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Nein.
Ja, und zwar nur in Art, Häufigkeit und Dosis, die in der Routineversorgung auch anfallen würde.
Ja, und die Strahlenanwendung geht nach Art, Häufigkeit oder Dosis über die Routineversorgung hinaus.
Die Erreichbarkeit der Ethik-Kommission Westfalen-Lippe finden Sie hier.