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Ausweise der Generation 2.0 dürfen ab 1. Januar 2026 nicht mehr eingesetzt werden
Ab dem 1. Januar 2026 dürfen eHBA der Generation 2.0 aus Sicherheitsgründen¹ nicht mehr eingesetzt werden, da sie nur den Verschlüsselungsalgorithmus RSA 2048-Bit verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit im Umlauf befindlichen elektronischen Heilberufsausweise betroffen. Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um eHBA der Anbieter D-Trust/ Bundesdruckerei und DGN/medisign.
Die eHBA der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen zusätzlich über den Verschlüsselungsalgorithmus ECC (Elliptic Curve Cryptography), der ab 2026 den alten RSA-Algorithmus ablösen wird. Diese Verschlüsselung entspricht nicht nur dem aktuellen Stand der Technik, sondern gewährleistet auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden. Für Ausweise der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.
Der anstehende Massentausch stellt einen erheblichen Aufwand dar – sowohl für die Kartenanbieter als auch für die herausgebenden Ärztekammern.
Frühzeitiges Handeln verhindert Nutzungsausfälle
Die Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte in mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über das notwendige Vorgehen informieren. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Anbietern. Die Anbieter informieren darüber hinaus auf eigenen Webseiten² ausführlich zum Thema. eHBA der Generation 2.0 ohne ECC-Unterstützung werden automatisch zum 31.12.2025 gesperrt. Daher sollten Ärztinnen und Ärzte in jedem Falle rechtzeitig auf das Anschreiben Ihres Anbieters reagieren und den für den Austausch notwendigen Schritten folgen. Wer den Austausch nicht rechtzeitig vornimmt, kann TI-Anwendungen, für die ein eHBA benötigt wird, wie bspw. das E-Rezept oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU), nicht mehr nutzen. In diesem Fall wird die Beantragung eines neuen eHBA notwendig, was ggf. mit Wartezeiten und zusätzlichem Aufwand für erneute Identifikation und Freigabe verbunden ist.
Auswirkungen auf den Praxisbetrieb und Kosten
Sofern der eHBA rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstellung auf die Folgegeneration mit ECC keine Auswirkungen auf den laufenden Betrieb von TI-Anwendungen. Frühzeitige Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit und entlastet zugleich die Ärztekammern im Hinblick auf die Freigabeprozesse.
Besonderheiten beim Austausch beim Anbieter SHC
Die eHBA der Anbieter T-Systems und SHC sind bereits von der neueren Generation 2.1 und damit nicht von dem Algorithmuswechsel betroffen. Allerdings verwenden einige eHBA des Anbieters SHC einen theoretisch als unsicher geltenden Chip. Daher müssen die betroffenen Karten bis zum 30.06.2026 ausgetauscht werden. Das Verfahren ist für die Ärztinnen und Ärzte kostenlos und ähnelt dem für den Austausch der eHBA der Generation 2.0. Der Anbieter SHC wird die betroffenen Ärztinnen und Ärzte voraussichtlich ab August 2025 anschreiben und auch auf seiner Webseite über Details des Austauschprozesses informieren. Auch hier empfiehlt es sich, zeitnah auf das Anschreiben zu reagieren.
¹ Pressemeldung der zuständigen Behörde: www.elektronische-vertrauensdienste.de/EVD/DE/Aktuelles/Meldungen/anbieter/RSA2048.html
² Bundesdruckerei: https://www.d-trust.net/de/support/ehba#Austauschaktion%20eHBA%20Generation%20G2.0
medisign: www.medisign.de/blog/ehba-und-smc-b-der-generation-2-0-werdenausgetauscht/
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist Herausgeber des elektronischen Arztausweises (eA). Produziert wird der Ausweis im Auftrag der Ärztekammer von einem der folgenden aktuellen, qualifizierten Vertrauensdiensteanbieter (VDA):
D-Trust GmbH – Ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe
medisign GmbH
SHC
T-Systems International GmbH
Nach der Beantragung des Ausweises über das Portal der Kammer und erfolgter Identifizierung mittels PostIdent wird Ihnen der eA getrennt vom PIN-Brief zugesendet. Dann müssen Sie den eA nur noch aktivieren, indem Sie individuelle PINs setzen.
In 10 Schritten zum elektronischen Arztausweis
Bitte beachten Sie, dass die Beantragung des eHBA persönlich erfolgen muss und nicht über Dritte.
1. Anmeldung am Kammerportal
2. Wahl eines Vertrauensdiensteanbieters (VDA)
3. Prüfung der bei der Kammer hinterlegten Stammdaten (ggf. Korrektur, sonst Bestätigung der Daten)
4. Öffnen des Links, der in einem Anschreiben im Nachrichtencenter des Kammerportals unter "Mein Zugang" > "Meine Nachrichten" zu finden ist
5. Ergänzen der noch benötigten Antragsdaten im soeben geöffnetem VDA-Portal
6. Ausdruck des finalen eHBA-Antrags und Identifizierung (z. B. PostIdent) anhand eines gültigen Ausweisdokumentes
7. Freigabe des Antrags durch die Kammer
8. Produktion des Ausweises durch den VDA
9. Versand des Ausweises und des PIN-Briefes – getrennt voneinander durch den VDA
10. Aktivierung des eHBA durch das Setzen der inviduellen PINs durch den Antragsteller, gemäß den Vorgaben des VDA
Quelle: gematik
Weitere Informationen zum eHBA
Das digitale Krankenhaus – eine Initiative der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V. in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Software und Systemtechnik ISST
FAQs der BÄK
eHBA: Häufig gestellte Fragen Westfälisches Ärzteblatt 10/2020
eHBA: Funktionen und Beantragung Westfälisches Ärzteblatt 09/2020
Gematik Anwendungen
gesund.bund.de - Special Gesundheit und Digitalisierung
Der elektronische Arztausweis ist eine qualifizierte Signaturkarte, die für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) z. B. Zugriff auf die Daten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) der Patienten (Notfalldaten, elektronischer Medikationsplan), benötigt wird.
Bei Verlust oder Diebstahl ist der eA umgehend beim zuständigen Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zu sperren. Die Sperrung kann nur durch den Karteninhaber erfolgen und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Für den eHBA fallen laufende Kosten an. Informationen hierzu entnehmen Sie bitte den Angaben Ihres Vertrauensdiensteanbieters (VDA).
Weitere Informationen zum technischen Aspekt der TI und zur Finanzierung
Niedergelassene oder ermächtigte Vertragsärzte:
https://www.kvwl.de/themen-a-z/ehealth
https://kbv.de/html/telematikinfrastruktur.php
Privatärzte
Die PKV ist noch nicht wieder an der TI beteiligt, möchte aber wieder teilnehmen.
Krankenhausärzte
Krankenhausgesellschaft/Telematikinfrastruktur
Check IT – Das Marburger Bund-Analysetool zum digitalen Krankenhaus
gematik Fachportal
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber, Entscheider, Klinikleiter oder an die KGNW oder die DKG.
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