztinnen und Landärzte
Mittwoch, 25. Juni 2025
Studierende der Semester WS 2019/20, SS 2020, WS 2020/21, SS 2021, WS 2021/22
hybrid
nicht öffentlich
Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen an uns.
Per E-Mail an landarztquote@aekwl.de
Oder an die Kolleginnen der Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung (KoStA), die die zentrale Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte wie auch Medizinstudentinnen und -studenten ist, die an einer Weiterbildung zum Facharzt (insbesondere für Allgemeinmedizin) interessiert sind.
Telefonisch erreichen Sie die KoStA uns unter 0251 929-2343 zu folgenden Zeiten:
Mo. von 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr
Di. von 09.00 – 11.00 Uhr
Mi. von 14.00 – 16.45 Uhr
Do. von 09.00 – 11.00 Uhr
Fr. von 09.00 – 13.30 Uhr
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, einen persönlichen Termin mit Ihrer Sachbearbeiterin oder Ihrem Sachbearbeiter zu vereinbaren.
Schreiben Sie uns hierzu eine E-Mail an weiterbildung@aekwl.de.
Informationen zur ärztlichen Weiterbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe
Ärztliche Weiterbildung
Aufgabe der Koordinierungsstelle Aus- und Weiterbildung (KoStA) ist es, die hausärztliche Versorgung zu sichern und zu verbessern. Sie ist zentrale Anlaufstelle für Ärzte und Medizinstudenten, die an einer Weiterbildung zum Facharzt (insbesondere für Allgemeinmedizin) interessiert sind sowie für Weiterbildungsbefugte und Weiterbildungsstätten.
KoStA
Informationen zum Landarztgesetz NRW
Landarztgesetz NRW
Praxisstart-Angebot der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL)
KVWL Praxisstart
KVBörse zwecks Beratung und Information zu Niederlassung, Praxisabgabe, Anstellung, Weiterbildung zur Fachärztin/zum Facharzt
KVBörse
Das Kompetenzzentrum Weiterbildung Westfalen-Lippe (KWWL) ist ein Zusammenschluss der allgemeinmedizinischen Abteilungen der Universitäten Bochum, Bielefeld, Münster und Witten mit der KVWL, der ÄKWL und der KGNRW. Sie können das Angebot nutzen und sich in das kostenlose Programm (gefördert nach § 75 a, Sozialgesetzbuch V) einschreiben.
KWWL
Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ärztinnen und Ärzte finden Sie u. a. bei der Akademie für medizinische Fortbildung der ÄKWL und der KVWL
Fortbildungskatalog der Akademie
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