Angesichts der Ausbreitung von SARS-CoV-2 haben zahlreiche Ärztinnen und Ärzte ihre Bereitschaft erklärt, z. B. als Vertreter in Arztpraxen oder unterstützend in der Beratung von Patienten zu arbeiten.
Gegenwärtig ist juristisch noch nicht eindeutig geklärt, ob die Abnahme von Abstrichen von Covid-19-Verdachtsfällen eine vertragsärztliche ambulante Leistung oder eine Leistung der Gefahrenabwehr nach dem Infektionsschutzgesetz ist. Bei einer vertragsärztlichen Leistung liegt die Verantwortung für die erforderliche Berufshaftpflichtversicherung beim Vertragsarzt bzw. dessen Vertreter. Bei einer Leistung der Gefahrenabwehr träte an die Stelle der individuellen Haftpflichtversicherung eine sog. Staatshaftung.
Erfreulicherweise hat die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe bereits rasch und eindeutig reagiert und zugesagt, trotz der derzeit ungeklärten Rechtslage die erforderlichen Abstriche zu organisieren. Ärztinnen und Ärzte, die diese Einsätze übernehmen, werden freiberuflich tätig und müssen haftpflichtversichert sein. Vor diesem Hintergrund hat u. a. die Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine (DÄV) Deckungszusagen für die bereits bei ihr versicherten Ärztinnen und Ärzte gemacht. Weitere Haftpflichtversicherungen, die Deckungszusagen bestätigt haben, finden Sie hier.
Diese Regelung gilt auch ohne explizite Bestätigung für alle versicherten Ärzte.
Ärztinnen und Ärzten ohne ärztliche Tätigkeit gibt eine "Restrisikoversicherung" der DÄV für rund 80 Euro Jahresbeitrag den erforderlichen Haftpflichtschutz. Bei Neuabschluss einer Versicherung gibt es keine Wartezeiten und keine Einschränkungen, die Absicherung gilt ab dem ersten Tag der Versicherung.
Weitere Informationen zu bestehendem Versicherungsschutz und den Möglichkeiten eines Versicherungs-Neuabschlusses gibt das
Deutsche Ärzteversicherung Allgemeine
Tel.: 0221 148-23087
E-Mail: service@aerzteversicherung.de
Versicherungskammer Bayern: Information zur Berufshaftpflichtversicherung Heilwesen für Ärzte bzw. Betriebshaftpflichtversicherung Heilwesen für Kliniken im Krisenmodus Corona-Virus (SARS-CoV-2 ) FAQ und Versicherungsbestätigung
HDI Versicherrung AG: Versicherungsschutz für ärztliche Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Corona Virus
Allianz: Beitragsneutrale Deckungserweiterungen der Allianz
Gothaer Haftpflichtversicherung: Aktuelle Informationen zur Gothaer Haftpflichtversicherung für Unternehmerkunden (KI / KG) – auch Multilineprodukte
Ergo: Fragen und Antworten zum CoronaVirus und Arzthaftpflichtversicherung
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