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Austausch von Ausweisen und Konnektoren nötig — Übergangsfristen beschlossen
Verlängerung für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) nach altem Standard: Zum 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungs-Algorithmen für die Telematik-Infrastruktur auf die neue ECC-Verschlüsselung umgestellt. Weil deutschlandweit nach Schätzungen der gematik nach wie vor über 30000 eHBA mit der bislang genutzten RSA-Verschlüsselung genutzt werden, die noch ausgetauscht werden müssen, gibt es für diese Karten nun eine Übergangslösung: Sie können noch bis zum 30. Juni 2026 von den betroffenen Ärztinnen und Ärzten eingesetzt werden. Nach diesem Stichtag wird nur noch der Einsatz „neuer“ eHBA möglich sein, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren.
Betroffen von der Tauschaktion sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre Kunden diesbezüglich bereits kontaktiert. Ärztinnen und Ärzte, die dies noch nicht getan haben, sollten hierauf schnellstmöglich reagieren und den Prozess zum Sondertausch starten! Ärztinnen und Ärzte, die noch keine Information Ihres Kartenherstellers per E-Mail bekommen haben, sollten sich im Portal Ihres Herstellers mit Ihren Kundendaten anmelden. Dort werden ihnen entsprechende Angebote gemacht.
Sonderfall medisign
Die Firma medisign GmbH stellt nach einer internen technischen Umstellung derzeit (Stand 17.11.2025) noch keine vollumfängliche funktionierende Schnittstelle bereit, die benötigt wird, damit die Landesärztekammern bestätigen können, dass ein eH-BA-Inhaber Arzt ist. Diese Bestätigung ist jedoch erforderlich, wenn sich in den Jahren seit der Beantragung des jetzigen eHBA wichtige Daten geändert haben, z. B. Name oder Wohnort, oder ein Wechsel der zuständigen Ärztekammer stattgefunden hat. Es können in diesen Fällen aktuell weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden! Vor diesem Hintergrund müssen betroffene Ärztinnen und Ärzte entscheiden, ob sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten (siehe Fristverlängerung oben) oder ggfs. einen Wechsel zu einem der drei anderen Anbieter vornehmen wollen. In diesem Fall müssen sie den Antragsprozess im Service-Portal der ÄKWL starten.
Auch RSA-Konnektoren tauschen
Die gematik weist zudem darauf hin, dass der Austausch von Konnektoren mit reiner RSA-Verschlüsselung („RSA only“) weiterhin zum Jahresende zwingend notwendig ist, da hier das Ablaufdatum (31.12.25) fest einprogrammiert ist. Mitte November waren demnach noch knapp 10000 „RSA-only“-Konnektoren im Einsatz, deren Zertifikate nicht verlängert werden können — die gematik empfiehlt, die bis zum Jahresende verbleibende Zeit zu nutzen, um den Austausch anzustoßen. Eine Übergangsfrist für die Nutzung von RSA-Zertifikaten gilt auch im nicht-qualifizierten Bereich der Telematik-Infrastruktur (nonQES): Hier können Institutionskarten (SMC-B) mit RSA-Zertifkaten bis zum 30. Juni 2026 weiter genutzt werden. Ebenfalls zum nonQES-Bereich gehören Karten für eHealth-Kartenterminals, die so genannten gSMC-KT. Sie dürfen mit RSA-Verschlüsselung noch bis zum 31. Dezember 2026 genutzt werden.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist Herausgeber des elektronischen Arztausweises (eA). Produziert wird der Ausweis im Auftrag der Ärztekammer von einem der folgenden aktuellen, qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA):
D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
medisign GmbH
SHC+CARE
T-Systems International GmbH
Nach der Beantragung des Ausweises über das Portal der Kammer und erfolgter Identifizierung mittels PostIdent wird Ihnen der eA getrennt vom PIN-Brief zugesendet. Dann müssen Sie den eA nur noch aktivieren, indem Sie individuelle PINs setzen.
In 10 Schritten zum elektronischen Arztausweis
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des eHBA persönlich erfolgen muss und nicht über Dritte.
1. Anmeldung am Kammerportal
2. Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters (VDA)
3. Prüfung der bei der Kammer hinterlegten Stammdaten (ggf. Korrektur, sonst Bestätigung der Daten)
4. Öffnen des Links, der in einem Anschreiben im Nachrichtencenter des Kammerportals unter "Mein Zugang" > "Meine Nachrichten" zu finden ist
5. Ergänzen der noch benötigten Antragsdaten im soeben geöffnetem VDA-Portal
6. Ausdruck des finalen eHBA-Antrags und Identifizierung (z. B. PostIdent) anhand eines gültigen Ausweisdokumentes
7. Freigabe des Antrags durch die Kammer
8. Produktion des Ausweises durch den VDA
9. Versand des Ausweises und des PIN-Briefes – getrennt voneinander durch den VDA
10. Aktivierung des eHBA durch das Setzen der inviduellen PINs durch den Antragsteller, gemäß den Vorgaben des VDA
Quelle: gematik
Weitere Informationen zum eHBA
Das digitale Krankenhaus – eine Initiative der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Software und Systemtechnik ISST
FAQs der BÄK
eHBA: Häufig gestellte Fragen Westfälisches Ärzteblatt 10/2020
eHBA: Funktionen und Beantragung Westfälisches Ärzteblatt 09/2020
Gematik Anwendungen
gesund.bund.de - Special Gesundheit und Digitalisierung
Der elektronische Arztausweis ist eine qualifizierte Signaturkarte, die für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) z. B. Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten (Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan), benötigt wird.
Bei Verlust oder Diebstahl ist der eA umgehend beim zuständigen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zu sperren. Die Sperrung kann nur durch den Karteninhaber erfolgen und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Für den eHBA fallen laufende Kosten an. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Vertrauensdiensteanbieters (VDA).
Weitere Informationen zum technischen Aspekt der TI und zur Finanzierung
Niedergelassene oder ermächtigte Vertragsärzte:
https://www.kvwl.de/themen-a-z/ehealth
https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/telematikinfrastruktur
Privatärzte
Die PKV ist noch nicht wieder an der TI beteiligt, möchte aber wieder teilnehmen.
Krankenhausärzte
Krankenhausgesellschaft/Telematikinfrastruktur
Check IT – Das Marburger Bund-Analysetool zum digitalen Krankenhaus
gematik Fachportal
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, Entscheider, Klinikleiter oder an die KGNW oder die DKG.