
Heft 05/13
Themen:
Bericht des Vorstandes
Stichwort: Demenz - neue Serie
Unerkannter pathologischer Nabelschnuransatz
Leiter der Ärztlichen Stellen RöV/StrlSchV : Dr. med. Johannes E. Nischelsky
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe richtet Ärztliche Stellen (ÄSt.en) nach §17a RöV (2002) und nach §83 StrlSchV für Strahlentherapie/Radioonkologie und Nuklearmedizin (2001) ein und nimmt dieses als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahr. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist in NRW das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich im §9 (2) Heilberufsgesetz.
Im Rahmen ihres Prüfauftrages sind ÄSt.en von ihren Trägern (hier die ÄKWL) fachlich unabhängig. Die zentrale Aufgabe der ÄSt.en ist die Beratung radiologisch, strahlentherapeutisch und nuklearmedizinisch Tätiger. Äst.en sind ausschließlich gutachterlich tätig und haben selber keine Vollzugsaufgaben. Sie haben jedoch die Verpflichtung die zuständigen Aufsichtsbehörden zu informieren, wenn ihre Hinweise wiederholt nicht umgesetzt werden oder aber „Gefahr in Verzug“ ist.
Neben der Förderung zur Verbesserung des Qualitätsniveaus radiologischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedinizinischer Leistungen ist die Durchsetzung des bestmöglichen Strahlenschutzes für Patienten eine der zentralen Aufgaben der ÄSt.en. ÄSt.en sind die einzigen Organisationen, die alle Aspekte (sowohl technisch als auch medizinisch - inclusive ärztlicher Leistungen) radiologischer, strahlentherapeutischer und nuklearmedinizinischer Leistungen im Zusammenhang betrachten und bewerten.
Nach Auffassung der Äst.en W-L ist der Zweck ihrer Prüftätigkeiten nicht die Kontrolle radiologisch, nuklearmedizinisch oder strahlentherapeutisch Tätiger. An Hand der Überprüfung eingereichter Unterlagen wird auf deren „Zuverlässigkeit“ und das Einhalten festgelegter Qualitätstandards und -anforderungen für die Zukunft geschlossen. Es handelt sich also um eine klassische Zertifizierung.
Die Aufgaben und die grundlegenden Organisationsstrukturen der Äst.en sind bundesweit einheitlich niedergelegt in der „Richtlinie Ärztliche- und Zahnärztliche Stellen.
Das Ressort Qualitätssicherung (RS QS), zu der die ÄSt.en in der Ärztekammer Westfalen-Lippe organisatorisch gehören, ist seit 2005 nach DIN EN ISO 9001 zertifiziert.
Erfassung der Einrichtungen
Alle Betreiber von Röntgeneinrichtungen, strahlentherapeutischen und nuklearmedizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, sich vor Inbetriebnahme der Einrichtung bei der Ärztlichen Stelle anzumelden. Diese Anmeldung erfolgt formlos und ist der zuständigen Aufsichtsbehörde in Kopie vorzulegen. Vordrucke für die An- und Ummeldungen finden Sie jeweils in den Fachrubriken.
Überprüfungszeiträume
Nach Maßgabe des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erfolgen die Überprüfungen in regelmäßigen Abständen.
Gebühren
Für die Überprüfungen durch die Ärztliche Stelle werden nach § 9 (5) HeilBerG kostendeckende Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren ist in der jeweils gültigen Verwaltungsgebührenordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe festgelegt.
Seit 2002 stellt die Ärztliche Stelle Westfalen-Lippe den Sprecher des Zentralen Erfahrungsaustausches. Seit 2006 auch den stellvertretenden Sprecher (Nukleramedizin).