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Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmacht


Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung eines einsichts- und urteilsfähigen Menschen, dass er in bestimmten, mehr oder weniger konkret benannten Krankheitssituationen, keine Maßnahmen zur Verlängerung seines Lebens wünscht oder die Umstände seines Sterbens in einer bestimmten Art und Weise gestaltet wissen möchte.

In der Vorsorgevollmacht wird eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigter eingesetzt, der Entscheidungen treffen kann, die die gleiche Bedeutung haben, als hätte man sie selbst getroffen.

Der "Ärztliche Arbeitskreis Sterbebegleitung" der ÄKWL hat gemeinsam mit der Hospizbewegung Münster eine Broschüre "Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmacht" herausgegeben.

Dieser Leitfaden gibt den Patienten und Angehörigen Hilfestellungen und erteilt Vorschläge zur Abfassung einer individuellen Patientenverfügung.

Sie finden Patientenverfügung und Vorsorge-Vollmacht in den Seiten der gemeinsamen Bürgerinformation der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe.

TonArzt - Musik als Medikament
30. September 2010 ab 19 Uhr
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Gartenstr. 210-214
48147 Münster
[Flyer]

Bericht des Vorstandes 2009 erschienen
Mit dem Bericht des Vorstandes liegt jetzt ein detaillierter Überblick über die Arbeit der Ärztekammer Westfalen-Lippe im zurückliegenden Jahr vor. [mehr]

Anmeldung zur 
8. Ergebniskonferenz 2010
Mittwoch, 22. September 2010, 10.00 bis 16.00 Uhr Messe und Congress Centrum Halle Münsterland, Albersloher Weg 32, 48155 Münster [zur Anmeldung]

KoStA - Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin 

Auf Initiative des Präsidenten Dr. Theodor Windhorst und des Vizepräsidenten Dr. Klaus Reinhardt wurde die Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe gegründet [mehr]

Rezept für Bewegung
Mit dem Rezept für Bewegung , einer Gemeinschaftsaktion von Landessportbund NRW, den Ärztekammern in NRW sowie den Sportärztebünden NRW, können Ärztinnen und Ärzten dem häufig ausgesprochenen Appell „Sie sollten sich mehr bewegen“ nun auch schrifltich Nachdruck verleihen. [mehr]

Bundesweite Evaluation der Weiterbildung

Die ersten Ergebnisse der bundesweiten Evaluation der Weiterbildung liegen vor. [mehr]

Anpassung der Weiterbildungsbefugnisse
Nach der Änderung der Weiterbildungsordnung im Jahre 2005 werden seit März 2008 die bestehenden Weiterbildungsbefugnisse an das "neue" Weiterbildungsrecht angepasst. [mehr]