Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Heilberufsausweise mit alter Verschlüsselung sind noch bis 30.06.2026 nutzbar

Austausch von Ausweisen und Konnektoren nötig — Übergangsfristen beschlossen

Verlängerung für elektronische Heilberufsausweise (eHBA) nach altem Standard: Zum 1. Januar 2026 werden die Verschlüsselungs-Algorithmen für die Telematik-Infrastruktur auf die neue ECC-Verschlüsselung umgestellt. Weil deutschlandweit nach Schätzungen der gematik nach wie vor über 30000 eHBA mit der bislang genutzten RSA-Verschlüsselung genutzt werden, die noch ausgetauscht werden müssen, gibt es für diese Karten nun eine Übergangslösung: Sie können noch bis zum 30. Juni 2026 von den betroffenen Ärztinnen und Ärzten eingesetzt werden. Nach diesem Stichtag wird nur noch der Einsatz „neuer“ eHBA möglich sein, um beispielsweise E-Rezepte zu signieren.

Betroffen von der Tauschaktion sind Inhaber von eHBA der Generation 2.0 der Anbieter D-Trust und medisign. Die Anbieter haben ihre Kunden diesbezüglich bereits kontaktiert. Ärztinnen und Ärzte, die dies noch nicht getan haben, sollten hierauf schnellstmöglich reagieren und den Prozess zum Sondertausch starten! Ärztinnen und Ärzte, die noch keine Information Ihres Kartenherstellers per E-Mail bekommen haben, sollten sich im Portal Ihres Herstellers mit Ihren Kundendaten anmelden. Dort werden ihnen entsprechende Angebote gemacht.


Beantragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist Herausgeber des elektronischen Arztausweises (eA). Produziert wird der Ausweis im Auftrag der Ärztekammer von einem der folgenden aktuellen, qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA):

 D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
 medisign GmbH 
 SHC+CARE
 T-Systems International GmbH

Nach der Beantragung des Ausweises über das Portal der Kammer und erfolgter Identifizierung mittels PostIdent wird Ihnen der eA getrennt vom PIN-Brief zugesendet. Dann müssen Sie den eA nur noch aktivieren, indem Sie individuelle PINs setzen.

In 10 Schritten zum elektronischen Arztausweis

Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des eHBA persönlich erfolgen muss und nicht über Dritte.

1.  Anmeldung am Kammerportal
2.  Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters (VDA)
3.  Prüfung der bei der Kammer hinterlegten Stammdaten (ggf. Korrektur, sonst Bestätigung der Daten)
4.  Öffnen des Links, der in einem Anschreiben im Nachrichtencenter des Kammerportals unter "Mein Zugang" > "Meine Nachrichten" zu finden ist
5.  Ergänzen der noch benötigten Antragsdaten im soeben geöffnetem VDA-Portal
6.  Ausdruck des finalen eHBA-Antrags und Identifizierung (z. B. PostIdent) anhand eines gültigen Ausweisdokumentes
7.  Freigabe des Antrags durch die Kammer
8.  Produktion des Ausweises durch den VDA
9.  Versand des Ausweises und des PIN-Briefes – getrennt voneinander durch den VDA
10.  Aktivierung des eHBA durch das Setzen der inviduellen PINs durch den Antragsteller, gemäß den Vorgaben des VDA

Erklärvideo: "Ihr Weg zum elektronischen Arztausweis"

Quelle: gematik


Weitere Informationen zum eHBA

  Das digitale Krankenhaus – eine Initiative der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Software und Systemtechnik ISST
  FAQs der BÄK 
  eHBA: Häufig gestellte Fragen Westfälisches Ärzteblatt 10/2020
  eHBA: Funktionen und Beantragung Westfälisches Ärzteblatt 09/2020
  Gematik Anwendungen
  gesund.bund.de - Special Gesundheit und Digitalisierung


Verwendung des eHBA in der Telematikinfrastruktur (TI)

Der elektronische Arztausweis ist eine qualifizierte Signaturkarte, die für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) z. B. Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten (Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan), benötigt wird.


Verlust/Diebstahl und Sperrung

Bei Verlust oder Diebstahl ist der eA umgehend beim zuständigen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zu sperren. Die Sperrung kann nur durch den Karteninhaber erfolgen und kann nicht rückgängig gemacht werden.


Kosten

Für den eHBA fallen laufende Kosten an. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Vertrauensdiensteanbieters (VDA).


Weitere Informationen zum technischen Aspekt der TI und zur Finanzierung

 Niedergelassene oder ermächtigte Vertragsärzte:
   https://www.kvwl.de/themen-a-z/ehealth
   https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/telematikinfrastruktur

 Privatärzte
Die PKV ist noch nicht wieder an der TI beteiligt, möchte aber wieder teilnehmen.

 Krankenhausärzte
 Krankenhausgesellschaft/Telematikinfrastruktur
 Check IT – Das Marburger Bund-Analysetool zum digitalen Krankenhaus 
 gematik Fachportal
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, Entscheider, Klinikleiter oder an die KGNW oder die DKG.