Fachsprachenprüfung für ausländische Ärztinnen und Ärzte

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) führt die Fachsprachenprüfung für alle ausländischen Ärztinnen und Ärzte, die im Rahmen der Beantragung der Approbation oder einer Berufserlaubnis von der Zentralen Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH) bei der Bezirksregierung Münster dafür angemeldet worden sind, durch.

Bei der ÄKWL ist das "Organisationsbüro Fachsprachen- und Kenntnisprüfung" für die Fachsprachenprüfungen zuständig. 
Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner für Sie sind Marvin Wegener, Stephan Keppers und Nina Peuntner.
Sie erreichen die Ansprechpersonen unter fachsprachenpruefung@aekwl.de oder telefonisch über die Hotline 0251 929-2121.

Bitte beachten Sie, dass für Fragen zur Approbation oder zu einer Berufserlaubnis sowie für Fragen zum Nachweis der erforderlichen Sprachkenntnisse ausschließlich die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH) zuständig ist. 


3 Schritte zur Prüfung

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  • 1. Schritt: Anmeldung

    Eine Anmeldung zur Erstprüfung erfolgt ausschließlich durch die ZAG-aH. Die ZAG-aH nimmt diese Anmeldungen in der Regel wöchentlich (überwiegend freitags) vor. Sobald diese Anmeldung bei der ÄKWL eingegangen ist, erhalten Sie von Seiten der ÄKWL darüber per E-Mail eine Information.

    Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich. Auch kann keine Terminvereinbarung vor Anmeldung durch die ZAG-aH erfolgen.

    Die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung erfolgt direkt bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Dazu ist eine entsprechende schriftliche Rückmeldung auf dem Postweg oder online unter fachsprachenpruefung@aekwl.de ausreichend.

  • 2. Schritt: Überweisung und Unterlagen

    In der E-Mail der ÄKWL werden Sie gebeten, die Prüfungsgebühr in Höhe von 350,00 Euro zu überweisen und danach folgende Unterlagen in elektronischer Form (beispielsweise als pdf- oder jpg-Datei) an fachsprachenprüfung@aekwl.de zu schicken:

    a) den Zahlungsbeleg, 
    b) das Zertifikat, das Ihnen allgemeine Deutsch-Kenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau B2 bescheinigt,
    c) einen aktuellen Lebenslauf sowie
    d) die von Ihnen unterschriebene Datenschutzerklärung, die der E-Mail der ÄKWL beigefügt ist. 

    Bei Erstprüfungen können Sie auch gerne einen Zeitraum angeben, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten. Bei Wiederholungsprüfungen erfolgt der Terminvorschlag von Seiten der ÄKWL.

  • 3. Schritt: Terminabstimmung

    Sobald Sie die geforderten Unterlagen vollständig bei der ÄKWL eingereicht haben, teilt Ihnen die ÄKWL einen Prüfungstermin per E-Mail mit. Die Prüfungen finden in der Regel viermal im Monat an einem Donnerstag oder einem Samstag statt. 

    Wichtig: Sollten Sie die Prüfung an dem genannten Datum nicht realisieren können, teilen Sie dies bitte sehr zügig innerhalb von drei Werktagen per E-Mail der ÄKWL mit und stimmen Sie einen Alternativtermin ab.

    Eine spätere Verschiebung oder Absage ist nicht ohne weiteres möglich. Gegebenenfalls wird die Prüfungsgebühr erneut fällig. Gleiches gilt auch bei Nicht-Erscheinen zu einem mitgeteilten Prüfungstermin.

    Etwa zehn Tage vor dem genannten Termin erhalten Sie von der ÄKWL eine zusätzliche E-Mail, der Sie die genaue Uhrzeit der Prüfung entnehmen können.


Ablauf der Fachsprachenprüfung

Die Fachsprachenprüfung ist praxisnah gestaltet und findet in Form einer Einzelprüfung vor einem Prüfungsausschuss statt, der aus drei Mitgliedern besteht, von denen mindestens zwei Mitglieder approbierte Ärzte sind. In der Prüfung werden Fachsprachenkenntnisse im berufsspezifischen Kontext – orientiert am Sprachniveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) – erwartet. Die Prüfung hat eine simulierte Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhausalltag im Mittelpunkt und besteht aus den folgenden drei Teilen, die jeweils 20 Minuten dauern.

Die Prüfung im Detail

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  • 1. Teil: Arzt-Patienten-Gespräch

    Sie führen gegenüber einem simulierten Patienten, den ein ärztliches Mitglied des Prüfungsausschusses spielt, ein Anamnesegespräch durch. Erfassen Sie dabei dessen persönliche Angaben und gehen Sie auf die aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, die Medikamenten-, die Sozial- und die Familienanamnese ein.

    Formulieren Sie auf der Grundlage des Gesprächs Verdachtsdiagnosen, die Sie dem Patienten mitteilen und gehen Sie auf dessen Fragen und weitere Äußerungen ein. Neben dem sicheren Verstehen der Angaben des Patienten steht in diesem Prüfungsteil eine für den Patienten klar verständliche Sprache unter Verwendung möglichst weniger Fremdwörter und medizinischer Fachtermini im Vordergrund.

    Sie dürfen sich schriftliche Aufzeichnungen (Notizen) machen. Die Notizen fließen nicht in die Bewertung der Prüfung ein, müssen am Ende der Prüfung aber abgegeben werden. Papier und Stifte stehen bereit.

  • 2. Teil: Schriftlicher Bericht

    Tragen Sie die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen in einem Bericht zusammen und beschreiben das weitere Vorgehen. Dies muss – wo angegeben – in ganzen Sätzen erfolgen. Sie erhalten eine Vorlage für die handschriftlichen Aufzeichnungen Ihres Berichtes. Es steht aber auch ein PC zur Eingabe des Berichtes zur Verfügung.

    Die zuvor während des Arzt-Patienten-Gesprächs angefertigten Notizen dürfen genutzt werden. Ein PC zur Eingabe des Berichts steht zur Verfügung. Ein medizinisches Wörterbuch liegt aus und darf verwendet werden. Die Dokumentation findet in einem separaten Raum statt, in den Sie der Ausschussvorsitzende begleitet und zum 3. Prüfungsteil wieder abholt.

  • 3. Teil: Arzt-Arzt-Kommunikation

    Im dritten Prüfungsteil geben Sie zunächst die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an ein ärztliches Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Auch dabei dürfen die im Arzt-Patienten-Gespräch angefertigten Notizen genutzt werden. Die Informationen sollen dabei prägnant – bei kompetentem Umgang mit medizinischem Fachwortschatz – dargestellt werden. Lassen Sie sich anschließend auf das weitere Gespräch mit dem Prüfer ein.

    Zum Abschluss setzen Sie in eine kurze Liste gebräuchlicher medizinischer Fachbegriffe ("Vokabelliste") die jeweilige deutschsprachige Bezeichnung ein.

    Die Mitglieder des Prüfungsausschusses nehmen die Bewertung der Prüfung nach einem einheitlichen, strukturierten Schema vor und teilen Ihnen das Ergebnis unmittelbar nach der Prüfung mit. Ihre mündlichen und schriftlichen Äußerungen werden dabei ausschließlich im Hinblick auf die fachsprachlichen und sprachinhaltlichen Aspekte bewertet. Sie erhalten von den Prüfern im Anschluss ein Informationsblatt zum weiteren Verfahrensablauf. In der auf die Prüfung folgenden Woche wird Ihnen das Ergebnis von der ÄKWL schriftlich mitgeteilt. Die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Heilberufe (ZAG-aH) erhält eine Kopie dieser Ergebnismitteilung in elektronischer Form.

    Bei Nicht-Bestehen kann die Prüfung so oft wie erforderlich wiederholt werden. Die ÄKWL spricht eine Empfehlung zum Wiederholungszeitpunkt aus. Der empfohlene Zeitraum kann zwischen 3 und 6 Monaten liegen. Nehmen Sie sich die empfohlene Zeit und bereiten Sie sich durch Besuche geeigneter Sprachkurse und/oder sprachaktiver Hospitationen in Krankenhäusern oder Arztpraxen auf die Wiederholungsprüfung vor.


Prüfungsräumlichkeiten: Wo findet die Fachsprachenprüfung statt?

Die Fachsprachenprüfungen finden in der Regel im 2. Stock des Ärztehauses statt. Nutzen Sie den Haupteingang und folgen Sie der Beschilderung. Über das Haupttreppenhaus gelangen Sie zu den Prüfungsräumen. Begleitpersonen dürfen sich nicht im Prüfungsbereich aufhalten.
Weitere Informationen zur Anreise finden Sie hier.

Wichtig: Mobiltelefone, Gepäck oder Hilfsmittel dürfen nicht in die Prüfungsräume mitgenommen werden.


Thema Fachsprachenprüfung im Westfälischen Ärzteblatt

Zehn Jahre Fachsprachenprüfung
Heilkunst braucht Sprachkunst: Konzept aus Westfalen-Lippe als Prüfungsstandard etabliert
Von Jürgen Herdt

Sprache ist für den Arzt und die Ärztin nicht nur Kommunikationsmedium, sie hat auch entscheidende Bedeutung im Behandlungsprozess und für den Behandlungserfolg und damit gerade in der Arzt-Patienten-Beziehung eine Schlüsselfunktion. Kein anderes Motto bringt es besser auf den Punkt als „Heilkunst braucht auch Sprachkunst“. Nicht ohne Grund fand unter diesem Leitspruch die Konzeptionierung der Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe statt, deren erste Durchführung sich am 15.02.2024 zum zehnten Mal jährt. Den ganzen Artikel aus dem Westfälischen Ärzteblatt 02/2024.