Weiterbildungsbefugnisse (Auszug § 5 WO)
Weiterbildungsstättenzulassungen (Auszug § 6 WO)
Weiteres siehe: Merkblatt Allgemeine Voraussetzungen
Gemäß der am 09.09.2020 in Kraft getretenen Fassung der Verwaltungsgebührenordnung vom 21.09.2019 werden für die Bearbeitung folgender Antragsarten
Gebühren erhoben:
Die Verwaltungsgebühr wird je beantragter Bezeichnung erhoben, sie wird mit Eingang des Antrages fällig und ist Voraussetzung für die Antragsbearbeitung.
Bitte überweisen Sie Verwaltungsgebühren erst nach Erhalt der mit entsprechenden Zahlungsinformationen versehenen Eingangsbestätigung.
reguläres Antragsverfahren
Zur Beantragung regulärer Befugnisse sind einzureichen:
vereinfachtes Antragsverfahren
Anträge auf Zulassung als Weiterbildungsstätte
Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 Weiterbildungsordnung (WO) ist dem Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis ein gegliedertes Programm für die Weiterbildung zum Facharzt, in Schwerpunkten oder Zusatz-Weiterbildungen, für die die Befugnis beantragt wird, beizufügen. Satz 3 ergänzt, dass der zur Weiterbildung befugte Arzt dazu verpflichtet ist, dieses gegliederte Programm den unter seiner Verantwortung Weiterzubildenden auszuhändigen. Das Weiterbildungsprogramm ist als Rahmenplan zu verstehen, der einen Korridor für die individuelle Ausgestaltung des Weiterbildungsverhältnisses vorgibt, es muss daher bereits bei Begründung des Weiterbildungsverhältnisses vorliegen und an den Weiterbildungsassistenten überreicht werden.
Hilfestellung für die Erstellung von Weiterbildungsprogrammen
Zur Weiterbildung befugte Ärzte sind gem. § 9 WO vom 09.04.2005 generell dazu verpflichtet, einem in Weiterbildung befindlichen Arzt über die unter ihrer Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit auf Antrag innerhalb von drei Monaten und bei Ausscheiden unverzüglich ein Zeugnis auszustellen, das im Einzelnen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten darlegt und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung nimmt.
Hilfestellung und Informationen:
Weiterbildungszeugnisse für Weiterbildungsleiter
Weiterbildungszeugnis – Was ist zu beachten? [Quelle: Westfälische Ärzteblatt, 09/2017)
In der Datenbank erhalten Sie eine Übersicht über die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte in Westfalen-Lippe nach der Weiterbildungsordnung 2005.
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