
Heft 06/13
Themen:
67. Fort- und Weiterbildungswoche auf Borkum
Stichwort: Demenz
Ausstellung zum Approbations-
entzug jüdischer Ärzte
Immer mehr Menschen möchten Vorsorge treffen für Lebensphasen, in denen sie ihre Angelegenheiten nicht mehr oder nur noch eingeschränkt selbst regeln können. Sie möchten Vorausverfügungen verfassen für Situationen, in denen sie ihre Entscheidungen nicht mehr persönlich treffen können. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Patienten und Angehörigen einen Leitfaden zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zur Verfügung und gibt Ärzten verschiedene Musterformulare (siehe Ressort Recht) an die Hand, die bei der Errichtung und Umsetzung von Vorsorgeverfügungen helfen sollen.
Grundsätzlich werden drei Formen der Vorausverfügung unterschieden: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
In den Internetseiten der gemeinsamen Patientenberatung der Ärztekammer und Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe finden Sie unter „Wissenswertes“ weitere Informationen und erhalten die Möglichkeit einer telefonischen Beratung zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung.
Sie wünschen die Zusendung des Leitfadens zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht? Bitte rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0251 929-9000 an.
Zum Download steht Ihnen der Leitfaden zur Verfügung unter
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
[pdf-Datei/421 KB]