Anmeldung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Wenn Sie die ärztliche Approbation bzw. die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes erhalten haben und in Westfalen-Lippe Ihren Beruf ausüben, oder, falls sie ihren Beruf nicht ausüben, ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Wohnort) haben, gehören Sie der Ärztekammer Westfalen-Lippe an.

Rechtliche Grundlagen:
§ 2 Heilberufsgesetz NW (Kammerangehörige)
§ 10 Bundesärzteordnung (Berufserlaubnis)


 Bitte denken Sie auch an die Berufshaftpflichtversicherung (Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe § 21).


Erstmeldung bei der Ärztekammer

Meldebogen

Bitte melden Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt Ihrer Approbationsurkunde bzw. Ihrer Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe an. Verwenden Sie bitte hierfür den elektronischen Meldebogen.

Die notwendigen urkundlichen Nachweise benötigen wir bei einer Erstmeldung in amtlich beglaubigter Form. Falls Ihnen die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 BÄO von einer der westfälisch-lippischen Bezirksregierungen erteilt wurde, ist eine Vorlage dieser Urkunde nicht erforderlich, sofern uns diese vorliegt.

Die notwendigen urkundlichen Nachweise benötigen wir bei einer Erstmeldung in amtlich beglaubigter Form. Falls Ihnen die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 BÄO von einer der westfälisch-lippischen Bezirksregierungen erteilt wurde, ist eine Vorlage dieser Urkunde bei uns nicht erforderlich, sofern uns diese vorliegt.


Wechsel von einer Ärztekammer

Meldebogen

Sofern Sie bisher einer anderen Ärztekammer angehört haben und im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe eine Tätigkeit aufnehmen oder ohne ärztliche Tätigkeit und wohnhaft im Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe sind, bitten wir Sie, sich bei uns anzumelden.


Zugang aus dem Ausland

Meldebogen

Kommen Sie aus dem Ausland zurück nach Deutschland wieder in unseren Kammerbereich, so ist eine erneute Anmeldung erforderlich.


Bitte beachten Sie, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten, ausgedruckt und per Post an die Ärztekammer Westfalen-Lippe gesendet werden muss. Nur ein unterschriebener, bei der Kammer eingereichter Meldebogen führt zu einer Mitgliedschaft. Diesen senden Sie bitte an:

Ärztekammer Westfalen-Lippe
Meldestelle
Gartenstr. 210 – 214
48147 Münster

Oder scannen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Meldeunterlagen ein und lassen Sie uns diese per E-Mail zukommen: meldestelle@aekwl.de 


Kontakt Meldestelle der Ärztekammer

Bei Fragen hilft Ihnen das Team der Meldestelle gerne weiter.


Versorgungswerk

Die Anmeldung bei der Ärztekammer gilt nicht automatisch auch für das berufsständische Versorgungswerk.
Bitte melden Sie sich direkt bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe an, sobald Sie eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen.


Erteilung der Approbation

Die Erteilung einer Approbation bzw. einer Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) kann in NRW bei nachstehenden Bezirksregierungen beantragt werden.

Bezirksregierungen für den Bereich der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Bezirksregierung Arnsberg
– Dezernat 24 –
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 82-0

Bezirksregierung Detmold
– Dezernat 24 –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Tel.: 05231 71-0

Bezirksregierung Münster
– Dezernat 24 –
Domplatz 36
48143 Münster
Tel.: 0251 411-0

Bezirksregierungen für den Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Nordrhein

Bezirksregierung Düsseldorf
– Dezernat 24 –
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
 Tel.: 0211 475-0

Bezirksregierung Köln
– Dezernat 24 –
Zeughausstr. 2–10
50667 Köln
Tel.: 0221 147-0