Berufsausbildungsvertrag

 

Online-Berufsausbildungsvertrag "Medizinische Fachangestellte"
Auszufüllen sind: 
der Berufsausbildungsvertrag und
der "Antrag auf Eintragung" (hier die farblich hinterlegten Felder)

WICHTIG:
Ein Nachweis über die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist der Ärztekammer zur Einsicht vorzulegen.

Informationen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege 
zur Vorsorgeuntersuchung finden Sie hier.

 

 

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Verkürzung
ist zu Beginn der Ausbildung möglich, wenn die Auszubildende zum Beispiel:
bereits eine artverwandte Tätigkeit (z. B. in der Kranken- und Altenpflege) absolviert hat,
eine medizinische oder kaufmännische Ausbildung abgeschlossen hat oder
über die Allgemeine Hochschulreife / Fachhochschulreife verfügt.
Die Kürzung ist schriftlich, gemeinsam von Ausbilder und Auszubildender, unter Beifügung des Nachweises der Vorbildung in beglaubigter Kopie bei der Ärztekammer zu beantragen. 

Die Mindestausbildungsdauer beträgt 18 Monate. 

Probezeit
mindestens 1 Monat und höchstens 4 Monate 
(§ 20 Berufsbildungsgesetz)

Ausbildungsvergütung
siehe § 3 Gehaltstarifvertrag für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen 

Urlaub
siehe Tabelle

 

Betrieblicher Ausbildungsplan (Muster)
Der Ausbildungsplan wird vom ausbildenden Arzt für die ärztliche Praxis erstellt. Hierbei werden individuelle Ausbildungsgegebenheiten berücksichtigt. 

Urlaubsregelung

Seit 1. Januar 2013 gilt für Medizinische Fachangestellte eine neue Urlaubsregelung. Diese finden Sie im Änderungstarifvertrag vom 30.11.2012 zum Manteltarifvertrag vom 20.01.2011.   [mehr...]

MFA-Fortbildungen

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe bietet für MFA eine Vielfalt von Spezialisierungs- und Aufstiegsqualifikationen an.  [mehr...]

Vorstandsbericht

Der Bericht des Vorstandes 2011 ist nun in der Druckfassung erschienen. Sie erhalten einen Überblick über die Arbeit der Ärztekammer Westfalen-Lippe im zurückliegenden Berichtsjahr.  [mehr...]