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Online-Befragung zum Beruf MFA
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) untersucht die Ausbildung der Medizinischen Fachangestellten, um aktuelle und zukünftige berufliche Anforderungen zu ermitteln. Die Untersuchung findet im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) statt. Ziel der Voruntersuchung ist die Erarbeitung eines Vorschlages für die zukünftige Strukturierung der Aus- und Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten.
Sie erreichen die Online-Befragung über folgenden Link: https://umfragen.bibb.de/index.php/MFA-Umfrage
Selbstverständlich werden die Angaben anonymisiert erhoben und es ist sichergestellt, dass alle Regeln des Datenschutzes eingehalten werden. Die Online-Befragung endet am Freitag, den 09.05.2025.
Am 21.11.2024 haben sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedigungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt.
Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.
Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.
Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge
Seid Ihr nach Eurem Ausbildungsbeginn umgezogen und habt der Ärztekammer die neue Adresse noch nicht mitgeteilt?
Dann schickt bitte eine E-Mail mit dem Betreff "Adressänderung" an mfa@aekwl.de.
Warum ist das gerade jetzt wichtig?
Nach den Herbstferien werden Euch die Zugangsdaten für das ÄKWL-Portal per Post zugesandt. Über das Portal regelt Ihr alle Anliegen rund um Eure Ausbildung künftig online. Deswegen ist es wichtig, dass Ihr diesen Brief erhaltet.
Neuer Gehaltstarifvertrag
Am 08.02.2024 haben sich die Tarifpartner der niedergelassenen Ärzte (Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten – AAA) und der Medizinischen Fachangestellten (Verband medizinischer Fachberufe e.V. – VmF) auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.03.2024 bis zum 31.12.2024 geeinigt.
Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte
Änderungstarifvertrag zum 01.08.2021
Der Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Manteltarifvertrag vom 08.12.2021 für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen ist am 01.08.2021 in Kraft getreten.
Umfrageergebnisse "Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Ausbildung von Medizinischen Fachangestellten" jetzt online
Um einen Einblick in die pandemiebedingten Veränderungen in Betrieb und Berufsschule zu erhalten, wurde im Herbst 2020 vom Bundesinstitut für Berufsbildung eine Umfrage mit 1253 Auszubildenden durchgeführt, deren Ergebnisse nun vorliegen. Diese finden Sie unter https://datapool-bibb.bibb.de/htmlpages/185635.html
Förderung von Ausbildungsbetrieben
Das Förderprogramm des Bundes „Ausbildungsplätze sichern“ soll das bisherige Ausbildungsniveau aufrecht erhalten und neue Ausbildungskapazitäten schaffen. Dabei werden mit der Ersten Förderrichtlinie kleine und mittlere Betriebe in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation durch Zuschüsse unterstützt. Weitere Informationen, die Förderrichtline und die Antragsformulare finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
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