Newsletter für die Mitglieder der Kammerversammlung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Reform der Notfallversorgung: rund 730 integrierte Notfallzentren notwendig

In der Notaufnahme soll nach Vorschlägen der Regierungskommission künftig besser zwischen leichteren und schwereren Notfällen unterschieden werden. Leichtere Notfälle kommen direkt in eine ambulante Notdienstpraxis, schwerere Fälle in die Notaufnahme. Schnittstelle ist ein gemeinsamer Tresen von Klinik und Kassenärztlicher Vereinigung. Eine Simulation des GKV-Spitzenverbands hat jetzt ergeben: Für eine flächendeckende Versorgung wären bundesweit etwa 730 solcher Integrierten Notfallzentren (INZ) nötig – das sind mehr, als die Regierungskommission vorschlägt. Entscheidend neben der Anzahl ist die am Bedarf der Bevölkerung orientierte Verteilung der INZ. Demnach muss in Städten eine Auswahl aus mehreren qualifizierten Kliniken getroffen werden, während in ländlichen Regionen auch kleinere Häuser ein INZ bekommen müssen. Seine Vorschläge für eine bedarfsgerechte Planung und Ausstattung von INZ hat der GKV-Spitzenverband jetzt in einem Papier veröffentlicht. 


Verantwortungsgemeinschaft Soziale Gesundheit – Gemeinsame Versorgung im Ruhrgebiet (GeVoR)

Deutschland verfügt über ein gutes und leistungsfähiges Gesundheitssystem, das sich aber in wachsendem Maße sozialen Herausforderungen – insbesondere auch im Ruhrgebiet – stellen muss. Dies ist der Hintergrund der GeVoR-Initiative, die sich mit einer Konferenz am 20. November 2023 im Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen erstmalig präsentiert hat. 

Lesen Sie mehr über die Hintergründe und Ziel der Initiative „Soziale Gesundheit – Gemeinsame Versorgung im Ruhrgebiet“ (GeVoR).


Kammerpräsident Gehle möchte Gesundheitskompetenz der Gesellschaft stärken

In seinem Eröffnungsgrußwort anlässlich der Landesgesundheitskonferenz am 17.11.2023 in Münster betonte der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Hans-Albert Gehle, die Bedeutung der "Gesundheitsbildung". Eröffnungsrede


Ethikforum 2023: Möglichkeiten der Gendiagnostik – Fluch oder Segen?

Die Weiterentwicklung der Gendiagnostik eröffnet neue Möglichkeiten, Krankheiten rechtzeitig zu erkennen und individuell auf den Patienten oder auf der Patientin ausgerichtete Therapien zu entwickeln. Daneben besteht ein latentes Risiko des Datenmissbrauchs auch für nichtmedizinische Bereiche. Das bestehende Gendiagnostikgesetz soll die mit einer Untersuchung verbundene Gefahr von genetischer Diskriminierung verhindern und zugleich die Chancen des Einsatzes genetischer Untersuchungen für den einzelnen wahren. Das Ethikforum 2023 der Ärztekammer Westfalen-Lippe beschäftigte sich mit der Frage der Verantwortung des Einsatzes der Gendiagnostik und diskutierte diese mit Blick auf die vier Grundprinzipien der Medizinethik – Recht auf Selbstbestimmung, Gerechtigkeit, Fürsorge und Nicht-schadenwollen. 

Schauen Sie sich in dem Video die Vorträge und Diskussionen des Ethikforums 2023 an.


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