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Rechtliche Grundlagen:
§ 2 Heilberufsgesetz NW (Kammerangehörige)
§ 10 Bundesärzteordnung (Berufserlaubnis)
Bitte denken Sie auch an die Berufshaftpflichtversicherung (Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe § 21).
Nehmen Sie eine ärztliche Tätigkeit in Westfalen-Lippe auf, bitten wir Sie, sich innerhalb eines Monats bei uns anzumelden.
Die notwendigen urkundlichen Nachweise benötigen wir bei einer Erstmeldung in amtlich beglaubigter Form. Falls Ihnen die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 BÄO von einer der westfälisch-lippischen Bezirksregierungen erteilt wurde, ist eine Vorlage dieser Urkunde bei uns nicht erforderlich, sofern uns diese vorliegt.
Sofern Sie bisher einer anderen Ärztekammer angehören und nach Westfalen-Lippe kommen, bitten wir Sie, sich zusätzlich dort abzumelden, damit uns die urkundlichen Nachweise (Meldeakte) zugesandt werden.
Sofern Sie weitere Urkunden, z. B. Promotionsurkunde, besitzen, die der Kammer bisher noch nicht vorliegen, reichen Sie diese bitte in amtlich beglaubigter Form oder im Original ein. Bitte nutzen Sie für die Anmeldung unseren elektronischen Meldebogen.
Kommen Sie aus dem Ausland zurück nach Deutschland wieder in unseren Kammerbereich, so ist eine erneute Anmeldung erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass der Meldebogen trotz der elektronischen Übermittlung der Daten, ausgedruckt und per Post an die Ärztekammer Westfalen-Lippe gesendet werden muss. Nur ein unterschriebener, bei der Kammer eingereichter Meldebogen führt zu einer Mitgliedschaft. Diesen senden Sie bitte an:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Meldestelle
Gartenstr. 210 – 214
48147 Münster
Oder scannen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Meldeunterlagen ein und lassen Sie uns diese per E-Mail zukommen: meldestelle@aekwl.de
Bei Fragen hilft Ihnen das Team der Meldestelle gerne weiter.
Die Anmeldung bei der Ärztekammer gilt nicht automatisch auch für das berufsständische Versorgungswerk.
Bitte melden Sie sich direkt bei der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe an, sobald Sie eine ärztliche Tätigkeit aufnehmen.
Die Erteilung einer Approbation bzw. einer Berufserlaubnis gem. § 10 Bundesärzteordnung (BÄO) kann in NRW bei nachstehenden Bezirksregierungen beantragt werden.
Bezirksregierung Arnsberg
– Dezernat 24 –
Seibertzstr. 1
59821 Arnsberg
Tel.: 02931 82-0
Bezirksregierung Detmold
– Dezernat 24 –
Leopoldstr. 15
32756 Detmold
Tel.: 05231 71-0
Bezirksregierung Münster
– Dezernat 24 –
Domplatz 36
48143 Münster
Tel.: 0251 411-0
Bezirksregierung Düsseldorf
– Dezernat 24 –
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Tel.: 0211 475-0
Bezirksregierung Köln
– Dezernat 24 –
Zeughausstr. 2–10
50667 Köln
Tel.: 0221 147-0
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