Ärztliche Stellen Westfalen-Lippe

Aktuelle Informationen zum Strahlenschutz:

Aktualisierte Checklisten und Schriftstücke zur Qualitätssicherung in der Strahlen- und Röntgentherapie
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Aktualisierte Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Röntgendiagnostik, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 27.12.2022
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Aktualisierte Leitlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung in der Computertomographie, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt vom 27.12.2022
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Bekanntmachung der aktualisierten diagnostischen Referenzwerte für diagnostische und interventionelle Röntgenanwendungen vom 17. November 2022
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Verwendung von Patienten-Strahlenschutzmitteln bei der diagnostischen Anwendung von Röntgenstrahlung am Menschen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission verabschiedet in der 321. Sitzung der Strahlenschutzkommission am 22./23. September 
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Leiter/in der Ärztlichen Stelle: Dr. med. Felicitas Schrick 
Medizinpyhsik-Experte: Dr. rer. nat. Nabaz Noori


Die Ärztekammer Westfalen-Lippe richtet Ärztliche Stellen (ÄSt.en) nach Strahlenschutzverordnung für

Röntgen                                          

Röntgen/Teleradiologie               

Strahlentherapie/Radioonkologie

Nuklearmedizin                                    

ein und nimmt dieses als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in NRW das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im §9 (2) Heilberufsgesetz
  
Im Rahmen ihres Prüfauftrages sind ÄSt.en von ihren Trägern (hier die ÄKWL) fachlich unabhängig. Die zentrale Aufgabe der ÄSt.en ist die Beratung radiologisch, strahlentherapeutisch und nuklearmedizinisch Tätiger. ÄSt.en sind ausschließlich gutachterlich tätig und haben selber keine Vollzugsaufgaben. Sie haben jedoch die Verpflichtung die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren, wenn ihre Hinweise wiederholt nicht umgesetzt werden oder aber "Gefahr in Verzug" ist.

Neben der Förderung zur Verbesserung des Qualitätsniveaus radiologischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedinizinischer Leistungen ist die Durchsetzung des bestmöglichen Strahlenschutzes für Patienten eine der zentralen Aufgaben der ÄSt.en. ÄSt.en sind die einzigen Organisationen, die alle Aspekte (sowohl technisch als auch medizinisch – inklusive ärztlicher Leistungen) radiologischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedinizinischer Leistungen im Zusammenhang betrachten und bewerten. Nach Auffassung der ÄSt.en Westfalen-Lippe ist der Zweck ihrer Prüftätigkeiten nicht die Kontrolle radiologisch, nuklearmedizinisch oder strahlentherapeutisch Tätiger. Anhand der Überprüfung eingereichter Unterlagen wird auf deren "Zuverlässigkeit" und das Einhalten festgelegter Qualitätstandards und -anforderungen für die Zukunft geschlossen. Es handelt sich also um eine klassische Zertifizierung.

Die Aufgaben und die grundlegenden Organisationsstrukturen der ÄSt.en sind bundesweit einheitlich niedergelegt in der Richtlinie Ärztliche und Zahnärztliche Stellen

Das Ressort Qualitätssicherung, zu der die ÄSt.en in der Ärztekammer Westfalen-Lippe gehören, ist seit 2005 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert

Allgemeines zur Ärztlichen Stelle nach Strahlenschutzverordnung

Bericht des Vorstandes der Ärztekammer Westfalen-Lippe mit einem Überblick über die Arbeit der Ärztlichen Stellen: 

  Aktueller Vorstandsbericht
  Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) 

Kontakt Ärztliche Stellen

  Tel.: 0251 929-Durchwahl
 Fax: 0251 929-2649
 E-Mail: roentgen@aekwl.de
Sie erreichen uns: Mo. – Do. von 08.00 – 16.45 Uhr, Fr. von 08.00 – 13.30 Uhr.

 Ansprechpartner Ressort QS – Ärztliche Stellen


Erfassung der Einrichtungen

Alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Einrichtung bei der Ärztlichen Stelle anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt formlos und ist der zuständigen Aufsichtsbehörde in Kopie vorzulegen. 

Formular: Kontaktdaten/Ansprechpartner
Formular: Anzeige/Änderungsmeldung
Formular: Anmeldung zusätzlicher Strahlenschutzverantwortlicher
Einreichen der Unterlagen: DICOM Mail Versand

Überprüfungszeiträume

Nach Maßgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erfolgen die Überprüfungen in regelmäßigen Abständen.

Neues Bewertungskonzept/Wiedervorlagetabelle

Gebühren

Für die Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle werden nach § 9 (5) HeilBerG kostendeckende Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe festgelegt. 



Ärztliche Stelle Röntgen

Die Überprüfungen nach StrlSchV finden in der Regel als Dokumentenprüfung in der ÄSt. Westfalen-Lippe statt. Randomisiert und bei Bedarf finden jedoch auch zusätzliche Überprüfungen vor Ort statt.

Prüfunterlagen in der Röntgendiagnostik:

  • Konstanzprüfung der Filmverarbeitung
  • Konstanzprüfung des Befundmonitors
  • Konstanzprüfung des Röntgengerätes
  • Röntgenuntersuchungen vom Menschen (inkl. der Rechtfertigenden Indikation und der Befunde)

Mehr Informationen

Röntgentherapie: siehe ÄSt. Strahlentherapie/Radioonkologie


Ärztliche Stelle Röntgen/Teleradiologie

Die Teleradiologie unterliegt der Genehmigungspflicht durch die Aufsichtsbehörde. Die ordnungsgemäße teleradiologische Nutzung eines Röntgengerätes wird nach StrlSchV durch die ÄSt. Westfalen-Lippe regelmäßig überprüft. 

mehr Informationen

Ihre Ansprechspartnerin:
Regina Damovsky  
  Tel.: 0251 929-2616 
  E-Mail: teleradiologie@aekwl.de


Ärztliche Stelle Strahlentherapie

Die Überprüfungen in der Strahlen- und Röntgentherapie bzw. Radioonkologie finden grundsätzlich vor Ort statt. Für die Vereinbarung der "Vor-Ort-Termine" geht das Anforderungsschreiben A an den Betreiber heraus. Danach erfolgt beim Betreiber der strahlentherapeutischen Einrichtung (Teletherapie/Röntgentherapie/Brachytherapie) das Audit vor Ort durch eine Gutachterkommission. Die Kommission besteht in der Regel aus zwei Strahlentherapeuten, einem Medizinphysikexperten (MPE) sowie einem/r hauptamtlichen ärztlichen Mitarbeiter/in der Ärztlichen Stelle StrlSchV.

Prüfunterlagen in der Strahlentherapie:

  • Betriebsgenehmigung
  • Betriebsbuch
  • Arbeitanweisungen
  • (Fachkundenachweis*)
  • Protokolle der Zustands- und Konstanzprüfungen
  • Ergebnisse der Überprüfungen der Systeme zur Therapieplanung
  • Patientenbezogene Aufzeichnungen, Behandlungs- und Bestrahlungspläne mit Angaben zur Rechtfertigenden Indikation, Wahl der Bestrahlungsart und Strahlenenergie, Definition des Zielvolumens, Bestrahlungsmethodik sowie Bestrahlungstechnik und der zeitlichen Dosisverteilung mit Einzel- und Gesamtdosis

*Die Überprüfung der Fachkunden obliegt der jeweils zuständigen Bezirksregierung Dez. 55. Zur Vermeidung einer gesonderten Überprüfung durch diese Aufsichtsbehörde ist die ÄSt Westfalen-Lippe ermächtigt worden, diese Aufgabe im Rahmen der Überprüfung nach der StrSchV zu übernehmen. Voraussetzung hierfür ist die Zustimmung des Strahlenschutzverantwortlichen.

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Ärztliche Stelle Nuklearmedizin

Die Überprüfungen in der Nuklearmedizin finden als Dokumentenprüfung in der Ärztlichen Stelle statt.

Prüfunterlagen in der Nuklearmedizin:

  • Umgangsgenehmigung
  • Betriebsbuch
  • Strahlenschutzanweisung
  • Arbeitanweisungen für die am häufigsten durchgeführten Untersuchungen
  • Protokolle der Zustands- und Konstanzprüfungen der Geräte
  • Untersuchungen von Patienten mit Angaben zur Rechtfertigenden Indikation, zum Radiopharmakon, zur technischen Durchführung, zum Befund, szintigraphische Bilder und alle relevanten Informationen einschließlich der Werte für die verabreichte Aktivität

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