Gendiagnostikgesetz

 

 

Qualifikationsanforderungen zur fachgebundenen genetischen Beratung

Das Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen Gendiagnostikgesetz (GenDG) schreibt in § 7 Abs. 3 vor, dass eine genetische Beratung nur durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte vorgenommen werden darf. Die Anforderungen an die erforderliche Qualifikation regelt die am 11.07.2011 in Kraft getretene Richtlinie der Gendiagnostikkommission (GEKO) über die Anforderungen an die Qualifikation zur und die Inhalte der genetischen Beratung gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 2a und § 23 Abs. 2 Nr. 3 GenDG.

Die Bundesärztekammer und die Ärztekammern der Länder sind zuständig für die Umsetzung der Richtlinie und verfolgen in Abstimmung mit dem Gesetzgeber das Ziel, die in der Richtlinie geforderten Anforderungen an die Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten zur und die Inhalte der genetischen Beratung bundeseinheitlich umzusetzen.

Seit dem 01.02.2012 sieht die Richtlinie den Nachweis der Qualifikationsanforderungen gemäß § 7 Abs. 3 GenDG i. V. m. § 27 Abs. 4 GenDG vor. Die Überprüfung der Qualifikation findet in Form einer Wissensprüfung statt, zu der Ärztinnen und Ärzten ein direkter Zugang gewährt wird. Zur Vorbereitung auf die Wissensprüfung empfiehlt sich die Teilnahme an einem auf die Prüfung vorbereitenden 6-stündigen Refresherkurs zur fachgebundenen genetischen Beratung im Sinne einer freiwilligen Fortbildungsmaßnahme.

Bis Mitte 2016 kann die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung von bestimmten Facharztgruppen im Rahmen einer 5 Jahre gültigen Übergangsregelung in Form einer Wissenskontrolle erworben werden. Fachärzte/innen müssen nicht den in der GEKO-Richtlinie geforderten 72-stündigen Kurs besuchen.  

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe bietet im Rahmen der Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL den 6-stündigen Refresherkurs für die fachgebundene genetische Beratung nach GenDG mit anschließender Online-Wissensprüfung über die elektronische Lernplattform ILIAS für verschiedene Facharztgruppen an. Die Zulassung zur Wissensprüfung ist auch direkt ohne die Teilnahme an dem Refresher-Kurs möglich. Die Fragen im Wissenstest umfassen einen humangenetischen sowie einen fachspezifischen Teil. In besonders begründeten Fällen kann die Wissensprüfung in Westfalen-Lippe auch in Präsenzform stattfinden.

Weitere Details finden Sie in diesen Artikeln des Westfälischen Ärzteblatts (Ausgabe 01/12) bzw. (Ausgabe 05/12) bzw. diesem Artikel aus dem Deutschen Ärzteblatt.

Facharztgruppen

Der Vorstand der Bundesärztekammer hat die Facharzt-Gruppen, die genetische Beratungen gemäß Gendiagnostikgesetz durchführen und somit die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung erwerben können, wie folgt festgelegt:

1. Facharztbezeichnungen in Gebieten mit Patientenbezug

Allgemeinmedizin

Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Facharztbezeichnungen des Gebietes Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

Haut- und Geschlechtskrankheiten

Facharztbezeichnungen des Gebietes Innere Medizin

Kinder- und Jugendmedizin

Laboratoriumsmedizin

Neurologie

Urologie in Kombination mit Andrologie

Die Facharztgruppe Humangenetik gilt grundsätzlich als qualifiziert

 

2. Facharztbezeichnungen mit besonderem Bezug zum GenDG

Arbeitsmedizin/Betriebsmedizin

Facharztbezeichnungen des Gebietes Pathologie

Pharmakologie (FA Klinische Pharmakologie)

Rechtsmedizin

 

Termine (Überschrift)

Konkrete Termine für die Refresherkurse bzw. Online-Wissensprüfung sind geplant für folgende Facharztgruppen:

Ort, Termin und Kursleitung

Facharztgruppen

Abschluss

Für eine direkte Teilnahme an der Online-Wissensprüfung nutzen Sie bitte folgendes Online-Anmeldeformular...

Informationen zu den Online-Wissensprüfungen für weitere Facharztgruppen folgen in Kürze.

Die Refresherkurse finden unter der Leitung der Humangenetiker Prof. Dr. med. Jörg Epplen, Ltd. Arzt Humangenetik der RUB, Bochum und Prof. Dr. med. Peter Wieacker, Ärztlicher Direktor des Instituts für Humangenetik am UK Münster statt.

Nähere Informationen zu den Refresherkursen und zu den Online-Wissensprüfungen erhalten Sie bei den Mitarbeiterinnen der Akademie für ärztliche Fortbildung der ÄKWL und der KVWL: 

Anja Huster, Tel.: 0251 929 2202

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