Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung (BuS-Betreuung)

Jeder Arbeitgeber muß, sobald ein oder mehrere Arbeitnehmer beschäftigt werden, diese betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen lassen (Arbeitsschutzgesetz und Arbeitssicherheitsgesetz). Dabei sind unterschiedliche Betreuungsformen möglich, die sich am Bedarf des Unternehmers orientieren. Für welche Form der Betreuung man sich entscheidet, hängt nicht zuletzt von der betrieblichen Situation und
Interessenlage ab.

Mit der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Allgemeine Vorschrift 2 (BGV A2, seit 01.01.2011 DGUV Vorschrift 2) besteht für Arztpraxen die Möglichkeit, zwischen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung (Grundbetreuung und anlassbezogene Betreuung bei Arztpraxen bis 10 Mitarbeiter, regelmäßige Betreuung mit festen Einsatzzeiten bei Praxen mit mehr als 10 und weniger als 51 Beschäftigte) und der „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung“ (bis 50 Mitarbeiter) zu wählen.

Die „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“ ermöglicht Unternehmern wesentlich mehr Handlungsspielraum. Im Unterschied zu der Regelbetreuung muß die Praxis keinen Betriebsarzt und keine Fachkraft für Arbeitssicherheit für die Grundbetreuung mehr verpflichten. Stattdessen kann man sich einer Betreuung anschließen, die von den Dach- und Standesorganisationen angeboten wird.

Das Konzept „Betriebsärztlicher und Sicherheitstechnischer Dienst“ (BuS-Dienst) der Ärztekammer Westfalen-Lippe wendet sich an den Arzt in seiner Funktion als Sicherheitsverantwortlicher. Voraussetzung für die Alternative Betreuung ist der Besuch einer Einführungsveranstaltung (6 Unterrichtseinheiten), in der die theoretischen Grundlagen vermittelt werden. Themenschwerpunkte sind u.a. Einführung in die rechtlichen Grundlagen, Gefährdungsanalyse-/beurteilung sowie Interpretation von ausgewählten Arbeitsschutzsachverhalten.

Nach dieser Schulungsveranstaltung erhält jeder Teilnehmer ein Handbuch, das anhand von Checklisten und Handlungsanweisungen die Umsetzung der sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung in der Praxis unterstützt. Darüber hinaus steht den Teilnehmern an der „Alternativen bedarfsorientierten Betreuung“ eine Hotline zur Verfügung.

Durch die Schulung wird der Praxisinhaber in die Lage versetzt, die Gefährdungsbeurteilung in der Praxis selber durchzuführen, die Schutzmaßnahmen festzulegen und zu entscheiden, wann ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit benötigt wird. Nur bei zusätzlichem Bedarf oder wichtigen Veränderungen in der Praxis muß ein Betriebsarzt oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzugezogen werden.

Eine Liste mit Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie Sicherheitsingenieuren, die für eine solche anlaßbezogene Betreuung beauftragt werden können, wird den an dem BuS-Dienst teilnehmenden Praxen zur Verfügung gestellt. Die Inhalte der Schulung müssen nach spätestens fünf Jahren aufgefrischt werden. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege hat zugesichert, daß die Praxen, die an diesem BuS-Dienst teilnehmen, von den Stichprobenüberprüfungen ausgenommen sind.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Hofmann, 0251/929-2043 oder hofmann@aekwl.de

 

 

 

 

Motivations- und Informationsschulung
[pdf-Datei/276KB]

Liste der Arbeits- und Betriebsmedizinern sowie Sicherheitsingenieuren

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