Heft 12/19
Themen:
Verantwortungsvoll mit pränatalen Tests umgehen
Veränderte Abrechnung der Leichenschau nach GOÄ
Für Ärzte und Patienten um den richtigen Weg kämpfen
Seit dem 1. April 2012 haben alle Personen mit einem im Ausland erworbenen Berufsabschluss einen Anspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist zuständige Stelle für die Durchführung des Verfahrens zur Feststellung der Gleichwertigkeit mit dem deutschen Berufsabschluss "Medizinische Fachangestellte" für Deutschland (mit Ausnahme von Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt).
Fragebogen zur Vorbereitung eines Antrags
bq-Portal - Das Informationsportal für ausländische Berufsqualifikationen