Heft 12/19
Themen:
Verantwortungsvoll mit pränatalen Tests umgehen
Veränderte Abrechnung der Leichenschau nach GOÄ
Für Ärzte und Patienten um den richtigen Weg kämpfen
Die Behandlung der an Brustkrebs erkrankten Frauen erfolgt in vielen Zentren in enger Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten. Wichtige Teile der Therapie erfolgen in den Praxen, die selbst nicht Mitglied des Brustzentrums sind.
Wiederholt erreichten uns Anfragen von Kolleginnen und Kollegen, ob es möglich sei, die intensive Zusammenarbeit mit dem Brustzentrum auch nach außen darzustellen. Wir haben daher ein Verfahren entwickelt, das dies ermöglichen soll.
Wenn eine Praxis 25% der Patientinnen eines BZ-Standortes onkologisch bzw. strahlentherapeutisch versorgt (bei einer Fallzahl des Brustzentrums von mehr als 300 reicht die Behandlung von insgesamt 75 erkrankten Frauen), und den Anforderungskatalog erfüllt, kann sie sich als „Kooperationspartner des Brustzentrums" durch ÄKzert anerkennen lassen.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Audit durch einen erfahrenen Auditor mit Facharzt-Qualifikation erhält die Praxis ein für drei Jahre gültiges Zertifikat.
Übersicht, der bereits nach diesem Verfahren zertifizierten Praxen:
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Die Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig.
Sollten Sie als kooperierende Praxis Interesse an diesem Verfahren haben, melden Sie sich bei uns.
Ihr Ansprechpartner
Dr. Bücker-Nott | 0251 929-2620 |
Postanschrift:
Ärztekammer Westfalen-Lippe
Zertifizierungsstelle ÄKzert
Gartenstr. 210-214
48147 Münster
Die Zertifizierungsstelle erreichen Sie per E-Mail: brustzentren@aekwl.de