Aktuelles

 Anmeldung zur Abschlussprüfung "Medizinische/r Fachangestellte/r" Winter 2025

Anmeldeschluss für die Teilnahme an der Abschlussprüfung Winter 2025 ist der 1. Oktober 2025.

Bis dahin ist die Anmeldung im ÄKWL-Portal vorzunehmen. 
Auch Anträge auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung erfolgen über das ÄKWL-Portal.

Im ersten Schritt sind die Prüfungsanmeldungen (oder -anträge) von den Auszubildenden vorzubereiten. 
Die Zugangsdaten zum ÄKWL-Portal wurden den Auszubildenden bereits postalisch zugesandt. Anschließend ist eine Bestätigung der Anmeldedaten durch die ausbildende Ärztin oder den ausbildenden Arzt oder einer von ihr bzw. ihm berechtigen Person (Mandatsträger für die „Ausbildungsverwaltung MFA“) vorgesehen.

Informationen zur digitalen Prüfungsanmeldung und Erklär-Videos finden sich hier.
Bei der Prüfungsanmeldung wird insbesondere um Beachtung der korrekten Angabe der Fehlzeiten gebeten. Hintergrund ist, dass zwischen schulischen und betrieblichen Fehlzeiten zu differenzieren ist, damit Fehlzeiten nicht doppelt angegeben werden.

Anmeldungen und Anträge, die nach dem Meldeschluss 1. Oktober 2025 eingehen, können für die Zulassung zur Abschlussprüfung Winter 2025 nicht berücksichtigt werden.

Bei Fragen zur Prüfungsanmeldung und -anträgen erreichen Sie das Sachgebiet Ausbildung MFA per E-Mail unter mfa@aekwl.de und telefonisch unter 0251 929-2250.


 Ausbildungsstart 2025

Zum Ausbildungsstart 2025 konnten noch nicht alle eingegangenen Ausbildungsverträge von der Ärztekammer zeitnah bestätigt werden.
Erst nach der Bestätigung, dass das Ausbildungsverhältnis in das Berufsausbildungsverzeichnis eingetragen wurde, wird der Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) an die Auszubildenden versendet. Das Berichtsheft ist ab Beginn der Ausbildung zu führen. Vorlagen für die Wochenberichte finden sich hier.

Informationen zum Bearbeitungsstand ihrer Anträge können ausbildende Ärztinnen und Ärzte im ÄKWL-Portal sehen. 


  Vorgezogener Prüfungstermin durch vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung

(§ 45 Abs. 1 BBiG)
Bei entsprechenden Ausbildungsleistungen in der Ausbildungsstätte und der Berufsschule können Sie die Dauer Ihrer Ausbildung reduzieren, indem Sie die Prüfung vorziehen. Wenn Sie diese Option für sich in Anspruch nehmen möchten, wählen Sie im Ausbildungsportal im Menü „Ausbildung“ unter “Prüfungsanmeldung“ im Anmeldeassistenten die Prüfung „Abschlussprüfung (vorzeitig)“ aus und beantragen Sie die vorzeitige Prüfungszulassung. Beachten Sie dabei die Zeiten, zu denen die Anmeldung möglich ist (Anmeldephase). Sobald die Öffnung der Anmeldephase feststeht, informieren wir unter www.aekwl.de.

Für die Zulassungsentscheidung sind sowohl die/der Ausbildende sowie die Berufsschule zu hören. Dafür sind die erforderlichen Stellungnahmen vom Prüfungsbewerber einzuholen. Entsprechende Vordrucke finden Sie nach der Öffnung der Anmeldephase zum Herunterladen im Anmeldeassistenten im Ausbildungsportals. 

Was sind die Voraussetzungen für die Zulassung zum vorgezogenen Prüfungstermin?
Die Voraussetzungen für die vorzeitige Zulassung ca. 6 Monaten vor dem regulären Prüfungstermin sind gegeben, wenn folgende Nachweise erbracht werden:

  Eine aktuelle Beurteilung der betrieblichen Ausbildungsleistungen, mindestens mit der Schulnote „gut“ sowie die Erklärung, dass noch fehlende Ausbildungsinhalte bis zum vorgezogenen Prüfungstermin noch vermittelt werden.

  Eine aktuelle Stellungnahme der Berufsschule mit aktuellem Leistungsstand, der mindestens die Durchschnittsnote 2,0 in den prüfungsrelevanten Fächern (Medizinische Assistenz, Patientenbetreuung und Abrechnung, Wirtschafts- und Sozialprozesse, Praxismanagement) nachweist

Nur in Einzelfällen und bei überdurchschnittlichen schulischen und betrieblichen Ausbildungsleistungen (Durchschnittsnote 1,5) wird eine Zulassung bereits 12 Monate vor dem regulären Prüfungstermin möglich sein. 

Als Nachweis der schulischen Leistungen gelten die Jahres- bzw. Halbjahreszeugnisse der zuständigen Berufsschule, bzw. hilfsweise der bescheinigte aktuelle Leistungsstand. 

  für den vorgezogenen Prüfungstermin Winter: das letzte Jahreszeugnis 
  für den Prüfungstermin Sommer: das Halbjahreszeugnis oder der aktuelle bescheinigte Leistungsstand (Januar des Jahres) 

Die Mindestausbildungsdauer von 18 Monaten darf nicht unterschritten werden. Ansonsten ist der Antrag abzulehnen. 

Wie errechnet sich die Mindestausbildungsdauer?
Die Mindestausbildungsdauer errechnet sich vom Beginn der Ausbildung bis zum (voraussichtlich) letzten Prüfungstag.

Wie wird der Antrag gestellt? 
Den Antrag auf vorzeitige Zulassung können Auszubildende innerhalb der Anmeldephase für den jeweiligen Prüfungstermin im ÄKWL-Portal im Menü „Ausbildung“ unter “Prüfungsanmeldung“ stellen. Im Anschluss wird der Antrag/die Anmeldung zur Überprüfung an den Ausbildenden weitergeleitet, siehe ÄKWL-Portal im Menü „Ausbildung“ unter “Prüfungsanmeldebestätigung“. Erst nach Bestätigung der Angaben zur Prüfungsanmeldung wird die Anmeldung digital an die Ärztekammer übermittelt.

Auswirkung der Antragstellung auf das Ausbildungsverhältnis
Wird der vorzeitigen Zulassung zur Abschlussprüfung entsprochen, führt das nicht zur Änderung des vertraglichen Ausbildungsendes. 
Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungsdauer die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.


  Ärztekammer zeichnet prüfungsbeste Medizinische Fachangestellte aus – 1940 Auszubildende legten Prüfung ab

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat die Prüfungsbesten von 1940 Auszubildenden für den Beruf der Medizinischen Fachangestellten (MFA) ausgezeichnet, die sich seit November vergangenen Jahres in Westfalen-Lippe ihrer Abschlussprüfung stellten. Bei einer Feierstunde im Garten des Ärztehauses in Münster erhielten 105 Medizini-sche Fachangestellte, die die Höchstnote „Sehr gut“ erreichten, Urkunden und Buchpräsente. „Sie haben allen Grund auf Ihre Leistung stolz zu sein“, gratulierte Dr. Barbara Blaszkiewicz, die Vorsitzende des Arbeitskreises Medizinische Fachange-stellte der Ärztekammer.

Für die Sommerprüfung an den 34 Berufskollegs im Kammerbezirk waren 1529 Aus-zubildende für den MFA-Beruf gemeldet, bei der vorangegangenen Winterprüfung waren es 411. „Sie wissen selbst am besten, dass Sie eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit erwartet“, gab Dr. Blaszkiewicz den frischgebackenden MFA mit auf den Weg. Der Beruf sei ohne Zweifel eine Herausforderung, denn Medizinische Fachan-gestellte seien nicht nur Bezugsperson für Patientinnen und Patienten, sondern auch als „rechte Hand“ von Ärztin und Arzt unverzichtbar.

Dr. Blaszkiewicz betonte die Bedeutung funktionierender Teams aus Ärztinnen, Ärz-ten und Praxispersonal: Die Zusammenarbeit unterschiedlicher Berufsgruppen in der Arztpraxis und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sei nicht nur ein Schlagwort, sondern längst gelebte Realität. Ein umfangreiches Portfolio beruflicher Weiterqualifizierung kann dabei interessante Perspektiven eröffnen. Die Qualifika-tion als Entlastende Versorgungsassistentin (EVA) in Hausarzt- und Facharztpraxen als eine von 36 möglichen Spezialisierungsqualifikationen gehört ebenso dazu wie die Aufstiegsfortbildung zur Fachwirtin bzw. zum Fachwirt für ambulante medizini-sche Versorgung.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe betreut nach dem Berufsbildungsgesetz die drei-jährige Ausbildung zur/zum Medizinischen Fachangestellten und arbeitet dabei eng mit den Berufskollegs in Westfalen-Lippe zusammen. Von der Kammer eingerichtete Prüfungsausschüsse nehmen die Prüfungen zum Abschluss der Berufsausbildung ab. 


  Teilnehmende an der Zwischenprüfung MFA 2025 haben ihre Teilnahmebescheinigung mit ihren Ergebnissen erhalten.
Die Bescheinigungen wurden an die Privatanschrift der Auszubildenden versandt und zwar in doppelter Ausfertigung. Dabei ist eine Ausfertigung zur Information und Besprechung mit dem ausbildenden Arzt/der ausbildenden Ärztin vorgesehen.

Im Durchschnitt erreichten die 1.624 Teilnehmenden im Kammergebiet folgende Ergebnisse:

1. Arbeits- und Praxishygiene  63,44 %
2. Schutz vor Infektionskrankheiten 54,17 %
3. Untersuchungen und Behandlungen vorbereiten 52,76 %
4. Verwaltungsarbeiten  63,71 %
5. Datenschutz und Datensicherheit  71,65 %

  Tarifverhandlungen für Medizinische Fachangestellte

Am 21.11.2024 haben sich die Tarifparteien, der Verband medizinischer Fachberufe e. V. (vmf) und die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedigungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA), haben sich auf einen neuen Gehaltstarifvertrag mit zweijähriger Laufzeit und Änderungen im Manteltarifvertrag geeinigt. 

Der neue Gehaltstarifvertrag sieht zunächst eine lineare Erhöhung der Tarifgehälter um 3,85 Prozent ab dem 1. Januar 2025 vor. Ab dem 1. Januar 2026 kommt es zu unterschiedlich hohen Steigerungsraten in den Berufsjahrstufen, durchschnittlich steigen die Gehälter in der zweiten Stufe um 3,4 Prozent. Um beim Einstiegsgehalt konkurrenzfähig zu anderen Gesundheitsfachberufen zu bleiben, wurden die unteren vier Berufsjahrstufen etwas stärker erhöht als die höheren Berufsjahrstufen. Zugleich wurde, um die Leistungen langjähriger MFA anzuerkennen, die Einfügung einer weiteren Berufsjahrstufe (29.-32. Berufsjahre) ab Januar 2026 vereinbart.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich ab dem 1. Januar 2025 auf 1.000 Euro im ersten Ausbildungsjahr, 1.100 Euro im zweiten Ausbildungsjahr und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr. Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Ausbildungsvergütungen erneut in jedem Ausbildungsjahr um 50 Euro.

Die Tarifparteien verständigten sich ferner darauf, den Urlaubsanspruch zu erhöhen. Dieser beträgt nun 29 Arbeitstage bzw. 31 für MFA, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Bei der jährlich fälligen Sonderzahlung wurden im Hinblick auf die Elternzeit Klarstellungen sowie verschiedene redaktionelle Änderungen vorgenommen.

Hier finden Sie die aktuellen Tarifverträge