An-, Änderungs-, und Abmeldung

Bitte melden Sie sich innerhalb eines Monats nach Erhalt der Approbationsurkunde bei uns oder bei einem unserer Verwaltungsbezirke an und nutzen Sie hierfür den Meldebogen. (§ 2 Heilberufsgesetz NRW)

Die notwendigen urkundlichen Nachweise benötigen wir bei einer Erstmeldung in amtlich beglaubigter Form. Falls Ihnen die Approbation oder die Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes gem. § 10 BÄO von einer der westfälisch-lippischen Bezirksregierungen erteilt wurde, ist eine Vorlage dieser Urkunde bei uns nicht erforderlich.

Bitte beachten Sie die dem Meldebogen anhängende Berufshaftpflichterklärung. (Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe § 21)

Sofern Sie bisher einer anderen Ärztekammer angehören und nach Westfalen-Lippe kommen, bitten wir Sie, sich zusätzlich dort abzumelden, damit uns die urkundlichen Nachweise (Meldeakte) zugesandt werden. Sofern Sie weitere Urkunden, z. B. Promotionsurkunde, die der Kammer bisher noch nicht vorliegen, besitzen, reichen Sie diese bitte in amtlich beglaubigter Form oder im Original ein.

Für weitere Änderungen bitten wir Sie, das Formular "Stellenaufgabe, -wechsel, Umzug?" zu verwenden.

Haben Sie Fragen zur An- oder Ummeldung, dann nehmen Sie bitte Kontakt zu den Mitarbeiterinnen der Meldestelle auf:

Telefon: 0251 929-2509
E-Mail: meldestelle@aekwl.de

Bei Fragen zur Abmeldung sind

Frau Beate Peppinghaus
Frau Anja Schröder
Telefon: 0251 929-2801/2
E-Mail: vb-muenster@aekwl.de

für Sie da.


Alle Ärztinnen und Ärzte, die eine Tätigkeit im Bereich der Ärzteversorgung Westfalen-Lippe aufnehmen, gehören der Ärzteversorgung als Pflichtmitglied an. Weitere Fragen hierzu richten Sie bitte direkt an die Ärzteversorgung Westfalen-Lippe.

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