Dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung

Ab dem 01.01.2026 ist die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) für die Prüfung der Gleichwertigkeit der Ausbildungsnachweise nach § 3 Absatz 1 bis 3 der Bundesärzteordnung für Anträge, die ab dem 1. September 2024 bei der Bezirksregierung Münster gestellt wurden, zuständig (dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf die Verfahren, die der ÄKWL auf der Grundlage von § 1 Absatz 8 der Zuständigkeitsverordnung Heilberufe von der Bezirksregierung Münster zugeteilt worden sind. Die Zuteilung erfolgt dabei länderbezogen, d. h. unter Berücksichtigung des Staates, der den Ausbildungsnachweis ausgestellt hat. Die Zuordnung über die örtliche Zuständigkeit veröffentlicht die Bezirksregierung Münster ab dem 01.01.2026 hier.

Bei der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung wird anhand der einschlägigen Dokumente geprüft, ob ein absolviertes Medizinstudium den in Deutschland geforderten Standards entspricht und keine wesentlichen Defizite bestehen, die auch nicht durch Berufserfahrung oder lebenslanges Lernen ausgeglichen worden sind.

Der ÄKWL wird erst dann ein Verfahren zugeteilt, wenn die für die Gleichwertigkeitsprüfung erforderlichen Dokumente und Unterlagen vollständig bei der Bezirksregierung Münster eingegangen und bearbeitet worden sind.
 


Wichtige Hinweise zum organisatorischen Ablauf:

  • Die ÄKWL erhält ab dem 02.01.2026 die Unterlagen zu den Verfahren, bei denen eine dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung durchzuführen ist.
     
  • Die ÄKWL wird zwischen dem 06.01.2026 und dem 09.01.2026 alle Personen, deren Verfahren der ÄKWL von Seiten der Bezirksregierung Münster zugeteilt worden ist, per E-Mail benachrichtigen und ihnen weitere Informationen zum Ablauf zukommen lassen.
     
  • Die ÄKWL kann selbstverständlich nur zu den Verfahren Auskunft geben, die ihr zugeteilt worden sind. 
     
  • Wenden Sie sich bitte mit Fragen zu einem laufenden Verfahren erst an die ÄKWL, wenn Sie eine entsprechende E-Mail von der ÄKWL erhalten haben. In dieser E-Mail werden Ihnen auch die entsprechenden Kontaktdaten genannt. 
     
  • Informieren Sie sich bitte auch zukünftig vor einer Kontaktaufnahme zur ÄKWL auf dieser Seite (www.aekwl.de/gwp) über die aktuellen organisatorischen Abläufe und Gegebenheiten.