Die Ärztekammer Westfalen-Lippe erleichtert den Beschwerdeweg für Patienten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler reklamieren wollen. Eine neue Informations-
broschüre der Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen erläutert Patienten die Voraussetzungen und Schritte zur Überprüfung eines vermeintlichen Behandlungsfehlers.
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Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Patienten und Angehörigen einen Leitfaden zu Patienten-
verfügung und Vorsorgevollmacht
zur Verfügung. Der Leitfaden ist nun in der 4. Auflage (April 2013) erschienen.
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