Startseite
  [Suche]  
Übersicht     Impressum / Kontakt
 

Arzt und Recht

Ressort Recht

Allgemeine Beschreibung, Struktur, Tätigkeitsfeld

  • Allgemeine Beschreibung

Das Ressort Recht steht allen Kammerangehörigen in berufsbezogenen rechtlichen Fragen zur Verfügung. Die Beratung ist kostenlos. Darüber hinaus werden im Ressort Recht auch die im Rahmen der der Ärztekammer durch das Heilberufsgesetz NRW gesetzlich zugewiesenen Berufsaufsicht über Ärzte anfallenden (Beschwerde-)Vorgänge [pdf-Datei/48kB] bearbeitet, die den Vorwurf einer Berufspflichtverletzung zum Gegenstand haben. Ausgenommen sind Honorarbeschwerden. Deren Bearbeitung und auch die Beantwortung von Anfragen zur (privatärztlichen) Honorargestaltung erfolgt in einem eigenen "GOÄ-Ressort". Behandlungsfehlervorwürfe werden gesondert in der "Gutachterkommission für ärztliche Haftpflichtfragen" überprüft.

Zudem werden intern alle Ressorts und Sachgebiete beraten, die Rechtsstreitigkeiten der Kammer geführt und der Vorstand und die Verwaltungsbezirke der Kammer in rechtlichen Fragen unterstützt.

 

  • Struktur

In dem Ressort sind sechs Mitarbeitern/innen tätig. Als Juristen zeichnen Herr Justiziar Bertram F. Koch sowie Herr Assessor Christoph Kuhlmann (stellv. Justiziar) verantwortlich. Darüber hinaus wird in Berufsgerichtsverfahren (Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster) ein in Münster niedergelassener Rechtsanwalt tätig. Sekretärinnen und erste Ansprechpartnerinnen sind Frau Edeltraud Osterhues, Frau Melanie Hirschberg, Frau Simone Hanrott und Frau Petra Niehoff.

 

  • Tätigkeitsfelder

Beratung für den Arzt

Das Ressort Recht berät westfälisch-lippische Ärztinnen und Ärzte auf Wunsch in allen berufsbezogenen rechtlichen Fragen. Die Beratung ist kostenlos. Dazu gehören z. B. Konflikte mit Patienten, dem Personal, mit anderen Ärzten. Beraten wird auch bei allgemeinen Vertragsfragen in allen nur denkbaren Fallkonstellationen (z. B. Chefarztvertrag, Praxisübergabevertrag, Assistenzarztvertrag, Kooperationsverträge wie Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, Apparategemeinschaft, Partnerschaft). Die Beratungspalette umfasst das gesamte Spektrum des ärztlichen Berufsrechts, vor allem der ärztlichen Berufsordnung, angefangen von z. B. Fragen der ärztlichen Schweigepflicht bis hin zu den Möglichkeiten und Grenzen der Aquisition und Öffentlichkeitsarbeit/ Patienteninformation durch Ärzte. Für häufig gestellte Fragen wird Informationsmaterial vorgehalten, das auch per Post zugesandt werden kann. Das Informationsmaterial umfasst nicht zuletzt unterschiedlichste Empfehlungen/ Richtlinien der Bundesärztekammer. Ins Internet hat noch nicht das gesamte Informationsmaterial eingestellt werden können.

Berufsaufsicht

Jährlich gehen mehrere Hundert (im Jahr 2009: 1.684) Beschwerden [pdf-Datei/48kB] über Ärzte bei der Kammer ein. Beschwerdeführer sind Patienten wie Arztkollegen. Die Bearbeitung der Fälle (mit Ausnahme der Honorarbeschwerden, die in einem eigenen "GOÄ-Ressort" geprüft werden) und die damit verbundene Klärung der Frage, ob eine Berufspflichtverletzung vorliegt, erfolgt durch das Ressort Recht. Zudem wird nach abgeschlossenen, gegen einen Arzt anhängig gewesenen Strafverfahren - im Anschluß an eine regelmäßig stattfindende Information durch die Staatsanwaltschaft - die Frage überprüft, ob im jeweiligen Einzelfall ein mit den Mitteln des Berufsrechts gesondert zu ahndender sog. "berufsrechtlicher Überhang" besteht. Bei einem gravierenden Fehlverhalten des Arztes entscheidet der Kammervorstand über die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens beim Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht Münster.

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuung
Menschen wollen Vorsorge treffen für eine Lebensphase, in der sie aufgrund schwerer Erkrankung, eines Unfalls oder eines Unglücks nicht mehr dazu in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, oder ihre Entscheidungen nicht mehr oder nur noch eingeschränkt treffen können. Immer mehr Menschen wollen deswegen Verfügungen verfassen. [mehr]

Niederlassung und berufliche Kooperation
Hinweise und Erläuterungen zu den
§§ 17 - 19 und 23 a - d (Muster-)
Berufsordnung... [mehr]

Arzt - Werbung - Öffentlichkeit
Aufgrund zahlreicher höchstrichterlicher Entscheidungen ist es erforderlich geworden, die Vorschriften... [mehr]

Die Niederlassung als Privatarzt - Voraussetzungen und Folgen
Für den, der außerhalb von Kranken-
häusern bzw. konzessionierten
Privatkliniken ambulante ärztliche Leistungen... [mehr]

Arzt und Industrie
Der 106. Deutsche Ärztetag 2003 hat eine Neufassung der §§ 30 ff. (Muster-) Berufsordnung zur Wahrung der ärztlichen Unabhängigkeit... [mehr]

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGel) - Was ist zu beachten
Nach nunmehr zehn Jahren seit Vorstellung des „IGeL-Konzeptes“ durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird das Thema „Individuelle Gesundheitsleistungen“ noch immer unterschiedlich bewertet. [mehr]