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Influenza A (H1N1)

STIKO aktualisiert Impfempfehlung zur Neuen Influenza

Die Ständige Impfkommission hat ihre Impfempfehlung zur Neuen Influenza aktualisiert; dies betrifft unter anderem die Empfehlung zur Impfung von Schwangeren. Auf den Internetseiten des RKI ist die Online-Vorabveröffentlichung im Detail nachzulesen.

Das RKI gibt als Zusammenfassung an: 

  •  Weiterhin sollen medizinisches Personal, Chronisch Kranke und Schwangere vorrangig geimpft werden.
  • Die Ständige Impfkommission hat die Impfempfehlung jedoch jetzt erweitert und empfiehlt in Abhängigkeit von der Verfügbarkeit der Impfstoffe in zeitlicher Reihenfolge die Impfung aller Indikationsgruppen.
  • Zunächst sollen nach Impfung der frei oben genannten Risikogruppen Haushaltskontaktpersonen ungeimpfter Risikopersonen (z.B. Eltern von Kindern unter sechs Monaten, die nicht geimpft werden können, oder Haushaltskontakte von ungeimpften Chronisch Kranken) sowie Kinder und junge Erwachsene im Alter bis 24 Jahre ohne Grundkrankheit eine Impfung erhalten.
  • Im weiteren Verlauf sollen dann anschließend gesunde Personen im Alter von 25 bis 59 Jahren und schließlich gesunde Personen ab 60 Jahre geimpft werden.
  • Für alle Personen ab einem Alter von sechs Monaten reicht eine einzige Impfung mit dem Impfstoff Pandemrix.

Weitere Informationen zur Influenza A (H1N1) finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts:

Aktuelle Publikationen zur neuen Influenza A (H1N1/09)

Im Deutschen Ärzteblatt vom 20. November 2009 weist Professor Dr. Jörg Peters, Direktor des Instituts für Medizinische Mikrobiologie an der Westfälischen Wilhelms-Universität, in seinem Editorial "Ärztlich-wissenschaftlicher Zwischenruf“ auf die wachsende Bedeutung der Influenza-Pandemie in Deutschland hin. So kommt es vermehrt zu Krankenhauseinweisungen mit schweren bis hin zu tödlichen Verläufen. Professor Peters spricht von dem „Beginn einer qualitativen Wende des Epidemieverlaufes in Deutschland“, wie es sich zuvor schon z. B. in den USA, Großbritannien oder Frankreich gezeigt hat. Er weist auf eine aktuelle Publikation im JAMA hin, wo Erfahrungen aus Kanada geschildert werden. Noch vor dem erwarteten Erkrankungsmaximum sind dort die notwendigen intensivmedizinischen Kapazitäten allein mit H1N1-Patienten voll ausgelastet.

Stellungnahme der Ärztekammer Westfalen-Lippe zur Impfung gegen die neue Influenza (Stand 23.11.2009)

Die Öffentlichkeit und auch die Ärzteschaft sind durch die kontroverse und emotionale Diskussion in den Medien um die Notwendigkeit einer Impfung gegen das aktuell zirkulierende H1N1-Influenza-Virus und die Verträglichkeit der Impfstoffe verunsichert. Durch diese Unsicherheit drohen nicht nur die Impfung gegen das H1N1-Virus, sondern alle Impfungen und damit das erfolgreichste Instrument zur Bekämpfung von Infektionskrankheiten ungerechtfertigt in Misskredit zu geraten. Das darf nicht geschehen.

Die Verlautbarungen der Fachgremien – hier ist an erster Stelle die Empfehlung der STIKO zu nennen – sind leider an einigen Stellen missverständlich formuliert. Bei einer hoffentlich bald erfolgenden Überarbeitung sollte hier Klarheit geschaffen werden.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die bestehenden Empfehlungen in den zentralen Fragen verständlich zusammenfasst.

Warum gibt es überhaupt eine Impfempfehlung, wenn die gegenwärtige neue Influenza harmlos verläuft?

  1. Die neue Influenza verläuft nicht in allen Fällen harmlos. Zwar hat die neue Influenza A bislang meist einen milden Verlauf genommen. In einigen Fällen ist es jedoch zu schweren und schwersten Verläufen bis hin zu Todesfällen gekommen – auch bei Patienten ohne Vorerkrankungen. Bis zum 19.11. waren dem RKI 30 Todesfälle im Verlauf einer Erkrankung durch die Neue Influenza gemeldet worden. Bei 4 Todesfällen sind keine Vorerkrankungen bekannt. Nach den bisherigen Erfahrungen sind dabei Schwangere (insbesondere ab dem 2. Trimenon), Kinder und Patienten mit chronischen Erkrankungen für schwere Verlaufsformen besonders gefährdet.
    Im Herbst und Winter ist mit einer Zunahme der Infektionszahlen und damit auch der schweren Verlaufsformen und Todesfälle zu rechnen, wie sie jetzt schon in Kanada, den USA oder Großbritannien zu beobachten waren und sind. Eine massenhafte Ausbreitung gilt dort als unabwendbar.
  2. Noch breitet sich die neue Influenza in Deutschland nicht so schnell aus wie in anderen Ländern. Durch eine rasche Impfung besteht die Möglichkeit, die Ausbreitung einzudämmen. Durch weiteres Abwarten würde dieser Zeitvorteil verspielt.
  3. Analysen früherer Influenza-Pandemien zeigen: durch Antigen-Shift und – Drift kann die Pathogenität steigen. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird diese Impfung auch gegen eine aggressivere Drift-Variante wirken.
  4. Eine Impfung ist nicht nur Selbstschutz, sie dient auch dem Fremdschutz. Ärztinnen und Ärzte haben in ihrem Beruf Kontakt zu den besonders gefährdeten Risikogruppen. Aus Verantwortung für Ihre Patienten sollten sie sich daher vorrangig impfen lassen.

Wie sicher ist der adjuvantierte Impfstoff Pandemrix®?

Die Impfung ist nicht frei von Nebenwirkungen. Der Impfstoff wurde inzwischen über 1 Millionen mal angewendet. Nach den bisherigen Erfahrungen, insbesondere aus Schweden, wo früher als in Deutschland mit Impfungen begonnen wurde, läßt sich aber ferststellen: Die Nebenwirkungen bewegen sich im erwarteten und vertretbaren Rahmen. Die beobachteten unerwünschten Nebenwirkungen entsprechen in Schwere und Häufigkeit den Ergebnissen der klinischen Studien.

Wer kann/soll geimpft werden?

Grundsätzlich können alle Bevölkerungsgruppen von einer Impfung gegen die neue, pandemische Influenza A (H1N1) profitieren. Jeder Bürger sollte im Rahmen der Zulassung der Impfstoffe die Möglichkeit einer Impfung gegen die neue Influenza A (H1N1) haben.

Das Land  Nordrhein-Westfalen hat in einem Runderlass eine öffentliche Impfempfehlung ausgesprochen: „Darüber hinaus werden alle Impfungen mit zugelassenen Impfstoffen gegen Influenzaerkrankungen empfohlen, welche die jeweils aktuellen von der WHO empfohlenen Antigenkombinationen aufweisen und arzneimittelrechtlich zugelassen sind.“ Kommt es dann trotz Beachtung von Kontraindikationen zu einem Impfschaden, besteht für den Betroffenen ein Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz.

Da die Verfügbarkeit von Impfstoffen begrenzt ist, sollen zunächst die im Gesundheitswesen Tätigen und Patienten mit erhöhter Gefährdung aufgrund von chronischen Erkrankungen ab einem Alter von 6 Monaten geimpft werden.

Sollen auch Schwangere geimpft werden?

Schwangere, insbesondere Schwangere ab dem 2. Trimenon, gehören zu einer für schwere Verlaufsformen besonders prädisponierten Risikogruppe. Sie sollen daher bevorzugt geimpft werden. Nach der gegenwärtig (23.11.) gültigen STIKO-Empfehlung vom 12. Oktober sollen Schwangere bis zum Vorliegen weiterer Daten mit nicht-adjuvantierten Spaltimpfstoffen geimpft werden, die jedoch noch nicht zur Verfügung stehen. Der Impfstoff Pandemrix® ist aber auch für eine Anwendung in der Schwangerschaft zugelassen und kann nach einer Nutzen-Risiko-Abwägung verwendet werden. So kann ein erhöhtes Infektionsrisiko vorliegen, z.B. wenn es in den nächsten Wochen zu einem Anstieg der Influenza-Infektionen kommt, oder bei der Schwangeren eine besondere berufliche Exposition vorliegt oder die Schwangere einen vermehrten Umgang mit Kindern und Jugendlichen hat.

Der für die Bundeswehr vorgesehene Impfstoff Celvapan® sollte bei Schwangeren nicht verwendet werden. Es handelt sich dabei nicht um einen nicht-adjuvantierten Spaltimpfstoff, wie ihn die STIKO für Schwangere empfiehlt, sondern um einen inaktivierten Ganzvirusimpfstoff ohne Wirkverstärker.

Können oder sollen auch immunkompromittierte Patienten geimpft werden?

Ja, allerdings sollte hier die Impfung mit einer höheren Dosis und eine zweite Impfung erwogen werden.

 

Weitere Informationen zur Influenza A (H1N1) finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts:

Formulare des Robert-Koch-Instituts:

TonArzt - Musik als Medikament
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