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Merkblätter/Veröffentlichungen

Elektronisches Geschäftsverkehr-Gesetz - Neue Informationspflichten für ärztliche Homepage-Betreiber

Beinahe unbemerkt von der Öffentlichkeit trat am 21. Dezember 2001 das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz - EGG)" in Kraft. Das Gesetz ist für Ärztinnen und Ärzte wichtig, die eine eigene Praxis-Homepage betreiben. Der Gesetzgeber erfüllt mit dem EGG Vorgaben der Brüssler eCommerce-Richtlinie vom 8.6.2000. Das Gesetz ändert vor allem das Teledienstegesetz (TDG) und das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG).

Paragraph 6 TDG regelt die allgemeinen Informationspflichten für Diensteanbieter, das können auch Ärzte mit ihrem Internetangebot sein, neu. Es müssen unter anderem Angaben gemacht werden über

  • die Berufskammer (für Ärzte ihre Ärztekammer),
  • die gesetzliche Berufsbezeichnung (Arzt, Facharzt),
  • den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist (regelmäßig Deutschland) und über
  • die berufsrechtlichen Regelungen (Berufsordnung) und dazu, wie diese zugänglich sind.


Diese Informationen müssen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden. Darüber hinaus fordert § 6 TDG Angaben zum Diensteanbieter wie Name, Anschrift und E-Mail-Adresse.

Webpräsenzen von Ärztinnen und Ärzten müssen diese Informationen enthalten. Westfälisch-lippische Ärzte können auf die entsprechenden Seiten der Ärztekammer Westfalen-Lippe verlinken.

Die Ärztekammer Westfalen-Lippe hält in ihrem Internetangebot die Berufsordnung nicht nur zum Verlinken sondern auch als pdf-Dokument zum Herunterladen vor. Wo die Informationen enthalten sein müssen ist nicht geregelt. Sie können sowohl auf der Startseite, wie auf jeder erreichbaren Seite vorgehalten werden.

Das TDG ist bußgeldbewehrt. Mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro kann jeder belegt werden, der die Informationen nicht richtig oder nicht vollständig verfügbar hält (§ 12 TDG).

Ärzte, die auf die Ärztekammer Westfalen-Lippe und deren Berufsordnung verlinken möchten, integrieren innerhalb ihrer Webpräsenz beispielsweise folgenden Tag:

<a href="http://www.aekwl.de/public/recht/doc04_1.htm" target="_top">Berufsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe</a>

Das "Gesetz über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz-EGG)" finden Sie als Nur-Lese-Version in Ausgabe Nr. 70 des Bundesgesetzblatts (Jahrgang 2001, S. 3721-3727) im Internet unter
--->> www.bundesgesetzblatt.de/bgbl1f/findex01.htm .
Eine html-Version findet sich unter
--->> www.internetrecht-rostock.de/SGesetze/EGG.html .

Weitere Informationen sowie eine Sammlung von Dokumenten zum Herunterladen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie unter
--->> http://www.bmwi.de/Homepage/Politikfelder/Informationsgesellschaft/ Medienrecht/Medienrecht.jsp

Ansprechpartner für technische Fragestellungen ist bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe die Internet-Redaktion.

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