Ärztliche Stellen Westfalen-Lippe

Über uns

Die Ärztliche Stelle W-L ist eine Einrichtung innerhalb der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Unsere Aufgabe ist es, die hohe Qualität bei medizinischen Strahlenanwendungen auf Grundlage des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung in Westfalen-Lippe aufrecht zu erhalten. 

Wir sind ein Team aus einer Radiologin, einem Medizinphysikexperten (MPE), drei Medizinischen Technologinnen für Radiologie (MTR), sieben Sachbearbeiterinnen und einem Sachbearbeiter. Unterstützt wird unsere Arbeit außerdem von einer Gruppe ehrenamtlich berufener Ärztinnen und Ärzte, sowie MPE und MTR.

Wir beraten die Strahlenschutzverantwortlichen bei der Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung, insbesondere zur Herabsetzung der Strahlenexposition und Verbesserung der Bildqualität. 

Wir prüfen im Bereich der radiologischen Diagnostik, der Strahlentherapie und der Nuklearmedizin die Einhaltung vorgegebener Regeln und Standards mit dem Ziel, den Umgang mit Röntgen- und anderen Strahlenarten und radioaktiven Stoffen in der Diagnostik und der Behandlung sicher zu machen. Dabei geht es zuallererst um den Strahlenschutz für Patientinnen und Patienten und das Personal.

Prüfungsschwerpunkte sind:

  • die diagnostische und therapeutische Strahlenanwendung unter Berücksichtigung der rechtfertigenden Indikation 
  • die Qualitätsstandards bei Untersuchungen und Behandlungen 
  • die Optimierung der diagnostischen Strahlenanwendung (möglichst geringe Strahlendosis für den Patienten bzw. die Patientin bei diagnostisch aussagefähiger Bildqualität)
  • die Beachtung der vom Bundesamt für Strahlenschutz veröffentlichten diagnostischen Referenzwerte 
  • die Umsetzung unserer Verbesserungsvorschläge zur Optimierung der medizinischen Strahlenanwendung 

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegen wir der Weisung der zuständigen Aufsichtsbehörde in NRW dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS).

Im Rahmen unseres Prüfauftrages sind wir fachlich unabhängig und ausschließlich gutachterlich tätig. Wir sind jedoch verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde zu informieren, wenn unsere Hinweise wiederholt nicht umgesetzt werden oder aber "Gefahr in Verzug" ist.

Kontakt Ärztliche Stellen

Kontakt Röntgen
  Tel.: 0251 929-2697
 Fax: 0251 929-2649
E-Mail: roentgen@aekwl.de

Kontakt Teleradiologie
Regina Damovsky 
  Tel.: 0251 929-2616
E-Mail: teleradiologie@aekwl.de

Kontakt Strahlentherapie
Dilek Braatz
  Tel.: 0251 929-2626
E-Mail: strahlenschutz@aekwl.de

Kontakt Nuklearmedizin
Hannah Vormann
 Tel.: 0251 929-2617
E-Mail: nuklearmedizin@aekwl.de

Sie erreichen uns: Mo. – Do. von 08.00 – 16.45 Uhr und Fr. von 08.00 – 13.30 Uhr

Kontaktliste Ressort QS – Ärztliche Stellen

Weitere Informationen zu den Ärztlichen Stellen für


Anmeldung/Datenerfassung

Alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Einrichtung bei der Ärztlichen Stelle anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt formlos und ist der zuständigen Aufsichtsbehörde in Kopie vorzulegen. 

Formular: Kontaktdaten/Ansprechpartner
Formular: Anzeige/Änderungsmeldung
Formular: Anmeldung zusätzlicher Strahlenschutzverantwortlicher

Möglichkeit der Bilddaten-Einreichung: DICOM Mail Versand

Die ÄSten. Westfalen-Lippe können online DICOM-Daten empfangen. Hierbei ist es jedoch notwendig, die Datensätze zu codieren um einen reibungslosen Ablauf der jeweiligen Überprüfung sicherzustellen. 

Die ÄSt.en haben sich bundesweit darauf geeinigt, das DICOM-Feld „PatID“ für diesen Zweck zu nutzen. Zu diesem Zweck ist eine Änderung des DICOM-Datensatzes zulässig, da ÄSt.en niemals Daten an Weiterbehandelnde weiterleiten und somit die Datenintegrität nicht gefährdet ist. 

Jede ÄSt. wird das DICOM-Feld „PatID“ entsprechend ihrer Organisationsstruktur nutzen. 

Für die ÄSt. Westfalen-Lippe (StrlSchV) wurde die Codierung wie folgt festgelegt:
„GID“ [Ihre GID] (z. B. GID 12345) 

Leitfaden

Gebühren

Für die Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle werden nach § 9 (5) HeilBerG kostendeckende Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe (+ Änderungsfassung der Verwaltungsgebührenordnung) festgelegt. 

Vorstandsbericht

Bericht des Vorstandes der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit einem Überblick über die Arbeit der Ärztlichen Stellen.


DIN + ISO EN Normen dürfen nicht vervielfältigt werden also auch nicht im Internet zur Verfügung gestellt werden. 
Alle Normen etc. sind zu erhalten über www.beuth.de