Weiterbildungsbefugte Ärztinnen und Ärzte gemäß der Weiterbildungsordnungen 1993 / 1995 / 1997 / 1998 / 1999

Auf dieser Seite erhalten Sie eine Übersicht über die weiterbildungsbefugten Ärzte/-innen in Westfalen-Lippe nach den Weiterbildungsordnungen 1993 / 1995 / 1997 / 1998 / 1999.

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Erläuterung der WBZ:

WBZBEZEICHNUNG
01Ärzte sind bereit, Allgemeinmediziner weiterzubilden
02Ärzte sind gemeinsam zur Weiterbildung befugt
03Ärzte können zusätzlich ein Jahr Weiterbildung vermitteln
04Ärzte können gebietsbezogene Weiterbildung (wahlfreie Zeit) innerhalb der Allgemeinmedizin vermitteln
05Ärzte bilden tiefenpsychologisch fundiert weiter
06Ärzte bilden verhaltenstherapeutisch orientiert weiter
07Ärzte bilden nur Fachärzte/Innen für Kinderheilkunde, Kinderchirurgie oder Kinder- und Jugendpsychiatrie weiter
08Ärzte bilden nur Fachärzte/Innen für Psychiatrie und Psychotherapie weiter
09innerhalb der Psychosomatischen Grundversorgung
10Ärzte bilden im Verbund mit einer anderen Einrichtung weiter
11Ärzte können die Weiterbildung im Verbund komplett vermitteln
12Ärzte bilden mit orthopädischem Schwerpunkt weiter
13Ärzte bilden mit unfallchirurgischem Schwerpunkt weiter
14restliche Weiterbildung muss an einer Klinik, die den jeweils anderen Schwerpunkt (Orthopädie und Unfallchirurgie) komplett vermitteln kann, absolviert werden
15Ärzte vermitteln 60 Stunden prakt. Akupunkturbehandlung und 20 Stunden Fallseminar in mind. 5 Sitzungen
16Ärzte vermitteln 60 Stunden prakt. Akupunkturbehandlung
17Ärzte vermitteln 20 Stunden Fallseminare in mindestens 5 Sitzungen
18Ärzte vermitteln keine integralen Psychotherapieinhalte
19Weiterbildung kann nur für angehende Hausärzte/Innen angerechnet werden
20bezogen auf Skelett
21bezogen auf Thorax
22bezogen auf Verdauungstrakt
23bezogen auf Harntrakt
24bezogen auf Mamma
25restliche Weiterbildung muss bei mindestens für 36 Mon. Psychiatrie und Psychotherapie Befugten erfolgen
26innerhalb der Facharztkompetenz Psychiatrie und Psychotherapie
27restliche Weiterbildung muss bei "voll" (=48 Mon.) für Psychiatrie und Psychotherapie Befugten erfolgen
28Ärzte können im Verbund 18 Monate Basis-WB im Gebiet Innere Medizin ("unmittelbare Patientenversorgung") vermitteln
29Befugnis beinhaltet 12-monatige Basis-WB in der FA-Kompetenz Allgemeinmedizin
30Befugnis gilt für eine begrenzte Anzahl von Assistenzärzten/Innen
31gem. WO vom 09.04.2005 in der Fassung vom 01.03.2009
32gem. WO vom 09.04.2005 in der Fassung vom 01.01.2012
33Befugnis inkludiert eine 100-stündige Supervisionsweiterbildung in Systemischer Therapie / Familientherapie
34Befugnis inkludiert die Vermittlung eines oder auch mehrerer Weiterbildungsinhalte durch Hospitation/en