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Aufgrund hoher Arbeitslasten konnten zum Ausbildungsbeginn 2025 noch nicht alle eingegangenen Ausbildungsverträge von der Ärztekammer zeitnah bestätigt werden.
Von Anfragen (telefonisch, schriftlich, per E-Mail) zum Fortschritt des Antrags bitten wir zu unserer Entlastung abzusehen. Nutzen Sie stattdessen das ÄKWL-Portal mit seinen Möglichkeiten.
Ausbildende Ärztinnen und Ärzte können sich im ÄKWL-Portal unter https://portal.aekwl.de über den aktuellen Stand des Antrags „Anlegen eines Ausbildungsverhältnisses“ informieren.
Funktionen im ÄKWL-Portal:
Ausbildungsverhältnis an die Ärztekammer übermittelt?
Ob das Ausbildungsverhältnis an die Ärztekammer übermittelt wurde und die hochgeladenen Vertragsdokumente vorliegen, sehen ausbildende Ärztinnen und Ärzte im Menü „Mein Zugang“ unter „Managementcockpit“ nach Klick auf den Tab „Antragsübersicht“.
Im Feld „Antrag“ können sie nach dem Antrag „Anlegen eines Ausbildungsverhältnisses“ filtern*).
Wenn das Ausbildungsverhältnis nach Abschluss des Vertrages noch nicht an die Ärztekammer übermittelt wurde, können ausbildende Ärztinnen und Ärzte den unterschriebenen Ausbildungsvertrag und den unterschriebenen „Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse“ hochladen. Das Hochladen können auch von ihnen berechtige Personen mit dem Mandat „Ausbildungsverwaltung“ übernehmen.
Das Hochladen ist vorgesehen im Menü "Ausbildung " unter "Ausbildungsverwaltung". Dort ist "Antrag fortsetzen/einreichen" anzuklicken und dann der Button „Hochladen“.
Nach dem Hochladen der unterschriebenen Dokumente können diese durch Klick auf „Vertrag abschicken“ an die Ärztekammer übermittelt werden.
Vertragsunterlagen vollständig?
Wenn die Ärztekammer vor der Eintragung weitere Dokumente benötigt, dann erhält der ausbildende Arzt oder die ausbildende Ärztin eine Rückfrage im Portal, damit ergänzende Dokumente zum Vorgang hochgeladen werden können.
Bitte beachten Sie: Von ihnen berechtige Personen mit dem Mandat „Ausbildungsverwaltung“ erhalten diese Rückfrage nicht.
Bei Auszubildenden, die zum Ausbildungsbeginn noch minderjährig sind, ist die Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Voraussetzung für die Eintragung des Ausbildungsverhältnisses in das Berufsausbildungsverzeichnis.
Ausbildungsvertrag in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen?
Wenn die zur Eintragung des Ausbildungsvertrages erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen, übermittelt die Ärztekammer eine Eintragungsbestätigung. Ausbildende Ärztinnen und Ärzte finden diese Bestätigung dann im ÄKWL-Portal unter "Meine Nachrichten".
Den Auszubildenden wird nach der Eintragung postalisch der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zugesandt und auch die Zugangsdaten zum ÄKWL-Portal für Auszubildende.
Allgemeine Informationen zum Portal finden sich unter www.aekwl.de/ausbildungsportal
*) Sollten bei einem ausbildenden Arzt oder einer ausbildenden Ärztin mehrere Auszubildende die Ausbildung beginnen, also mehrere Anträge „Anlegen eines Ausbildungsverhältnisses“ gestellt worden sein, wird jeder Antrag einzeln aufgelistet.
Vorgezogener Prüfungstermin durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Auszubildende können auf Antrag vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn die Ausbildungsleistungen dies rechtfertigen und den Prüfungserfolg zu einem früheren Zeitpunkt erwarten lassen (§ 45 Abs. 1 BBiG).
Die Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung ca. 6 Monaten vor dem regulären Prüfungstermin sind gegeben, wenn folgende Nachweise erbracht werden:
Eine aktuelle Beurteilung der betrieblichen Ausbildungsleistungen, mindestens mit der Schulnote „gut“ sowie die Erklärung, dass noch fehlende Ausbildungsinhalte bis zum vorgezogenen Prüfungstermin noch vermittelt werden.
Eine aktuelle Stellungnahme der Berufsschule mit aktuellem Leistungsstand, der mindestens die Durchschnittsnote 2,0 in den prüfungsrelevanten Fächern (Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse, Praxismanagement) nachweist
Nur in Einzelfällen und bei überdurchschnittlichen schulischen und betrieblichen Ausbildungsleistungen (Durchschnittsnote 1,5) wird eine Zulassung bereits 12 Monate vor dem regulären Prüfungstermin möglich sein.
Außerdem darf die Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten nicht unterschritten werden.
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung können Auszubildende innerhalb der Anmeldephase für den jeweiligen Prüfungstermin im ÄKWL-Portal unter „Ausbildung“/“Prüfungsanmeldung“ stellen. Dort sind auch die Vordrucke für die erforderlichen Stellungnahmen von der/dem Ausbildenden und der Berufsschule herunterzuladen. Der digitale Antrag/die Anmeldung wird anschließend zur Überprüfung an den Ausbildenden weitergeleitet. Erst nach Bestätigung der Angaben zur Prüfungsanmeldung wird die Anmeldung digital an die Ärztekammer übermittelt.
Durch die Antragstellung werden Verwaltungsgebühren fällig. Auch dann, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht gegeben sind.
Auswirkung der Antragstellung auf das Ausbildungsverhältnis
Wird der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung entsprochen, führt das nicht zur Änderung des vertraglichen Ausbildungsendes.
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Ärztekammer zeichnet prüfungsbeste Medizinische Fachangestellte aus – 1940 Auszubildende legten Prüfung ab
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Prüfungsbesten von 1940 Auszubildenden für den Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ausgezeichnet, die sich seit November vergangenen Jahres in Westfalen-Lippe ihrer Abschlussprüfung stellten. Bei einer Feierstunde im Garten des Ärztehauses in Münster erhielten 105 Medizini-sche Fachangestellte, die die Höchstnote „Sehr gut“ erreichten, Urkunden und Buchpräsente. „Sie haben allen Grund auf Ihre Leistung stolz zu sein“, gratulierte Dr. Barbara Blaszkiewicz, die Vorsitzende des Arbeitskreises Medizinische Fachange-stellte der Ärztekammer.
Für die Sommerprüfung an den 34 Berufskollegs im Kammerbezirk waren 1529 Aus-zubildende für den MFA-Beruf gemeldet, bei der vorangegangenen Winterprüfung waren es 411. „Sie wissen selbst am besten, dass Sie eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit erwartet“, gab Dr. Blaszkiewicz den frischgebackenden MFA mit auf den Weg. Der Beruf sei ohne Zweifel eine Herausforderung, denn Medizinische Fachan-gestellte seien nicht nur Bezugsperson für Patientinnen und Patienten, sondern auch als „rechte Hand“ von Ärztin und Arzt unverzichtbar.
Dr. Blaszkiewicz betonte die Bedeutung funktionierender Teams aus Ärztinnen, Ärz-ten und Praxispersonal: Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der Arztpraxis und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sei nicht nur ein Schlagwort, sondern längst gelebte Realität. Ein umfangreiches Portfolio beruflicher Weiterqualifizierung kann dabei interessante Perspektiven eröffnen. Die Qualifika-tion als Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) in Hausarzt- und Facharztpraxen als eine von 36 möglichen Spezialisierungsqualifikationen gehört ebenso dazu wie die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt für ambulante medizini-sche Versorgung.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe betreut nach dem Berufsbildungsgesetz die drei-jährige Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten und arbeitet dabei eng mit den Berufskollegs in Westfalen-Lippe zusammen. Von der Kammer eingerichtete Prüfungsausschüsse nehmen die Prüfungen zum Abschluss der Berufsausbildung ab.
Teilnehmende an der Zwischenprüfung MFA 2025 erhalten in Kürze ihre Teilnahmebescheinigung mit ihren Ergebnissen.
Die Bescheinigungen werden ab sofort an die Privatanschrift der Auszubildenden versandt und zwar in doppelter Ausfertigung. Dabei ist eine Ausfertigung zur Information und Besprechung mit dem ausbildenden Arzt/der ausbildenden Ärztin vorgesehen.
Im Durchschnitt erreichten die 1.624 Teilnehmenden im Kammergebiet folgende Ergebnisse:
1. | Arbeits- und Praxishygiene | 63,44 % |
2. | Schutz vor Infektionskrankheiten | 54,17 % |
3. | Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten | 52,76 % |
4. | Verwaltungsarbeiten | 63,71 % |
5. | Datenschutz und Datensicherheit | 71,65 % |
Praktikumstage Bielefeld in den Sommerferien
Mit der Ferien-Praktikumswoche Bielefeld lernen Sie in den Sommerferien interessierte Schülerinnen und Schüler kennen. Sie können mit jedem Kurzpraktikum Ihr Unternehmen vorstellen und mit spannenden Einblicken begeistern.
Wann? Sommerferien (14.7.2025 - 26.8.2025)
Wer? Alle Schülerinnen und Schüler ab (einschließlich) 15 Jahren können sich anmelden und teilnehmen.
Wie? Melden Sie sich bis zum 18.07.2025 an unter praktikumswoche.de/bielefeld/unternehmen
Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte
Am 21.11.2024 haben sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedigungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.
Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.
Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge
Neue MFA-Berufsausbildungsverträge über das Serviceportal online erfassen
Seit Anfang 2024 werden alle neuen Berufsausbildungsverträge Medizinische/r Fachangestellte/r für Auszubildende, die ihre Berufsausbildung in 2024 erstmalig beginnen, digital über das Serviceportal der Ärztekammer Westfalen-Lippe erfasst. Den Ärztinnen und Ärzten steht unter portal.aekwl.de ein Online-Assistent zur Verfügung, der sie in mehreren Schritten durch die Anwendung führt und so beim Ausfüllen aller notwendigen Felder unterstützt. Zum Schluss wird ein Ausbildungsvertrag generiert, der nach Unterschrift durch die Vertragsparteien digital über das Portal an die Ärztekammer Westfalen-Lippe zusammen mit dem Antrag auf Eintragung übermittelt wird. Über das ÄKWL-Portal können Ausbildende ebenfalls ein Mandat erteilen, damit die von ihnen berechtigten Personen die Online-Erfassung durchführen können.
Bei Fragen stehen die Mitarbeiterinnen des Sachgebiets MFA-Ausbildung der Ärztekammer Westfalen-Lippe unter Tel. 0251 929-2250 zur Verfügung. Weitere Informationen und nützliche Anwender-Tipps finden sich unter www.aekwl.de/mfa-ausbildungsportal
Informationen für Prüferinnen und Prüfer
Das Bundesinstitut für Berufsbildung bietet auf dem Internet-Portal leando.de aktuelle Informationen für Prüf- und Ausbildungspersonal. Neben Artikeln zu den Aufgaben der Prüfenden finden Sie dort außerdem Informationen zu gesetzlichen Grundlagen.
MFA ausbilden – jetzt!
"Medizinische/r Fachanstellte/r. Etwas für Dich?“ Diese Frage stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe auf Plakaten, in Social Media-Posts und auf ihrer Kampagnen-Internetseite jungen Menschen, um sie auf die vielfältigen Möglichkeiten und Chancen des MFA-Berufs aufmerksam zu machen. Eine Ausbildung zur MFA braucht jedoch auch Ausbildungsplätze. Bislang bildet nur etwa ein Drittel der Praxen und MVZ im Landesteil aus – es könnten viel mehr sein, findet Dr. Hans-Peter Peters. Er ist als Facharzt für Urologie in Bochum niedergelassen und begleitet als Beauftragter der ÄKWL im Bereich MFA und auch bei der Bundesärztekämmer seit Langem die Weiterentwicklung der Berufsausbildung. Lesen Sie Dr. Hans-Peter Peters im Interview mit dem Westfälischen Ärztblatt, Ausgabe 6/2023.
Auf der Internetseite www.aekwl.de/etwasfuerdich informiert die ÄKWL Jugendliche über den Ausbildungsberuf Medizinische/r Fachangestellte/r. Neben kompakten, zielgruppenngerechten Informationen finden sie dort außerdem Videobeiträge mit persönlichen Einblicken und Tipps von Auszubildenden, ausgebildeten MFA und Berufsschullehrern. Mit den Plakaten zur Kampagne können Sie in Ihrer Praxis auf die Website und die MFA-Ausbildung generell aufmerksam machen. Füllen Sie dazu bitte das hier verlinkte Bestellformular aus, mit dem Sie übrigens auch die Broschüre "Medizinische/r Fachangestellte/r. Etwas für dich?" bestellen können.
Förderung von Ausbildungsbetrieben
Das Förderprogramm des Bundes „Ausbildungsplätze sichern“ soll das bisherige Ausbildungsniveau aufrecht erhalten und neue Ausbildungskapazitäten schaffen. Dabei werden mit der Ersten Förderrichtlinie kleine und mittlere Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation durch Zuschüsse unterstützt. Weitere Informationen, die Förderrichtline und die Antragsformulare finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
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