Bitte prüfen Sie vor Einreichung der Unterlagen bei der Ärztekammer in Eigeninitiative Ihre Zeugnisse, Logbücher, Leistungskataloge, Teilnahmebescheinigungen etc., ob Sie die Weiterbildungsmindestzeit und -mindestinhalte ausreichend nachweisen und die Unterlagen die formalen Voraussetzungen erfüllen (siehe auch Checkliste), z. B. Angaben zum zeitlichen Umfang (Vollzeit/Teilzeit), Unterbrechungen, keine Überschneidungen der Zeiträume etc.
Jede durch die Ärztekammer erforderliche Nachfrage kann dazu führen, dass der von Ihnen gewünschte Prüfungstermin nicht realisiert werden kann.
Antrag auf Zulassung zur Prüfung
Bitte reichen Sie den entsprechenden Antrag nach Erfüllung der Weiterbildungszeiten und -inhalte mit vollständigen Unterlagen spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin ein.
Antragsformular ( bitte auch immer die Anlage mit einreichen)
Anlagen zum Antragsformular
Das Weiterbildungszeugnis und seine Bedeutung für die Weiterbildung
Wichtige Unterschiede zum Arbeitszeugnis
Matrix macht Erwerb von Kompetenzen sichtbar
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 03/2021)
Checkliste für Weiterbildungszeugnisse
Weiterbildungszeugnisse für Weiterbildungsassistenten
Weiterbildungszeugnis – Was ist zu beachten?
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 09/2017)
Elf neue Zusatz-Weiterbildungen
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 10/2020)
Weiterbildung: Anrechnung nur mit Approbation?
(Quelle: Westfälisches Ärzteblatt, 12/2020)
Statistische Zusammenstellung der erteilten Qualifikationen nach Weiterbildungsordnung (2006 - 2022)
Bewertung von Weiterbildungsabschnitten, -inhalten
Sollten sich Ihre Fragen durch die auf unserer Homepage zahlreich zur Verfügung gestellten Informationen, Hilfestellungen und Veröffentlichungen nicht klären lassen, können Sie gerne während unserer Sprechzeiten anrufen oder eine offizielle Anfrage bei uns stellen.
Anfrageformular ( bitte auch immer die Anlage mit einreichen)
Anlagen zum Antragsformular
In dieser Datenbank erhalten Sie eine Übersicht über die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe nach der Weiterbildungsordnung 2005 und Weiterbildungsordnung 2020.
Haben Sie Ihre Weiterbildung in Teilzeit absolviert oder aufgrund von Unterbrechungen den Überblick verloren?
Mit dem Weiterbildungszeitenrechner der Ärztekammer Westfalen-Lippe können Sie Ihre absolvierten und geplanten Tätigkeitsabschnitte überblicken.
Die Absolvierung theoretischer Weiterbildungszeiten und die Teilnahme an Weiterbildungskursen und –seminaren sind während des Beschäftigungsverbotes im Rahmen des Mutterschutzes möglich und können als Weiterbildung anerkannt werden. Die Teilnahme an Prüfungen ist während dieser Zeit grundsätzlich möglich.
Wenn Sie nach dem 01.07.2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen haben, ist die Weiterbildungsordnung 2020 für Sie maßgeblich.
Haben Sie vor dem 01.07.2020 mit Ihrer Weiterbildung begonnen, haben Sie Wahlrecht, ob Sie die Prüfung nach der Weiterbildungsordnung von 2005 oder von 2020 abschließen.
Wenn Sie nach den Bedingungen der WO 2005 abschließen wollen, beachten Sie bitte die Übergangsfristen in § 20 WO: Weiterbildung zum Facharztweiterbildung: 7 Jahre; Weiterbildung im Schwerpunkt: 3 Jahre; Weiterbildung in einer Zusatz-Weiterbildung: 3 Jahre. Innerhalb dieser Frist können Sie die Prüfung noch nach den Bestimmungen der bisher gültigen Weiterbildungsordnung abschließen und die Zulassung zur Prüfung beantragen.
Im Portal der Ärztekammer finden Sie den Weiterbildungszeitenrechner. Hier können Sie sämtliche Weiterbildungsabschnitte eingeben.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung kann frühestens mit Erfüllung der Weiterbildungsmindestzeiten und –mindestinhalte bei der Ärztekammer gestellt werden.
Die Unterlagen müssen vollständig spätestens 8 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin der Ärztekammer vorliegen.
Die erforderlichen Unterlagen sind in amtlich beglaubigter Kopie auf dem Postwege einzureichen; eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend.
Die Verwaltungsgebührenordnung der ÄKWL sieht derzeit eine Verwaltungsgebühr von 130,00 Euro für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung vor.
Die Verwaltungsgebühr wird mit Eingang Ihres Antrages fällig.
Nein! Mit der automatisch erzeugten Eingangsbestätigung erhalten Sie die Zahlungshinweise; entweder überweisen Sie den Betrag auf das in der Eingangsbestätigung angegebene Konto oder der Betrag wird von Ihrem Konto abgebucht (Lastschriftverfahren).
Nein! Die Buchhaltung zieht alle offenen Beträge alle 4 bis 6 Wochen ein; eine Bearbeitung findet unabhängig davon statt.
Sie werden mit einer Frist von 2 Wochen zur Prüfung geladen.
Die Namen der Prüfer erfahren Sie erst am Prüfungstag.
Die Prüfungen finden in den Räumen der Ärztekammer Westfalen-Lippe statt.
Bitte bringen Sie ein Lichtbilddokument mit.
Aktuelle Hinweise zu den Corona-Schutz-Regeln bei Prüfungen finden Sie hier.
Informieren Sie umgehend die Ärztekammer unter der Tel.-Nr. 0251 929-2380; ggf. ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Planen Sie genügend Zeit mit ein und informieren Sie ggf. umgehend die Ärztekammer unter der Tel.-Nr. 0251 929-2380.
Bei Nichtbestehen der Prüfung kann diese frühestens nach 3 Monaten wiederholt werden (siehe individuelle Auflage des Prüfungsausschusses). Eine Prüfung kann beliebig oft wiederholt werden.
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