Ärztliche Stelle Strahlentherapie/Radioonkologie

Beurteilung

Beurteilungsgrundlagen sind der derzeitige Stand von Wissenschaft und Technik (Gesetze, Normen, Leitlinien veröffentlicht von der AWMF, Richtlinien und Empfehlungen der Fachgesellschaften) sowie die bundeseinheitlichen Kriterien, die der Zentrale Erfahrungsaustausch der ÄSt.en verabschiedet hat. 

Nach Abschluss der Überprüfung erhält der Strahlenschutzverantwortliche einen ausführlichen Ergebnisbericht mit einer Auflistung der ggf. gefundenen Mängel sowie der Verbesserungsvorschläge. 

Aufgrund einer Weisung des zuständigen Aufsichtsministeriums muss die Folgeprüfung in der Regel innerhalb von 24 Monaten abgeschlossen sein. Daraus folgt, dass  die nächste Anforderung bei der verlängerten Wiedervorlagezeit (24 Monate) nach 21 Monate, bei der regulären Wiedervorlagezeit  (12 Monate) nach 10 Monate und bei der verkürzten Wiedervorlagezeit (6 Monate) nach 5 Monaten erfolgt.  

Ansprechpartner/in: 
Dr. rer. nat. Nabaz Noori 
Dr. med. Felicitas Schrick 


Vorsitz der Ärztlichen Stelle Strahlentherapie

Vorsitzender
Dr. med. Dieter Schnalke,
Lüdenscheid

Stellvertretender Vorsitzender
Prof. Dr. med. Irenäus-Anton Adamietz,
Herne

Stellvertretender Vorsitzender
Dr. med. Michael Glag,
Bocholt