Nach Einreichen der Prüfunterlagen werden diese nach einer Checkliste vorsortiert und auf Vollständigkeit geprüft. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen werden die fehlenden Unterlagen einmalig nachgefordert. Die Prüfunterlagen liegen während der laufenden Überprüfung kontinuierlich in demselben Schrankfach. Dadurch ist das Vermischen mit Unterlagen anderer Überprüfungen so gut wie ausgeschlossen. Die Unterlagen zur Technik werden durch MTRA vorgeprüft. Im Anschluss findet die Überprüfung durch die Radiologen statt. Bei Mängeln, die zu erheblichen Konsequenzen für die Betreiber führen, werden die Prüfunterlagen zusätzlich einem Gremium von Radiologen, Teilgebietsradiologen, Medizinphysikexperten und (ausschließlich in Westfalen-Lippe) MTRA zur Entscheidung vorgelegt. Der Ergebnisbericht wird erstellt und zusammen mit allen eingereichten Unterlagen an den Betreiber gesandt. Beurteilungsgrundlagen sind der derzeitige Stand von Wissenschaft und Technik (Gesetze, Normen, Leitlinien veröffentlicht von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF), Richtlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften) sowie die bundeseinheitlichen Kriterien, die der Zentrale Erfahrungsaustausch der ÄSt.en verabschiedet hat.
Teamleiter/in der Ärztlichen Stelle Röntgen: Dr. med. Felicitas Schrick
Vorsitzender
Prof. Dr. med. Hans-Björn Gehl,
Bielefeld
Stellvertretender Vorsitzender
Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Allkemper,
Münster
Stellvertretender Vorsitzender
Dr. med. Axel Koehler,
Paderborn
Allgemeines:
Infoblatt – Beurteilungsgrundlagen der Ärztlichen Stellen WL (StrlSchV)
Infoblatt – Meldung besonderer Vorkommnisse nach StrlSchV
Infoblatt – Prüfung nach Strahlenschutzverordnung (StrlSchV)
Infoblatt – Einreichen von Unterlagen Röntgen
Infoblatt – Einreichen von Unterlagen Mammographie
Infoblatt – technische und medizinische Qualitätskontrolle der Osteodensitometriegeräte
Infoblatt – zusätzliche Strahlenschutzverantwortiche
Infoblatt – Aufbewahrungsfristen
Infoblatt – Diagnostische Referenzwerte 2022
Infoblatt – Orientierungshilfe Zeichenlegung
Anforderungsunterlagen
Rückantwortbogen
Rückantwortbogen (Osteodensitometrieeinrichtung)
Leistungsverzeichnis – sonstige Geräte
Leistungsverzeichnis – CT
Leistungsverzeichnis – DVT
Technikbogen
Technikbogen Durchleuchtung
Indikations- und Befundbogen 1. Zeitraum
Indikations- und Befundbogen 2. Zeitraum
Musterprotokolle
Aufnahmeeinrichtung
Digitaler Bildempfänger
Durchleuchtungseinrichtung nach DIN 6868-4
Messungen zur Konstanzprüfung Digitale Radiographie
Messungen zur Konstanzprüfung Durchleuchtungstechnik
Filmverarbeitung
Laserkamera
Bei Anmeldung eines Röntgengerätes zur teleradiologischen Nutzung ist die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde einzureichen.
Ein Jahr nach Aufnahme des teleradiologischen Betriebes wird der Standort durch eine Kommission der ÄSt. WL im Rahmen einer Vor-Ort-Begehung erstmalig geprüft. Danach finden regelmäßige Dokumentenprüfungen statt – in digitalisierter Form über eine hauseigene Cloud. Alle 6 Jahre überprüft erneut eine Kommission der ÄSt. die Teleradiologie vor Ort.
In der Regel findet alle 24 Monate eine Prüfung der Teleradiologie statt. Bei erheblichen Beanstandungen kann zusätzlich eine Teilprüfung nach 6 Monaten erfolgen.
Für einen sicheren Datentransfer stellt die Ärztekammer Westfalen-Lippe eine eigene Cloud bereit. Über diese wird weitestgehend die Prüfung der Teleradiologie abgewickelt. Hierfür muss der SSV eine Ansprechperson benennen und die Kontaktdaten der Ärztlichen Stelle mitteilen. Diese Person erhält dann für die Bearbeitung der Anforderung die Zugangsdaten zur Cloud.
Inhalte der Teleradiologie-Prüfung durch die ÄSt. W-L sind:
Ansprechpartner/in:
Dr. med. Felicitas Schrick (Radiologin)
Dr. rer. nat. Nabaz Noori (MPE)
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