Einrichtung einer Betreuung, Anordnung einer Unterbringung, Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen

Ist der Patient entscheidungsunfähig und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, kann die Notwendigkeit zu der Bestellung eines Betreuers oder zu einer Anordnung von Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen bestehen. Um Ärztinnen und Ärzten eine Hilfestellung bei der Einleitung dieser Verfahren zu geben, sind in Abstimmung mit dem Justizministerium NRW entsprechende Musterformulare entwickelt und mit Erläuterungen unter den nachfolgenden Verlinkungen eingestellt worden. Mit Hilfe dieser Formulare können Ärztinnen und Ärzte die Anordnung einer vorläufigen rechtlichen Betreuung anregen.

Des weiteren erleichtern die Formulare zur Erteilung eines ärztlichen Zeugnisses den Rechtsverkehr mit den Gerichten. Es werden mittels dieser Formulare die Informationen abgefragt, die zur Bestellung eines Betreuers, zur Unterbringung und zur Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen erforderlich sind. 

Patientinnen und Patienten sollten darüber informiert werden, dass durch eine Vorsorgevollmacht die Einrichtung einer Betreuung ganz oder zumindest teilweise  vermieden sowie durch eine Betreuungsverfügung Einfluss auf die Person des Betreuers genommen werden kann.